>Die zweite Frau meines Vaters, welcher im März verstorben ist, will mich von dessen Seebestattung ausschliessen, indem sie mir Lügen erzählt und dem Bestattungsunternehmen jede Auskunft an mich bezüglich des Termins untersagt hat.
>Auch meine Schwester hat sie diesbezüglich belogen. Ihr hat sie zwar die "Erlaubnis", Informationen beim Bestatter einzuholen, gegeben, doch dort gibt man ihr nur wage Auskünfte.
>Weder im Internet noch bei Rechtsanwälten habe ich bisher in Erfahrung bringen können, ob für mich als eine zweier leiblicher Töchter ein Teilnahmerecht besteht. Die Thematik ist einfach zu speziell.
>Ich warte hierzu sehnsüchtig auf einen Rückruf bzw die Wiederkehr des einen Rechtsanwalts aus dem Urlaub. Bis dahin muss ich weiter im Ungewissen leben, was nicht eben leicht fällt.
>Erschwerend kommt hinzu, dass anscheinend ein Boot gechartert werden soll, von dem aus die Urne zu Wasser gelassen werden soll. Somit kann vllt ein "Hausrecht" meine Anwesenheit untersagen.
>Hat jemand von Euch ähnliches erlebt und kann mir weiterhelfen?
>Danke!
Da kann Ihnen wohl nur ein Anwalt helfen. Als Tochter haben Sie ein wohl Anrecht auf die Teilnahme bei der Seebestattung Ihres Vaters. Ich würde versuchen, mir die Teilnahme per Einstweiliger gerichtlicher Verfügung zu erstreiten!
Lassen Sie uns hier wissen, wie sich diese leidige Angelegenheit entwickelt hat.
