| | Wenn ich einst in fernen Tagen, von der Welt hier scheiden muss, tragt mich nicht zum kühlen Grabe, wo ich dann verrotten muss.
Lasst mich bei Euch sein für immer, an einem schönen, stillen Ort, wo ich dann im Kerzenschimmer, stehe neben weisem Wort. Diesen Platz, den wünsch ich mir, nicht verbannt ins Erdengrund. Nah bei Euch, drin im Geschehen, wo die Welt sich dreht im Rund. Streut meine Asche nicht ins Meer, und nicht auf weites Land, ich reis mit Euch, wohin Ihr geht, im Handgepäck galant! Petra Schulte
In keinem Staat der Erde wird der Umgang mit den Verstorbenen durch staatliche Rechtsnormen so kleinkariert und umfassend reglementiert wie in unserer Republik. Die Verrechtlichung des Todes, die Normierung des Bestattungs- und insbesondere des Friedhofswesens - und die damit verbundene totale Entmündigung der Bürger - hat hierzulande ein Ausmaß angenommen, das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung längst nicht mehr kompatibel ist.
Was in unseren europäischen Nachbarländern selbstverständlich ist, verstößt hierzulande gegen Regeln, die teilweise noch aus der unseligen Naziherrschaft resultieren - und gleichwohl noch heute wortwörtlich gelten. Zum Beispiel, das Feuerbestattungsgesetz von 1934
. Selbst die Grabgestaltung auf den Friedhöfen wird von den kommunalen und kirchlichen Friedhofsträgern allumfassend auf das Strengste geregelt. Für alternative Bestattungen und Beisetzungen bleibt da wenig Raum. Doch es gibt dennoch Alternativen
, die zwar nicht legal, aber leicht und straflos zu realisieren sind.. |
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