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Der Tod in Deutschland
in Realität und Rechtsordnung

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Totenasche im Privatbereich: Umwege über die Niederlande oder die Schweiz

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Ausgabe 12/2003: Die ausführliche Be- standsaufnahme der deutschen
Bestattungskultur.
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- der seriösen und kompetenten Ver- braucherinitiative
im Umfeld von Tod
und Bestattung.

Keiner kann ihm entgehen; jeden Tag, jede Stunde kommt jedes Lebewesen ihm näher: dem Tod.
    
Dieses Naturgesetz durchschaut nur der Mensch.  Erst das Wissen vom zwangsläufigen Ende auf Erden und die Erkenntnis, daß die Frage nach dem Danach, nur mit dem Glauben zu beantworten ist, vermag jene Ängste auszulösen, die bei den Menschen
seit jeher mit dem Tod verbunden sind.

Der Tod und der Umgang mit den Toten im  religiösen und gesellschaftlichen Kontext  prägt bis in die heutige Zeit die Kulturen der Völker.

Leider ist auch die Bestattungskultur dem technisch-bürokratischen Hang zur Normung und Verrechtlichung zugänglich.

 

Ort der Trauer und des Gedenkens
Ort der Trauer und des GedenkensOrt der Trauer und des GedenkensOrt der Trauer und des Gedenkens
Ort der Trauer und des Gedenkens

 Totenasche  im Privatbereich

        Fotos (3): postmortal.de - Bernd Bruns

In keinem Land der Erde wird der Umgang mit den Verstorbenen durch staatliche Rechtsnormen so kleinkariert und umfassend reglementiert wie in unserer Republik. Die Verrechtlichung des Todes, die Normierung des Bestattungs- und  insbesondere des Friedhofswesens - und die damit verbundene totale Entmündigung der Bürger - hat hierzulande ein Ausmaß angenommen, das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht mehr kompatibel ist.

MiniUrne

  Für die elementarsten Äußerungen menschlicher Handlungsfreiheit ist im deutschen
  Bestattungsrecht wenig Platz.

MiniUrne

  Der Letzte Wille der Verstorbenen bezüglich ihrer eigenen Bestattung hat hierzulande
  de facto keinen Stellenwert.

MiniUrne

  Und auch die Wünsche und berechtigten Bedürfnisse der trauernden Hinterbliebenen
  werden durch das geltende Recht ignoriert.

MiniUrne

  Die Kreativität bei der individuellen Gestaltung der teuer gepachteten Gräber wird von den
  Friedhofsbürokraten in der Regel auf das Strengste
reglementiert. Folge: Die phantasielose
  Uniformität deutscher Friedhöfe.

Ein Ärgernis ist insbesondere das herrschende Recht der Feuerbestattung.
Hier wurde im Nachkriegsdeutschland weitestgehend die Nazi-Gesetzgebung fortgeschrieben, die - wie in Nordrhein- Westfalen - auch heute noch wörtlich gilt.

Der natürliche und kreative Umgang mit Tod und Trauer, die Beschäftigung mit neuen Formen der Bestattung oder Beisetzung, die bei unseren liberalen europäischen Nachbarn seit Jahren selbstverständlich sind, ist die Thematik dieses Internet-Projektes.
Ein breiter Raum wird hier insbesondere auch dem nur noch in wenigen   Ländern   herrschenden
Friedhofszwang für Totenaschen gewidmet.
 
Nicht die liberalen und ethisch wertvollen Bestattungskulturen in den europäischen Nachbarländern dienen den deutschen Landesgesetzgebern als Orientierung sondern weiterhin das antiquierte und letztlich menschenverachtende Feuerbestattungsgesetz der Nazis von 1934 - unterzeichnet von Adolf Hitler.

Ort der Trauer und des Gedenkens
Ort der Trauer und des GedenkensOrt der Trauer und des GedenkensOrt der Trauer und des Gedenkens
Ort der Trauer und des Gedenkens

Mit  wenig Zivilcourage auch schon heute
in Deutschland möglich:

Totenasche  im Wohnzimmerschrank oder Garten

Doch manche Bundesbürger lassen sich nicht weiter staatlich bevormunden. Sie setzen inzwischen mit zunehmender Tendenz auf die “normative Kraft des Faktischen”. Allein in Nordrhein-Westfalen stehen  nach postmortal.de Informationen inzwischen über tausend  Urnen von Verstorbenen wunschgemäß in den Wohnzimmerschränken ihrer Hinterbliebenen, sind in ihren privaten Gärten beigesetzt oder ihre Aschen wurden auf einem Wunschplatz mit Bezug zu ihrem Leben verstreut. Europa machts möglich.

Und auch nicht in jedem “Urnengrab” auf deutschen Friedhöfen ist noch eine Urne drin. Denn die zur “Totenfürsorge” berechtigten Angehörigen,  haben sich bei Nacht und Nebel mutig die dort zwangsweise beigesetzten Aschen angeeignet und so endlich die Wünsche ihrer Verstorbenen mit ihren eigenen verständlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht.  Wie weiland beim § 218 StGB gibt es auch schon die ersten öffentlichen Bekenntnisse zur Mißachtung des bornierten Bestattungsrechts. Diese Nutzungsberechtigen von bereits teuer gepachteten Urnengräbern haben damit gleich auch die allzu schlichen Argumente derer ad absurdum geführt, die - mit transparenter Motivation - behaupten, die alternative Aufbewahrung von Totenaschen diene “allein dem äußerst fragwürdigen Zweck, Friedhofsgebühren zu sparen”.

Dabei droht bei dem Verstoß gegen das dissoziale deutsche Feuerbestattungsgesetz nicht einmal ein Bußgeld, wie die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft amtlich bescheinigte und auch inzwischen durch ihren Pressesprecher Johannes Mocken vor der Kamera der DEUTSCHEN WELLE erneut bestätigte.

Das Interesse an diesem Internet-Projekt ist groß - besonders auch in der Bestatterbranche, die hier regelmäßig die Entwicklung verfolgt. Auch der Friedhofszwang für Totenasche ist bei den Bestattern und

Bundesverband der Deutschen Bestatter:
Verwerfliche Verbandspolitik zur Gewinnmaximierung und Missachtung des letzten Willens vieler Verstorbener. Auch die verbreiteten ethischen Bedürfnisse ihrer trauernden Hinterbliebenen werden von den BDB-Funktionären  dreist ignoriert.
Schon gibt es Stimmen, die zum Boykott der BDB-Mitgliedsbetriebe  aufrufen. Die Redaktion kann allerdings,  auch aus juristischen Gründen,  solche Aufrufe nicht unterstützen.

ihren Berufsverbänden längst zum Thema geworden. Der höchst konservative Düsseldorfer Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) startete sogar im Juli 2001 eine Umfrage unter seinen Mitgliedern zur Abschaffung dieses anachronistischen Zwangs. Fast 50 Prozent der Mitgliedsbestatter sprachen sich gegen den weiteren Friedhofszwang aus. Gleichwohl veröffentlichte der Bund Deutscher Bestatter im August 2002  in seinem offenbar unersättlichen Begehrlichkeit im Umfeld des Todes eine Stellungnahme gegen die von der liberalen Landesregierung in NRW geplanten Aufhebung des Friedhofszwangs.

Doch immer öfter verweisen fortschrittliche Bestatter - auch aus dem BDB - bundesweit ihre Kundschaft mit besonderen Wünschen auf die hilfreiche Handlungsanweisung von postmortal.de .

Als Verbündete der postmortal.de-Forderung nach Abschaffung des Friedhofszwangs können inzwischen die beiden aufgeschlossenen und fortschrittlichen Berufsverbände der Thanatologen (VDT) und des Verbandes Deutscher Bestattungsunternehmer (VDB) angesehen werden. Während die Mitgliedsbetriebe der Verbände VDT und VDB uneingeschränkt von postmortal.de empfohlen werden können, gilt dieses für Mitgliedsbetriebe des  BDB nur sehr beschränkt. Die Funktionäre des Verbandes - allen voran der Wuppertaler Bestatterpräsident Wolfgang Zocher - betreiben eine höchst verwerfliche und egoistische Verbandspolitik gegen die Interessen und Bedürfnisse der bundesdeutschen Bevölkerung.

Auch die stets personell besetzte und kostenlose Beratungs-Hotline ( ) der Redaktion wird immer öfter angerufen. Oft erbitten gerade unheilbar kranke Menschen im Angesicht Ihres nahen Todes mit ihren Angehörigen eine telefonische Beratung, wie sie ihre alternativen Bestattungswünsche zuverlässig realisieren können. Es ist immer wieder anrührend zu beobachten, wie glücklich es die Menschen macht, wenn ihnen die Perspektive eines kleinem Umwegs über die Niederlande im Detail erklärt wird. Gern nehmen sie ihre “letzte Auslandsreise” in Kauf um schließlich wieder dauerhaft  “zu Hause in der vertrauten Wohnung”  bei ihren geliebten Angehörigen bleiben zu können.

Besonders freuen wir uns auch über das hier registrierte rege Interesse “amtlicher” Gäste, die uns - wie wir aus der Web-Statistik wissen - regelmäßig über die Server diverser Landesregierungen - beispielsweise mit der Domain nrw.de - oder auch  bundestag.de besuchen. Auch Nutzer der Domain  bverwg.de waren hier schon zu Besuch.  Alle Interessierten sind hier herzlich willkommen! Besonders auch die zahlreichen Besucher(innen) aus deutschen Universitäten und die “Multiplikator(inn)en” der Medien. Letztere haben dazu beigetragen, daß diese Site inzwischen von mehr als vierhunderttausend Interessierten besucht wurde.

SPD-Fraktion im NRW-Landtag will ein liberales Bestattungsgesetz

Vielleicht kann man in unserer unbeweglichen Republik ja tatsächlich auf politischer Ebene noch Reformen bewirken; zumal eine Liberalisierung des Bestattungsrechts kostenneutral für die Länder-Kassen zu leisten wäre. Tatsächlich hat sich im politischen Bereich im Jahr 2000 eine Entwicklung ergeben, auf die sich neue Hoffnungen begründen lassen: Die FDP-Fraktion des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Anliegen von postmortal.de aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerbestattungsgesetzes in den NRW-Landtag eingebracht. Ziel: Abschaffung des Friedhofszwangs für Totenaschen. So kam es zu einer kontroversen Debatte im Landtag. Dort argumentierte die CDU-Abgeordnete Tanja Brakensiek gegen postmortal.de.

Birgit Fischer (SPD), Ministerin der rot-grü- nen NRW-Landesre- gierung, will das Be- stattungsrecht liberali- sieren und verbreiteten Bürgerwünschen ge- recht werden.

Die zuständige Ministerin Birgit Fischer (SPD) versprach damals, noch im Jahr 2001 einen Gesetzesentwurf im Landtag vorzustellen, der die veränderten Bedürfnisse der Menschen beim Umgang mit dem Tod berücksichtige. Dieses Versprechen hat die rot-grüne NRW Landesregerung - wenn auch erst im Juni 2002 - eingelöst. Sie legte dem Landtag den Entwurf eines Bestattungsgesetzes  vor, der zwar noch verbesserungsbedürftig ist - aber tendenziell in der Republik als vorbildhaft angesehen werden muß.

Erstmalig soll es für Bürger eines Bundeslandes möglich werden, die Asche eines geliebten Verstorbenen daheim im Wohnzimmerschrank aufzubewahren oder an einem Wunschplatz der/des Verstorbenen - also auch außerhalb eines Friedhofs - beizusetzen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, der bereits in erster Lesung einstimmig an den zuständigen Fachausschuss des Landtages zur Beratung überwiesen wurde - soll dieser neuen Bürgerfreiheit allerdings für jeden Einzelfall ein Genehmigungsverfahren der örtlichen Ordnungsbehörden vorgeschaltet werden. Mit dieser Kompromißlösung, mit der wohl ein mißbräuchlicher Umgang mit den ausgehändigten Totenaschen ausgeschlossen werden soll, könnten die Bürger durchaus zufrieden sein. Doch leider ist zu befüchten, daß die örtlichen Ordnungsämter solche Genehmigungen äußerst restriktiv erteilen werden - zumal die Kommunen lieber teure Urnengrabstätten auf ihren Friedhöfen verkaufen wollen. Was fehlt, ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch der Hinterbliebenen auf Aushändigung der Aschen bei Erfüllung klar definierter Voraussetzungen. Erst so wäre die erforderliche Rechtsklarheit zu erreichen, die eigentlich das Ziel jeder Gesetzgebung sein sollte.

Eine weitere Innovation des NRW-Gesetzentwurfes besteht darin, daß die Landesregierung auf den bisherigen Zwang zum Holzsarg bei der Bestattung bewußt verzichtet. Das eröffnet die Möglichkeit auch Beerdigungen nach islamischen Ritus auf den Friedhöfen im multikulturellen  NRW zu realisieren oder sich für einen ökologischen Pappsarg zu entscheiden. Das ruft natürlich die Lobbyisten der deutschen Holzsarginstrie auf den Plan, die diese Regelung verhindern wollen

Während Deutschlands größte und seriöse Verbraucherorganisation im Umfeld des Todes, Aeternitas, den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt, betreiben die abgehobenen Funktionäre des  Bundesverbandes Deutscher Bestatter - allen voran der Präsident Wolfgang H. Zocher - eine verwerfliche Verbandspolitik gegen die Interessen und Bedürfnisse der Bundesbürger und ignorieren zudem das Votum von etwa 50 Prozent der eigenen Mitglieder: Festhalten am Friedhofszwang.  Auch die GRÜNEN im NRW-Landtag wollen die Liberalisierung verhindern.

Datenbank des deutschen Bestattungsrechts

Ohne kommerziellen Hintergrund ist hier eine Datenbank des umfangreichen deutschen Bestattungsrechts entstanden. Eine Urteilsammlung im Volltext  für die nicht weniger umfangreiche deutsche Rechtsprechung im Umfeld des Todes wird hier kontinuierlich komplettiert.  Schließlich  sollen  hier  auch einige  Friedhofssatzungen zum Vergleich veröffentlicht werden. Natürlich können wir dabei nicht die Satzungen jeder Stadt oder gar Dorfgemeinde berücksichtigen. Unsere Site wurde inzwischen  auf vielen Uni-Servern verlinkt und in die einschlägigen Rechtsdatenbanken von Verlagen und juristischen Fakultäten aufgenommen. Das freut uns sehr. Bestandteil dieser Site ist auch der juristische Diskurs über verschiedene Aspekte des Friedhofs- und Bestattungsrechts. Von besonderer Bedeutung ist hier ein Beitrag des inzwischen namhaften Juristen an der Uni Bonn, Dr. Tade Spranger, der u.a. ein rechtlich gut fundiertes Plädoyer zur Aufhebung des Friedhofszwangs bei Feuerbestattungen veröffentlichte. Spranger hat bereits mit seiner Dissertation über das kleinliche deutsche Friedhofsrecht die Aufmerksamkeit der Medien gefunden. Seine Arbeit wurde bereits ausgezeichnet von der Stiftung der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften in Verbindung mit der Carl und Anneliese Goerdeler- Stiftung.

Eine bekannte Juristin konnte für die Veröffentlichung eines exellenten Beitrags in postmortal.de gewonnen werden: Die Privatdozentin Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Gastprofessorin an der Juristischen Fakultät der Humboldt- Universität zu Berlin. Sie erteilte die Genehmigung zur Übernahme ihrer rechtlichen Erwägungen zu Körperspende, Plastination und Menschenwürde aus dem informativen Katalog zur erfolgreichen wie umstrittenen Ausstellung “Körperwelten”. Das Lesen lohnt sich, zumal viele ihrer Argumente auch gegen den Friedhofszwang für Aschen angeführt werden können.

Auch die Diskussion über die Bestattungskultur, über den Umgang mit Tod und Trauer hierzulande,  kommt natürlich in postmortal.de nicht zu kurz. Dieses wichtige Segment wird weitgehend geprägt von dem bekannten Kulturhistoriker und Fachautor Dr. Norbert Fischer aus Hamburg.

Die Rückeroberung eines selbstbestimmten Todes durch die Bürger erfordert auch Raum zum Austausch unterschiedlicher Meinungen. Folgerichtig ist hier auch ein Forum zum neuen Umgang mit Tod und Trauer eröffnet worden. Ihre Meinung ist bei uns gefragt. Der Kommunikation mit unseren BesucherInnen dient auch unser Gästebuch. Schließlich haben wir noch drei Umfragen zur Bestattungskultur und zum Image des Bestattungsgewerbes in unsere Site aufgenommen. Wir sind gespannt auf Ihre Kritik, Anregungen, Abstimmungen und Kommentare. Auch finden Sie hier ein Forum zur Fachdiskussion im Bestattungsgewerbe.

Engagierte Autoren (und selbstverständlich auch AutorInnen!) sind eingeladen, ihre Beiträge zum Thema als Textdatei per E-Mail an die Redaktion zu senden.

Das bisher auf dieser Site publizierte Segment “Der Tod im Hamburg” wird jetzt unter der eigenen Adresse www.ohlsdorf-online.de veröffentlicht. Auch das postmortal.de-Modul “Das Bestattungsgewerbe” hat jetzt eine eigene Adresse: www.bestatter-info.de

Wir möchten Sie ermuntern, das Thema Tod und Trauer durch Ihre Gedanken, Argumente und durch Ihr Wissen zu bereichern. Denn:

Die Beschäftigung mit dem Tode
ist die Wurzel der Kultur
(Friedrich Dürrenmatt)

Düsseldorf - Hamburg - Bonn - Köln im August 2003
                                                                                                            Ihre
Redaktion@postmortal.de

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