Ja, nicht nur das. Ein Bestatter kann beispielsweise auch Mitglied sein im örtlichen Schützen- oder Karnevalsverein!
Re: Im Kirchenvorstand als Bestattungunternehmer
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Geschrieben von Bernd Bruns am 07. April 2009 14:15:15:
Als Antwort auf: Im Kirchenvorstand als Bestattungunternehmer geschrieben von Benjamin Meyer am 07. April 2009 00:39:53:
>Darf ein Bestattungsunternehmer 1. Vorsitzender im Kirchenvorstand sein?Ja, nicht nur das. Ein Bestatter kann beispielsweise auch Mitglied sein im örtlichen Schützen- oder Karnevalsverein!