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Bestatter in Deutschland

Auf dem Foto sehen Sie ein Behältnis zur Aufbewahrung der Aschenreste eines verstorbenen Menschen im heimischen Bücherregal.
 
In den meisten Ländern Europas, beispielsweise auch in den vorbildlichen liberalen Niederlanden, besteht nämlich kein Friedhofszwang für Totenasche.
 
Die dauerhafte Nähe der Hinterbliebenen zur Restsubstanz der geliebten Verstorbenen ist auch für die Trauer- bewältigung psychologisch sehr hilfreich.

 Foto: postmortal.de Bernd Bruns

Sogar die Aufbewahrung von Totenaschen in speziellen Medaillons ist bei unseren liberalen europäischen Nachbarn möglich.
 

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In solchen wertvollen Schmuckstücken aus Gold oder Silber in vielfältigen Ausführungen erhält die Totenasche einen reliquien- haften Charakter. Mit der Restsubstanz eines geliebten Verstorbenen ist der trauernde Mensch weiterhin stets eng verbunden.

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Für einen solchen Umgang mit Tod und Trauer, für eine solche ethisch hoch- wertige Bestattungskultur, bleibt für die Bürger in der Bundesrepublik kein Raum.
     Die zuständigen Gesetzgeber in den Bundesländern ziehen es auch heute noch vor, sich nicht primär an den Wünschen ihrer Bürger oder den Vorbildern in Europa zu orientieren, sondern an dem Feuerbestattungsgesetz der verbrecherischen Naziregierung von 1934.
     Die Herrschenden des III. Reiches - und ihre willigen Helfershelfer - hatten  bekanntlich eine besondere Ambivalenz zu Totenaschen: Millionen durch sie ermordete Menschen wurden in ihren Krematorien in historisch einmaliger Dimension und mit industrietechnischer Perfektion verbrannt. Bei ihrem menscherverachtenden  Umgang mit den Aschen der unschuldig Ermordeten ignorierten die staatlichen Verbrecher selbst ihr eigenes Feuerbestattungs- gesetz...
 

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