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Gesellschaft

Behörden: Rigide Vorschriften verhindern Phantasie-Grabsteine

Hinweis der postmortal.de-Redaktion: Diese Abschrift entspricht nicht dem Original-Layout des zitierten SPIEGEL-Artikels.


Nicole Adolph berichtet im SPIEGEL Nr. 40/4.10.99 auf der Seite 179 :
     
BEHÖRDEN
Gitarre aus Stein

Die Bürokratie belästigt den Bürger ein Leben lang - und oft noch länger. Bestatter protestieren gegen kleinliche Vorschriften für deutsche Friedhöfe.

Jahrzehnte stand der Gastwirt Reinhard Schicke in der Berliner “City-Klause” hinter dem Tresen, also wollte er auch nach seinem Tod nicht auf vertrautes Ambiente verzichten. Deshalb hatte sich der Kneipier gewünscht, dass ein Zapfhahn aus seinem Grabstein ragen möge.

Daraus wird wohl nichts. Bislang hat die Verwaltung des Hugenotten-Friedhofs das Ansinnen der Schicke-Angehörigen um den gleichnamigen Sohn Reinhard beharrlich abgelehnt. Dort, wo der Zapfhahn steckte, klafft einstweilen ein Loch im Grabstein des Wirtes.

Auch auf anderen Friedhöfen hätte Schicke keine Chance gehabt: Die meisten deutschen Friedhofs- satzungen sind ein Sammelsurium kleinkrämerischer Reglementierungen - teilweise noch aus der Nazi-Zeit. Deshalb gehören Streiterreien zwischen Angehörigen und Friedhofsverwaltungen auf den über 28000 deutschen Gottesäckern inzwischen zum Alltag.

Auch die Bestatter rebellieren, sie würden ihren Kunden gern vielfältigere Angebote unterbreiten. Jürgen Bethke, Generalsekretär des Bundesverbandes des deutschen Bestattungsgewerbes, fordert eine radikale Reform der Regeln, “damit man nicht auf jedem Friedhof die gleiche Soße sieht”. Auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Rainer Sörries, kritisiert die “unzeitgemäßen und unlogi- schen Vorschriften”.

Argumente liefert den Bestattern eine jüngst veröffentlichte Dissertation des Bonner Juristen Tade Spranger. Er ist bei seinen Recherchen auf ein “unerschöpfliches Repertoire verbotener Materialien und Bearbeitungs- arten” gestoßen: Mal sind Grabsteine aus Kunst-, Tropf- oder Lavastein untersagt (Bonn), mal Ölfarben- anstriche und grellfarbige Grabinschriften (Kiel), mal darf bei Inschriften mit “versenkt erhabenen Buchstaben die umrandete Nut eine Breite von fünf Millimetern nicht überschreiten” (Düsseldorf).

Neben “bürokratischer Regelungswut” wirft Spranger den Friedhofsverwaltungen auch Verstöße gegen Grundrechte vor. Die bei der Stadt Erfurt geltende Order, heimischen Stein vorzuziehen, missachte beispielsweise das Willkürverbot. Auch Verstöße gegen die Glaubens-, Meinungs-, Kunst- und Eigentumsfreiheit glaubt Spranger ausgemacht zu haben: “Viele Friedhöfe halten immer noch an der Vorgabe des Reichsinnenministers von 1937 fest”, sagt der Jurist. Hitlers Bürokraten schrieben der “Volksgemeinschaft” einen Einheitslook vor - fast so grau und eintönig wie auf einem Soldatenfriedhof.

Geregelt wird auch heute noch alles, was sich irgendwie in Satzungen pressen läßt: Neigungswinkel von Gräbern, erlaubte Grünpflanzen und - vor allem - die Gestaltung von Grabsteinen. Schon mit bescheidenen Sonderwünschen stoßen die Antragsteller auf zähen Widerstand. Eine Friedhofsverwaltung nahe Hamburg lehnte den Antrag auf einen Grabstein mit grüner Inschrift ab, weil die “grelle Farbe” Friedhofsbesucher stören könnte. Grabsteine wie der in Form einer Gitarre auf dem Stuttgarter Friedhof Degerloch sind Raritäten, die Friedhofsordnung wird dort sehr liberal ausgelegt.

Auch andere Länder handhaben das Friedhofsrecht locker. Friedhöfe in Italien, Frankreich oder den Niederlanden wirken mit ihren Skulpturen und bunten Grabmalen oft wie Freilichtmuseen.

Hilfe könnte in Deutschland von den Gerichten kommen: Verärgerte Angehörige lassen sich die behördliche Willkür immer seltener gefallen, viele klagen. Die aufs Friedhofsrecht spezialisierte Verbraucherberatung Aeternitas aus Königswinter hat bereits 883 Streitfälle archiviert.

Zu den Kämpfern gegen das “kleinkarierteste Bestattungsrecht der Welt” gehört auch Bernd Bruns. Der Düsseldorfer Techniker will seine Asche später mal im heimischen Wohnzimmer verwahren lassen.

Doch das ist ebenfalls verboten: In Deutschland herrscht, im Unterschied etwa zu den USA, strikter Friedhofszwang, auch für Urnen. Alle sterblichen Überreste müssen ordnungsgemäß bestattet werden. Bruns klagt dagegen und will “durch alle Instanzen gehen”, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,47743,00.html

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