Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit in Friedhofssatzung unzulässig
• Bestatterforum Fachdiskussionen - Dialog mit Bestatterkunden •
Geschrieben von BeBru am 06. November 2008 16:57:05:
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz verhandelte heute, am 06.11.2008, den Fall einer Friedhofssatzung, die nur Grabmale zulässt, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Lesen Sie dazu folgende Meldung von Aeternitas:
Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit in Friedhofssatzung unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz befasst sich im Rahmen eines Normenkontrollantrages mit einer Beschränkung von Grabmalen unter dem Gesichtspunkt der Kinderarbeit. Es gab anlässlich der mündlichen Verhandlung am 6. November 2008 zu verstehen, die Friedhofssatzung der Stadt Andernach sei rechtsunwirksam, was die Passage betrifft, mit der gefordert wird, nur Grabmale auf ihren Friedhöfen zuzulassen, an deren Herstellung keine Kinder beteiligt sind. In der Sache geht es um Grabmalimporte aus Indien. Das Urteil wird binnen 14 Tagen erwartet.
Das Gericht unterstrich ausdrücklich die gute Absicht, Kinderarbeit zu vermeiden. Dieses Ziel könne aber nicht durch eine Regelung in einer Friedhofssatzung erreicht werden. Der Kläger stützt seinen Antrag auf das Grundrecht der Berufsfreiheit und wird nach Einschätzung der Prozessbeobachter voraussichtlich Recht bekommen.
Die Vertreterin der Stadt Andernach im Verfahren hat der rechtlichen Würdigung nicht grundsätzlich widersprochen. Gleichwohl zeigte sie sich enttäuscht, dass die Stadt im Falle des Scheiterns nicht ihren Beitrag zur Vermeidung von Kinderarbeit leisten kann.
Freundliche GrüßeAlexander Helbach
=====================
Aeternitas
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Dollendorfer Str. 72, 53639 Königswinter
Tel. 02244-925385, Fax 02244-925388
alexander.helbach@aeternitas.de www.aeternitas.de
• Bestatterforum Fachdiskussionen - Dialog mit Bestatterkunden •