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Seit 1826 erwarben viele wohlhabende Familien Erbbegräbnisrechte auf dem Friedhof. Diese Transaktion erfolgte nicht selten schon zu Lebzeiten ohne einen aktuellen Todesfall. Die erworbene Fläche wurde in der Regel eingezäunt und mit einem Grabmalauf versehen. Manche errichteten zuvor Gruften, für die allerdings eine amtliche Baugenehmigung erforderlich waren. Die Erbbegräbnisstätte der
Familie Stein hat eine solche Gruft mit einer Abdeckung aus drei massiven Steinplatten vor dem Grabmal. Diese Platten waren mit stabilen Eisenösen versehen damit sie zur Beerdigung angehoben werden konnten. Durch die dann entstehende Öffnung konnten die Särge in die Gruft herab gelassen werden. In diesem unterirdischen Raum wurden diese dann auf verschiedenen Ebenen gestapelt. Das Grabmal der Familie Stein wurde auf dem damals üblichen dreistufigen Sockel errichtet; es ist eine im
klassizistischen Stil gestaltete Stele mit einem flachen Giebel. Die Frontseite des Grabmals mit seiner Inschriftenplatte aus Marmor war dem Friedhofsweg zugewandt.
Später, gegen Ende des Jahrhundert kamen aus optischen Gründen Grabgitter mit einer deutlich geringeren Höhe in Mode, wie man heute noch auf dem Grabe des
Malers August Weber sehen kann. |