| Für einen solchen Umgang mit Tod und Trauer, für eine solche ethisch hoch- wertige Bestattungskultur, bleibt für die Bürger in der Bundesrepublik kein Raum. Die zuständigen Gesetzgeber in den Bundesländern ziehen es auch heute noch vor, sich nicht primär an den Wünschen ihrer Bürger oder den Vorbildern in
Europa zu orientieren, sondern an dem Feuerbestattungsgesetz der verbrecherischen Naziregierung von 1934. Die Herrschenden des III. Reiches - und ihre willigen Helfershelfer - hatten bekanntlich eine besondere Ambivalenz zu Totenaschen: Millionen durch sie ermordete Menschen wurden in ihren Krematorien in historisch einmaliger Dimension und mit industrietechnischer Perfektion verbrannt. Bei ihrem menscherverachtenden Umgang mit den Aschen der unschuldig
Ermordeten ignorierten die staatlichen Verbrecher selbst ihr eigenes Feuerbestattungs- gesetz...
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