Mein Name ist Anne (22) und ich schreibe momentan meine Bachelorarbeit zum Thema Totengedenken im World Wide Web Nutzungsbereitschaft von virtuellen Gedenkstätten bei Einwohnern von Klein und Großstädten.
In meiner Arbeit möchte ich untersuchen, ob die nun schon weit verbreiteten Trauerportale und virtuellen Friedhöfe nur einer skurrilen Erscheinung angehören oder ob sie in Zukunft sogar fester Bestandteil in den Angeboten der Bestattungsinstitute sein wird.
Weiterhin möchte ich herausfinden, ob die Nutzungsbereitschaft im Zusammenhang mit geografischen oder sozialen Merkmalen steht.
Deshalb möchte ich Sie bitten an meiner Umfrage teilzunehmen und so zu einer repräsentativen Aussage beizutragen.
Vielen Dank!
Hier der Link zu meiner Umfrage:
Guten Tag Anne,
an ihrer Umfrage nahm ich teil und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme um mir eine Auswertung zukommen zu lassen. Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Danke.
Mit freundlichem Gruß
R.Hasford
Im Zeitalter des 21. Jhd und nach dem deutschen Grundgesetz, in welchem doch auf die Rechte der deutschen Bürger/innen in so vielen Artikeln Bezug genommen wird, ist es ein Hohn, Betrug und absolute Diktatur, wenn das „Recht des Einzelnen“ frei entscheiden zu können, was nach seinem Tode mit seinem Leichnam geschehen darf,
nicht von ihm rechtsgültig festgelegt werden darf.
Ich persönlich möchte nach meinem Tode eingeäschert, die Asche in einen Behälter (keinesfalls „Luxus“-Behälter für teures Geld, sondern einfachstes Urnen-Behältnis) gegeben und dieses „Gefäß“ meinem gesetzlichen Erben übergeben werden mit der Maßgabe, damit zu tun und lassen zu dürfen, was er möchte und als angebracht hält.
Und solange dies seitens der Gesetzgebung unseres als demokratischem Land
„Bundesrepublik Deutschland“ nicht möglich ist, halte ich persönlich das deutsche Grundgesetz für reine Makulatur.
Wir sind in Deutschland deshalb nicht besser und nicht anders, als jede existierende Völkergemeinschaft dieser Erde, die von korrupten Politikern, geldgierigen Bestattungs-Unternehmen, volksverdummenden Religionsorganisationen evangelischer, katholischer oder anderer Institutionen dieser Art, regelrecht nach Methoden des Mittelalters „behandelt und unterworfen werden“!
Und in unserem so christlichen Deutschland steht an erster Stelle das
„Heer der braven deutschen Beamten mit ihren Sonderrechten und Einbildung in allem besser zu sein als Normalbürger“,
die sich darüber hinaus noch rühmen „Christen“ zu sein (wohl á la Vorbild Limburg ?), die an der Bestehung solcher „Bestattungsgesetze“ festhalten und einer Änderung bzw. Abschaffung wohl schon deswegen nicht zustimmen, weil die Inhaber dieses lukrativen „Leichnams-Gewerbe“ ihre Herkunft aus der Abstammung ihrer Beamten-Clique ableitet.
„Vetterles-Wirtschaft allgegenwärtig in diesen erlauchten Kreisen“.
Da wünscht man sich doch eine radikale Änderung…
Aber das alles hat wohl keinen Erfolg, auch wenn Sie möglicherweise zu ähnlicher Beurteilung kommen könnten und gar darüber eine Doktorarbeit fertigen würden?
Freundlichen Gruß
H Schmid