Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter bekommt schon seit Jahren Grundsicherung im Alter und wir haben vor 2 1/2 Jahren! einen Antrag auf Erstattung der Bestattungsklosten beim Sozialamt Bochum gestellt. Nachdem der Mitarbeiter meine Kontoauszüge usw. erhalten hatte, bestätigte er mir, dass er jetzt alle nötigen Unterlagen hat.
Vor einem Monat forderte eine andere/neue? Mitarbeiterin die Unterlagen meines Mannes an.
Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt, weil auf Grund des Einkommens meines Mannes eine Ratenzahlung durchaus zumutbar wäre! Gab es in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung?
Hat er jetzt etwas mit den Bestattungskosten meines Vaters zu tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Meinung!
Sehr geehrte Fragestellerin,
da die Bestattungskostenübernahme unter die Leistungen der Sozialhilfe fallen, gelten auch hier entsprechend strenge Kriterien zur Gewährung selbiger: Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. Das Sozialamt Bochum prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können.
Da Ihre Mutter Grundsicherung bezieht, sind zunächst Sie als nächste Angehörige zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet. Als Ehepaar wird das gemeinsame Einkommen bei der Prüfung auf Bestattungskostenübernahme herangezogen. Da Ihr Mann über ein regelmäßiges Einkommen jenseits der Grundsicherung verfügt, ist die Ablehnung der Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt unserer Einschätzung nach rechtmäßig.
Alternativ empfehlen wir betroffenen, sich im Vorfeld nach einem günstigen Bestatter in Bochum zu erkundigen.
Vor diesem Problem hätte Sie der Abschluss einer Bestattungsvorsorge inkl. finanzieller Absicherung schützen können.
Bestattungsvorsorgen mittels einer Sterbegeldversicherung sind bis zu einer Höhe von EUR 3.579,- nicht pfändbar (§ 850b Abs. 4 Zivilprozessordnung).