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| Ascheverstreuung auch in Deutschland legal
Aber nur auf dem Westfriedhof in Rostock |
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| | Rostock, Januar 2000
- Das Bestattungsrecht der DDR war punktuell weitreichender als das bundesdeutsche. In der Verordung über das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 17.4.1980 hieß es in § 6, Abs. 1: "Die Beisetzung Verstorbener oder deren Aschen erfolgt auf Friedhöfen in Gräbern, Urnenstellen, Gemeinschaftsanlagen oder auf Aschestreuwiesen". Die dazugehörige Durchführungsbestimmung sah vor: "In Gemeinschaftsanlagen
| | Westfriedhof Rostock: Deutschlands einzige legale Streuwiese für Totenaschen |
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können Aschenbeisetzungen mit oder ohne Urnen vorgenommen werden. Ascheverstreuungen erfolgen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe." Diese Verordnung war im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.8.1998 gültig. Ersetzt wurde sie durch ein neues Landesbestattungsgesetz, in dem es unter § 13, Abs. 2, heißt: "Die Asche kann auf einer hierfür bestimmten Stelle des Friedhofs verstreut werden."
Diese nach wie vor einzige Stelle in Deutschland ist der Westfriedhof in Rostock. Auf Anfrage von postmortal.de gab das dortige Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege folgende Auskünfte:
Die Möglichkeit der Ascheverstreuung besteht seit dem 3.7.1985; bis November 1999 wurden dort 874 Aschen verstreut. Die Gebühren betragen 455,- DM für die Benutzung der Aschenstreuwiese, 370,- DM für die
Verstreuung (darf nur vom Friedhofspersonal vorgenommen werden) plus 45,- DM Verwaltungsgebühr.
Die FAZ veröffentlichte am 18.11.99 einen Artikel über die Rostocker Wiese. Unter dem Titel "Eine würdevolle Art der Beisetzung" konstatiert sie einen "Allmählichen Wandel der Bestattungsriten" in Deutschland.
Günter Peglau
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| Dazu der Kommentar Über die doofen Deutschen und die hochbegabten Holländer Von den Niederländern können wir
Deutschen noch viel lernen. Das sagen sogar selbst die von uns gewählten Politiker in ihren unzähligen Sonntagsreden. Während hierzulande seit Jahren über dringende Reformen in fast allen gesellschaftlichen Bereichen nur diskutiert wird, haben die rührigen Niederländer bereits eine Reihe vorbildliche Reformen realisiert. Das gilt besonders auch für das liberale Bestattungsrecht unserer Niederländischen Nachbarn. Dort werden die Bürger nicht nur bevormundet, wie hier in der Bundesrepublik.
| | Streuurne aus den Nie- derlanden: Für Deutsche zu kompliziert? Foto: postmortal.de B. Bruns |
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| Sogar die Bedienung einer simpelen Streuurne wird dort den Bürgern staatlich zugetraut. Deshalb dürfen sie selbstverständlich - wenn sie wollen - die Asche ihrer lieben Verstorbenen eigenhändig auf einem Friedhofsgelände und auch
anderswo verstreuen. Dazu muß mit der Hand an dem vom Krematorium ausgeliehenen Behältnis ein hochstehender Bügel (siehe Foto) auf das Niveau des feststehenden Handgriffs gedrückt werden und schon rieselt die graue Restsubstanz aus den dann freigegebenen Öffnungen im Boden des Gerätes. Um eine gleichmäßige Verteilung der Asche im Gelände zu gewährleisten ist gleichzeitig noch eine Gehbewegung erforderlich. Diese Koordination von
Hand- und Beinbewegungen beherrschen die hochbegabten Holländer ohne Probleme.
Doch die Deutschen sind dazu - nach amtlicher Ansicht - offenbar zu doof. So kommt es, daß in Rostock die Asche auf amtliche Anordnung nur vom eigenen hochqualifizierten Friedhofspersonal auf die einzige dazu vorgesehene Rasenfläche der Republik verstreut werden darf, obwohl die aktive Beteiligung der Angehörigen an der Bestattung bekanntlich der Trauerbewältigung dient.
Der Einsatz von so perfektem Personal hat natürlich seinen Preis: Für einen Zeitaufwand von nur wenigen Minuten zahlen die zerknirschten Angehörigen zwangsweise 370 Mark. Diese behördliche Rechnung aus Rostock ist beispielhaft für den verbreiteten wie verwerflichen Mißbrauch einer Monopolposition. Immerhin: die erste Aschenstreuwiese der Republik ist in Rostock Realität.
Bernd Bruns
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| Beteiligen Sie sich bitte auch an der postmortal Umfrage zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland Die bisherigen Ergebnisse werden Sie überraschen. |
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