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|  | In Deutschland unterliegen Totenaschen dem gesetzlichen Friedhofszwang. Die Restsubstanzen werden daher von den Krematorien keineswegs an die Angehörigen ausgehändigt. Diese Regelung ist rational nicht zu begründen und zudem oft inhuman. Doch es gibt Wege für die Angehörigen, sich die Asche dennoch anzueignen... |
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 | | | Totenaschen im Privatbereich auch in Deutschland möglich | | Die letzte Freiheit ohne Friedhofszwang | | Wie Sie den letzten Willen des geliebten Verstorbenen leicht mit Ihren eigenen Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen können. |
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 | | | | | Der/die Verstorbene hat zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, dass seine/ihre Asche
beispielsweise im eigenen Garten beigesetzt oder ausgestreut werden soll - und Sie möchten ihm/ihr diesen Wunsch gern erfüllen | | Oder wollte er/sie für seine/ihre Restsubstanz einen Platz, stets ganz nahe bei Ihnen,
in der vertrauten Wohnung haben - und Sie wissen nicht, wie Sie seinen/ihren Willen in Übereinstimmung mit Ihren eigenen Bedürfnissen verwirklichen können | |
Sie sind schon zu alt oder behindert, um einen geliebten Verstorbenen auf dem Friedhof zu besuchen und ein Grab pflegen zu können, so dass für Sie dieser wichtige Ort der Trauer und des Gedenkens nicht mehr erreichbar wäre | |
Sie möchten auf jeden Fall verhindern, dass Ihr(e) geliebte(r) Verstorbene(r) aus realen Sachzwängen - etwa weil sie ein würdiges Urnengrab und seine Pflege nicht bezahlen können - nur in einer anonymen Friedhofs-Grabstätte beigesetzt wird | | Sie teilen mit vielen Fachleuten die Überzeugung, dass die Nähe zur Restsubstanz der/des geliebten Verstorbenen für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr hilfreich sein kann, wie bereits Erfahrungen in anderen Ländern erwiesen haben | | Sie müssen beruflich oft den Wohnort wechseln, so dass Sie keine Grabstätte auf ei- nem weit entfernten Friedhof besuchen können - und Sie wissen, dass Sie die Urne mit der Totenasche der/des geliebten Verstorbenen weltweit mitnehmen können | |
Sie lehnen es prinzipiell ab, sich von einer Friedhofsverwaltung für eine Urnengrabstätte abzocken - und dazu noch ihre individuelle Gestaltung von der gleichen Institution auf das Strengste reglementieren
zu lassen | | Sie wollen sich dem letztlich menschenverachtenden deutschen Friedhofszwang für Totenaschen nicht beugen, zumal Sie diese unzeitgemäße Rechtslage - im Verein mit vielen Fachleuten - auch rational nicht nachvollziehen können | |  |  | | Sie bejahen zumindestens eine dieser Fragen und haben zudem ein wenig Zivilcourage |
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Dann dürften Sie die hier aufgezeigten Möglichkeiten
interessieren, wie Sie als Angehöriger die alternative Aschenbeisetzung leicht selbst organisieren können. Zur Realisierung Ihrer Ziele ist in jedem Fall ein problemloser Umweg über ein Nachbarland mit liberalen Bestattungsgesetzen erforderlich. postmortal.de empfiehlt Ihnen zwei zuverlässige und bewährte Möglichkeiten zur Auswahl: |
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Einen wichtigen Punkt sollten Sie unbedingt beachten: |
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 |  | | Auf jeden Fall müssen Sie zuverlässig verhindern, dass deutsche Behörden die Totenasche, die Sie sich durch den Umweg über die Niederlande oder der Schweiz beschafft haben,
später in Deutschland Ihrem geliebten Verstorbenen zuordnen können! Das könnte nämlich zur Folge haben, dass die Asche behördlich beschlagnahmt und gegen Ihren Willen - und dazu noch auf Ihre Kosten - zwangsweise auf einem deutschen Friedhof beigesetzt wird, wie es die bornierten deutschen Bestattungsge- setze verlangen. Aber dieses Risiko ist leicht zu vermeiden: Um eine amtliche Identifizierung der Asche zu verhin- dern, sollten Sie diese keinesfalls
in der Aschenkapsel des Krematoriums sondern nur in einem neutralen Gefäß im Privatbereich aufbewahren. Dafür gibt es Zierurnen, die nur Insider als solche erkennen können. Die offiziellen Aschenkapseln
der deutschen und nieder- ländischen Krematorien haben nämlich einen Deckel, in dem das Krematorium und auch die Daten des Kremier- ten mit der offiziellen Registriernummer eingeprägt sind. Zudem liegt innerhalb der Urne die sogenannte Ofen- marke mit der gleichen Registriernummer einerseits und dem Namen des Krematoriums andererseits. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass deutsche Behörden von Ihrer alternativen Aufbewahrung der Asche je etwas erfahren, sollten Sie dieses Risiko vermeiden und die beiden identifizierenden Merkmale vorsichtshalber diskret und dauerhaft “entsorgen”!
Wie der Experte eines gerichtsmedizinischen Institutes gegenüber postmortal.de versicherte, ist es auch nicht mehr möglich, die Kremationsasche mit den Mitteln der Genanalyse als menschliche Restsubstanz zu identifizie- ren oder gar einem konkreten Verstorbenen zuzuordnen. Diese immer wieder geäußerte Sorge ist also definitiv unbegründet. Eine Hausdurchsuchung von Behörden beim Verdacht der unzulässigen Aschenaufbewahrung wäre juristisch “unverhältnismäßig”, da nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte. Ein solcher Fall ist postmortal.de bisher auch nicht bekannt geworden. |
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Medienrechtliche Verantwortung für diese Informationen: Bernd Bruns, postmortal.de |
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|  |  | | Beteiligen Sie sich bitte auch an der postmortal Umfrage zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland |
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