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Checkliste im Todesfall: Wichtige Schritte und Informationen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen im Leben. In solch emotionalen Zeiten kann es überwältigend sein, sich um die notwendigen Formalitäten zu kümmern. Eine gut strukturierte Checkliste im Todesfall kann Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, den Überblick zu behalten und wichtige Schritte zu unternehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Punkte auf dieser Liste stehen sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Sofortige Maßnahmen
  2. Bestattung organisieren
  3. Nachlassregelung
  4. Trauerbewältigung
  5. Wichtige Dokumente
  6. FAQ
  7. Fazit

1. Sofortige Maßnahmen

Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es einige sofortige Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  • Benachrichtigung der Angehörigen: Informieren Sie enge Familienmitglieder und Freunde.
  • Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie den Tod von einem Arzt bestätigen, um eine Todesbescheinigung zu erhalten.
  • Bestattungsunternehmen kontaktieren: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen, das Ihnen bei der Organisation der Beerdigung hilft.

2. Bestattung organisieren

Die Organisation der Bestattung ist ein zentraler Punkt in der Checkliste im Todesfall. Hier sind einige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Art der Bestattung: Entscheiden Sie, ob es eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine alternative Bestattungsform sein soll.
  • Bestattungsort: Wählen Sie den Friedhof oder den Ort, an dem die Urne beigesetzt werden soll.
  • Trauerfeier: Planen Sie eine Trauerfeier und überlegen Sie, wer die Zeremonie leiten soll.

3. Nachlassregelung

Die Regelung des Nachlasses ist ein weiterer wichtiger Schritt. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Testament: Überprüfen Sie, ob ein Testament vorhanden ist und wo es aufbewahrt wird.
  • Erben benachrichtigen: Informieren Sie die im Testament genannten Erben über den Tod und die Erbfolge.
  • Nachlassverwalter: Bestimmen Sie, ob ein Nachlassverwalter benötigt wird, um den Nachlass zu regeln.

4. Trauerbewältigung

Die Trauerbewältigung ist ein individueller Prozess, der Zeit braucht. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  • Trauergruppen: Suchen Sie Unterstützung in Trauergruppen oder bei einem Therapeuten.
  • Gespräche: Sprechen Sie mit Freunden und Familie über Ihre Gefühle.
  • Erinnerungen bewahren: Halten Sie Erinnerungen an den Verstorbenen fest, z.B. durch Fotos oder ein Erinnerungsbuch.

5. Wichtige Dokumente

Stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Dokumente zur Hand haben:

  • Todesbescheinigung
  • Testament
  • Versicherungsunterlagen
  • Bankunterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

6. FAQ

Was muss ich tun, wenn jemand stirbt? Zuerst sollten Sie den Tod bestätigen lassen und dann die Angehörigen informieren.

Wie lange habe ich Zeit, um den Nachlass zu regeln? Es gibt keine feste Frist, aber es ist ratsam, die Regelungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod zu beginnen.

Kann ich eine Bestattung auch selbst organisieren? Ja, es ist möglich, eine Bestattung selbst zu organisieren, jedoch sollten Sie sich über die rechtlichen Anforderungen informieren.

7. Fazit

Eine Checkliste im Todesfall kann Ihnen helfen, in einer schwierigen Zeit den Überblick zu behalten und wichtige Schritte zu unternehmen. Indem Sie sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, können Sie den Prozess der Trauerbewältigung und Nachlassregelung erleichtern. Denken Sie daran, dass es in Ordnung ist, Hilfe von Freunden, Familie oder Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

Bestattungskostenübernahme vom Sozialamt abgelehnt

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter bekommt schon seit Jahren Grundsicherung im Alter und wir haben vor 2 1/2 Jahren! einen Antrag auf Erstattung der Bestattungsklosten beim Sozialamt Bochum gestellt. Nachdem der Mitarbeiter meine Kontoauszüge usw. erhalten hatte, bestätigte er mir, dass er jetzt alle nötigen Unterlagen hat.
Vor einem Monat forderte eine andere/neue? Mitarbeiterin die Unterlagen meines Mannes an.
Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt, weil auf Grund des Einkommens meines Mannes eine Ratenzahlung durchaus zumutbar wäre! Gab es in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung?
Hat er jetzt etwas mit den Bestattungskosten meines Vaters zu tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Meinung!

Sehr geehrte Fragestellerin,

da die Bestattungskostenübernahme unter die Leistungen der Sozialhilfe fallen, gelten auch hier entsprechend strenge Kriterien zur Gewährung selbiger: Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. Das Sozialamt Bochum prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können.

Da Ihre Mutter Grundsicherung bezieht, sind zunächst Sie als nächste Angehörige zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet. Als Ehepaar wird das gemeinsame Einkommen bei der Prüfung auf Bestattungskostenübernahme herangezogen. Da Ihr Mann über ein regelmäßiges Einkommen jenseits der Grundsicherung verfügt,  ist die Ablehnung der Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt unserer Einschätzung nach rechtmäßig.

Alternativ empfehlen wir betroffenen, sich im Vorfeld nach einem günstigen Bestatter in Bochum zu erkundigen.

Vor diesem Problem hätte Sie der Abschluss einer Bestattungsvorsorge inkl. finanzieller Absicherung schützen können.
Bestattungsvorsorgen mittels einer Sterbegeldversicherung sind bis zu einer Höhe von EUR 3.579,- nicht pfändbar (§ 850b Abs. 4 Zivilprozessordnung).

Bestattung in Pringles Dose

Pringles

Der amerikanische Chemiker und Verpackungstechniker Fredric John Baur (1918-2008) ist vor allem für eine Errungenschaft bekannt: Er erfand die Pringles-Dose. Im Jahr 1966 reichte er das Patent für die röhrenförmige Dose und die Aufbewahrungsmethode der Chips ein; 1970 erhielt er das Patent zugesprochen.

Anscheinend war er so stolz auf seine Erfindung, dass er verfügte, sie zu seiner ewigen Ruhestätte zu machen: Nach seinem Tod sollte er eingeäschert und in einer Pringles-Dose bestattet werden. Seine Hinterbliebenen kamen dem Wunsch nach, allerdings nicht zu 100%: Ein Teil der Asche wurde nach Wunsch in einer Chipsdose bestattet, ein weiterer in einer Urne und ein dritter Teil ging (ebenfalls in einer Urne) an eine Enkelin von Baur.

Quelle:

http://www.nydailynews.com/news/world/inventor-pringles-chip-fredric-baur-buried-article-1.292028

http://www.theguardian.com/world/2008/jun/02/usa2

http://www.unnuetzes.com/wissen/14914/bestattung-in-pringles-dose/

Bildquelle: Mike Mozart@flickr.com