Es gibt keine amtlich vorgeschiebene Aschekapsel. Dieses Gefäß ist ein Überbleibsel aus den Jahren nach 1934 und es wird alles unternommen weiterhin ein Zweigefäßsystem -Aschekapsel und Überurne- anzubieten.
Denn an beiden verdienen die Hersteller, mit ihren sogenannten vergänglichen Urnen.
Diese vergänglichen Urnen werden nach Ablauf der Ruhezeit entsorgt, um Platz für neue Gräber zu schaffen.
Die Wahrung der Totenruhe hat allemal nur noch lobbyistische Einfluss.
