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Privatdozentin Dr. iur. utr. Brigitte Tag ist Gastprofessorin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.E-mail an Dr. Brigitte Tag Nachdem sie den Grad des Diplomverwaltungswirts erworben hatte, nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg auf und legte 1987 das Erste und 1990 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Anschließende promovierte sie an der Juristischen Fakultät
Heidelberg, Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Hillenkamp, zum Doktor iuris utriusque. Ihre mit summa cum laude ausgezeichnete Dissertation beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen. Im Januar 2000 hat sich Brigitte Tag an der Juristischen Fakultät Heidelberg im Medizinrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht habilitiert.
Ihr wurde die Venia Legendi für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Medizinrecht verliehen. Der Titel ihrer Habilitationsschrift lautet: “Die ärztliche Behandlung im Spannungsfeld zwischen Patienten- autonomie und Lex artis. Eine arztstrafrechtliche Untersuchung.” Daneben betreute sie über viele Jahre das Heidelberger Studienzeitverkürzungsprogramm organisatorisch wie auch inhaltlich und ist seit 1990
Dozentin im Rahmen der Rechtsreferendarausbildung; 1996 wurde sie mit dem Lehrpreis des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet. Die Forschungsschwerpunkte mit entsprechenden Veröffentlichungen von Brigitte Tag sind Allgemeines Straf- und Strafverfahrensrecht, Medizinrecht, Schutz der Autonomie (insbesondere im Arztrecht), medizinische und ethische Fragestellungen am Beginn und Ende des Lebens, Umgang mit der Leiche,
Wirtschaftsstrafrecht, ferner interdisziplinäre Kommunikation, Reform der Juristenausbildung und hochschulpolitische Fragestellungen . |
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| Veröffentlichungen: |
| | | | | | Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die
Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie
im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Gebundene Ausgabe - 506 Seiten (2000) Springer-Verlag Berlin Heidelberg; ISBN: 3540413898
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