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Weiter in nationalsozialistischer Tradition und Kontinuität:
Liberalisierung der Bestattungskultur scheitert in
NRW ausgerechnet an den GRÜNEN im Landtag!

Da bisher jeder Kommunikationsversuch gescheitert ist, folgt hier – leider unvermeidbar ein
Offener Brief an die Fraktion der Grünen im Landtag NRW

Aschermittwoch, 5. März 2003

Die traurigen Fakten:

Während sich die Grünen im Landtag Niedersachsen für eine Liberalisierung des Friedhofszwangs für Totenaschen einsetzen;

nachdem in drei TED-Umfragen des WDR und des MDR mit je mehreren Tausend Teilnehmern jeweils etwa 80% der mündigen BürgerInnen für die Aufhebung des Friedhofszwangs stimmten und damit das Ergebnis einer Internet-Umfrage von postmortal.de bestätigten, an der bisher über 11.000  Menschen teilgenommen haben;

nachdem die seriöse und große deutsche Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Aeternitas e.V. (40.000 MitgliederInnen) mit einer in Auftrag gegebenen wissenschaftlich abgesicherten Meinungsumfrage des EMNID-Institutes das Ergebnis publizierte, dass 35% der Bevölkerung die Aufhebung des Friedhofszwangs für Aschen wünschen;

nachdem die FDP im NRW-Landtag bereits seit Jahren geschlossen die Abschaffung des Friedhofszwangs fordert ;

nachdem die NRW-Regierungspartei SPD mit bundesweiter Resonanz im Landtag den Entwurf eines Bestattungsgesetzes vorlegte, der die in der Bevölkerung verbreiteten alternativen Wünsche der Bürger (wenn auch nicht ganz optimal) berücksichtigte:

MiniUrne
verweigern – zum Entsetzen vieler Menschen in der ganzen Republik und zur Enttäuschung von bekennenden Stammwählern – ausgerechnet die GRÜNEN im NRW-Landtag,  als Koalitionspartner der SPD, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ihre Zustimmung für eine zeitgemäße und lange überfällige Reform der anachronistischen deutschen Bestattungskultur;

MiniUrne
fühlen sich die Landtags-GRÜNEN in NRW eher der nationalsozialistischen Bestattungsideologie und Gesetzes-Kontinuität verbunden als den liberalen Vorbildern in fast allen europäischen Staaten. (Vor dem Erlass des Feuerbestattungsgesetzes der Nazis im Jahr 1934, unterzeichnet vom Despoten Adolf Hitler persönlich, konnten die Angehörigen in Deutschland die Urne mit der Asche ihrer geliebten Verstorbenen selbstverständlich mit nach Hause nehmen oder an einem gewünschten Ort außerhalb des Friedhofs beisetzen);

MiniUrne
verstoßen ausgerechnet die GRÜNEN im Landtag NRW als Teil der Legislative evident gegen den Verfassungsgrundsatz des weltanschaulichen Neutralitätgebotes, in dem sie – unter Ignoranz verbreiteter Bürgerwünsche und unter Missachtung von alternativen ethisch gleichwertigen weltanschaulichen Präferenzen – allein die Positionen von Funktionären der staatlichen Amtskirchen unterstützen, die selbst bei vielen Angehörigen dieser Kirchen nicht konsensfähig sind;

MiniUrne
zeigte ausgerechnet die Fraktion der GRÜNEN im NRW-Landtag bisher kein erkennbares Interesse, sich differenziert und adäquat mit dem ernsten Thema der Bestattung zu beschäftigen und delegierte die Beschäftigung mit dem verdrängten „Tabuthema“ ausschließlich an ihre Mülheimer Abgeordnete und Fraktionsvize Barbara Steffens, die jetzt de facto das zu erwartende fatale Abstimmungsverhalten der Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD prägt. Welchen niedrigen Stellenwert das wichtige Thema für die grüne Fraktion der Lehrer und Beamten hat, lässt sich schon allein aus den wenigen Internetveröffentlichungen und den höchst spärlichen Presseerklärungen entnehmen. Verbreitet werden „GRÜNE“ Positionen ohne jede adäquate argumentative Begründung;

MiniUrne
wünschen sich viele bisherige Wählerinnen und Wähler der GRÜNEN in NRW, dass das ihnen wichtige und inzwischen bundesweit mit Reform-Hoffnungen verknüpfte Thema einer neuen innovativen wie liberalen Bestattungskultur bei der grünen Fraktion in NRW auch nur annähernd einen Stellenwert erhalten hätte, wie beispielweise ihre engagierte Schwulen- Lesbenpolitik – und es verbreitet sich die schmerzliche Erkenntnis, dass die GRÜNEN in NRW für die älteren Generationen (mangels angemessener Interessenvertretung) nicht mehr wählbar sind;

MiniUrne
mangelt es ausgerechnet der GRÜNEN-Fraktion an jeder Transparenz bei der adäquaten Behandlung des Themas. Insbesondere verweigert die allein für die Thematik delegierte Abgeordnete Barbara Steffens jede Information selbst von bekennenden Stammwählern ihrer Partei, deren politische Sozialisation jahrelang mit dem Aufbau der GRÜNEN in NRW verknüpft ist – zu einer Zeit allerdings, als es bei der „basisdemokratischen“ Partei noch keine höchst lukrativen Pöstchen im Landtag zu besetzen galt;

MiniUrne
zeigten sich die GRÜNEN im NRW-Landtag  mit ihrer Kommunikationsverweigerung zum Bestattungsgesetz gegenüber interessierten Bürgern im Vergleich als die arroganteste Fraktion in diesem „Hohen Hause“ und dokumentierten somit höchst eindrucksvoll und aufschlussreich ihre inzwischen symptomatische Distanz zu den Wählerinnen und Wählern - und den hehren Grundsätzen, die bei der Gründung der Grünen einmal galten;

MiniUrne
ergibt sich für außenstehende BeobachterInnen die fatale Optik, dass die Weichenstellung für das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN in NRW zum Bestattungsgesetz primär im privaten schwarz-grünen  „Küchenkabinett“ der grünen Fraktionsvize Barbara Steffens und ihrem Ehemann Helmut Diegel, dem  finanzpolitischen Sprecher der CDU Landtagsfraktion, ausgeklüngelt wird. Die so genannte „Christenpartei“ lehnt bekanntlich eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes ab – und droht schon mal vorsorglich mit einer Klage gegen den liberalen Gesetzentwurf der SPD. Offenbar arbeitet das einflussreiche Ehepaar im Hintergrund an einer mittelfristigen schwarz-grünen Regierungs-Option im NRW-Landtag (daran allerdings ist die SPD mit ihrem oft arroganten Umgang mit dem grünen Koalitionspartner nicht ganz unschuldig);

MiniUrne
trägt die Landtagsfraktion der GRÜNEN in NRW eine große Verantwortung dafür, dass immer mehr Bürger eine innere Kündigung von unserem zementierten Gemeinwesen vollziehen, das Lager der Nichtwähler erstarkt und das sich schließlich immer mehr Bürger angewidert von dem etablierten Parteiensystem abwenden, weil dort keine innovativen wie dringenden Reformen in allen Gesellschaftsbereichen mehr erwartet werden können;

MiniUrne
zwingt die Verweigerunghaltung der GRÜNEN in NRW weiterhin alle trauernden Angehörigen, die ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse mit dem letzten Willen ihrer Verstorbenen in Einklang bringen wollen, zu einem unwürdigen Umweg über liberale Nachbarländer und zerstört die Hoffnung vieler tausend Menschen in der ganzen Republik, die sich vom geplanten Bestattungsgesetz in NRW auch politische Reform-Impulse in ihrem Bundesland erwarteten . Doch die Bereitschaft der Bürger, sich weiter gegen die staatliche (von den GRÜNEN zu verantwortende) Vergewaltigung ihres Willens und den ihrer Verstorbenen zu wenden wird weiter wachsen. Gerade durch die Verweigerung der GRÜNEN wird das geltende Bestattungsrecht in der deutschen Bevölkerung nicht konsensfähiger.

Sie prägt das Abstimmungsver- halten der GRÜNEN im NRW- Landtag zum Bestattungsgesetz: die Mülheimer Abgeordnete, Fraktionsvize und Mitglied im zuständigen Fachausschuss, Barbara Steffens. Weichenstel- lung im ehelichen schwarz- grünen “Küchenkabinett”?

        
Foto: postmortal.de Bernd Bruns

Niemals ist in Deutschland so intensiv über das Bestattungsgesetz eines Bundeslandes diskutiert worden wie in NRW. Betrachtet man die übrig gebliebene Substanz, so ist nur das bildhafte Fazit angemessen: Eine Elefantenkuh hat mit großem Aufmerksamkeitswert gekreißt und jetzt droht, - einmal mehr -  eine Mücke geboren zu werden. Die Ebene der Unverbindlichkeiten prägt den vorliegenden Entwurf. Beispielhaft dafür ist die Aufhebung des Sargzwangs, die auch die GRÜNEN unterstützen wollen um Beisetzungen nach dem muslimischen Ritus zu ermöglichen. Ein Aufschrei von Lobbyisten der mächtigen Bestattungsindustrie mit einem jährlichen Milliardenmarkt war die Folge, obwohl sich aus dem Gesetzentwurf nicht einmal ein  Rechtsanspruch für eine Bestattung ohne Sarg ergibt: Es wird den Friedhofsträgern der Kirchen und Kommunen lediglich im Landesgesetz erlaubt, auf ihren Friedhöfen sarglose Bestattungen zu ermöglichen.

Das Gesetz in NRW enthält nach der absehbaren Abstimmung im Parlament keine Innovationen mehr, die nicht bereits in anderen Bundesländern zum Standard gehören.

Allein die geplante Liberalisierung des Friedhofszwangs für Aschen, die von der SPD weiter gewünscht wird aber durch die Verweigerung der GRÜNEN nicht zu realisieren ist,  hat bundesweit Hoffnungen und Erwartungen in der Bevölkerung geweckt.

Die Bedenkenträger und Heuchler der Bestattungsindustrie, der Kirchen und Kommunen sind außer sich über die geplante Liberalisierung  und führen unermüdlich höchst ethische Begriffe wie „Verletzung der Totenruhe, Totenwürde und der Pietät“ im Munde: Synonyme für die Gewinnmaximierung im Umfeld des Todes, wie Insider wissen.

Link zu weiteren Informationen

Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt, Katholische Kirche: “Die sterblichen Überreste eines Verstorbenen unterliegen nicht der eigenen Verfügungs- gewalt oder der der Ange- hörigen”.
Folgt man dieser totalitären These, könnte es auch keine freie Verfügung der Bürger über die Organspende nach ihrem Tod geben.
 
    Foto: postmortal.de Bernd Bruns

Auch die Kirchen haben bei ihrem Widerstand erkennbar primär eine wirtschaftliche Motivation: Sie fürchten als Friedhofsträger nach der Liberalisierung des Friedhofszwangs weniger teure Urnengrabstätten verpachten zu können. Theologische Gründe sind jedenfalls nicht erkennbar: Offenbar ist ein fehlender Friedhofszwang für Totenaschen selbst im erzkatholischen Spanien mit der Kirche kompatibel. Wie groß die Argumentationsnot der Kirchen gegen die geplante Liberalisierung der Bestattung ist, lässt sich erahnen, wenn  der Präses Manfred Kock, Vorsitzender der EKD, in einem Statement in der Tagesschau am 1.11.02  sich nicht entblödet, das geplante Bestattungsgesetz in NRW  in Verbindung zu bringen mit „Krematorien in unheiligen Zeiten, in denen Menschen zu Millionen vergast worden sind“. Den freien Willen von freien Menschen in einem freien Land über Art und Ort ihrer Bestattung zu vergleichen mit dem Umgang der Aschen durch eine verbrecherische staatliche Mordmaschinerie industriellen Ausmaßes, ist so ungeheuerlich, dass man sich von solchen Kirchenfunktionären nur abwenden kann.

Eine totalitäre Gesinnung kennzeichnet insbesondere die Repräsentanten der katholischen Amtskirche, die tatsächlich allen Bundesbürgern das Recht absprechen, selbst zu entscheiden, wo ihre Asche nach dem Ableben aufbewahrt werden soll. Der Staat, so die unerträgliche totalitäre These der katholischen Kirchenvertreter, müsse die Totenruhe der Bürger und ihre Würde - auch gegen ihren Willen - durchsetzen. Da muß die Frage erlaubt sein, ob die Bürger der BRD in einem fundamentalischen Kirchenstaat leben - oder in einer freien pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen ethischen Wertvorstellungen. Vielleicht können ja die GRÜNEN im Landtag NRW diese drängende Frage mal beantworten.

Dass sich die Kirchen gegen eine Liberalisierung des Bestattungsrechts in einer aufgeklärten und freien Gesellschaft positionieren, kann - aus ihren Perspektiven betrachtet - allerdings nicht verwundern: Seit jeher haben sie die diffusen Ängste der Menschen im Umfeld des Todes für die Mehrung ihrer Macht und ihres Reichtums instrumentalisiert. Das Klammern am Status quo wird den bereits evidenten Kompetenzverlust der Kirchen bei der Thematisierung des Todes freilich nicht mehr aufhalten

Friedhofsbürokratie und Bestat- tungsunternehmen haben den Tod unter sich aufgeteilt, sind zum Herrscher über die Sterben- den und Toten geworden.  Den Kirchen wird zumindest in größeren Städten kaum mehr als eine Statistenrolle zugebilligt. Der Umgang mit Sterbenden und Toten ist eingereiht worden in ein System, das der Funktionali- tät größeren Wert zumißt als dem Recht auf Selbstbestim- mung. Der Tod in der modernen Gesellschaft ist also nicht ver- drängt, sondern den Menschen aus der Hand genommen, ja, enteignet worden.           Quelle

Der Kulturhistoriker und Fachautor Dr. Norbert Fischer, Universität Hamburg.

können, sondern eher noch beschleunigen.

Selbstverständlich, wie könnte es in unserer desolaten Deutschland AG anders sein, sind auch die Funktionäre der Gewerkschaft Ver.di gegen die Liberalisierung des Friedhofszwangs, weil möglicherweise die Arbeitsplätze von Totengräbern gefährdet sein könnten. Nur der unorganisierte Normalbürger kommt in der Politik nicht zu Wort.

Dabei hatten die Sozialdemokraten bereits eine hohe Hürde in den Gesetzentwurf eingebaut um einen möglichen Missbrauch auszuschließen: Die Aushändigung der Aschen an Angehörige sollte nur erfolgen, wenn der Verstorbene dieses zu Lebzeiten schriftlich verfügt hatte. Doch solche schlichte Regelung reicht in Deutschland natürlich nicht aus. Geplant war eine neue Überwachungsbürokratie, die in den Kommunen den Verbleib der ausgehändigten Aschen über Jahre genau im Auge behalten sollte: Ein Unterfangen, dass natürlich aus diversen Gründen nicht praktikabel zu realisieren ist. Diese banale Einsicht wird jetzt von den GRÜNEN ins Feld geführt um eine Liberalisierung des Friedhofszwangs abzulehnen.

Dem aber ist entgegen zu halten: Wenn ein mündiger BRD-Bürger, der bereits von der Wiege bis zu seinem Exitus durch tausende von Gesetzen und unzählige Behörden reglementiert wird, seinen letzten Willen bezüglich Art und Ort seiner Bestattung in autonomer Entscheidung schriftlich niederlegt - spätestens dann muss der allgegenwärtige Staat den Bürger endlich mal loslassen können und seiner Asche eine Totenruhe nach seinen weltanschaulichen Vorstellungen gewähren. Eine weitere staatliche Überwachung seiner Restsubstanz ist dann entbehrlich und unzumutbar.

Es wird nach einem Scheitern der Liberalisierung in NRW – nicht nur von postmortal.de  – darüber nachzudenken sein, wie sich der Protest der enttäuschten Bürger so organisieren und kanalisieren lässt, dass ein gewisser abgehobener Typus von PolitikerInnen  um  weitere Macht, Pfründe und Privilegien im NRW-Parlament fürchten muss: Der politisch vergewaltigte „Souverän“ hat – selten genug – immerhin noch bei den Wahlen eine Stimme mit Stellenwert…

Vorab haben die Bürger aber schon mal die Möglichkeit, ihre Meinung zu artikulieren.

hier:             Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag NRW
                    Platz des Landtags 1, 40002 Düsseldorf
                    Tel. 0211-884-2887, Fax. 0211-884-2890
                   
http://www.gruene.landtag.nrw.de
                   
Email:                 gruene@landtag.nrw.de

oder hier:                                 postmortal.de - Forum

in jedem Fall aber hier in der Umfrage


Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Internetprojekt postmortal.de
Bernd.Bruns@postmortal.de

Letzte Meldung der GRÜNEN zum Bestattungsgesetz NRW

Keine Urne im Privatbereich!
Aber:
„Verstreuen auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück
als Gegenstück zur Seebestattung“


Von: presse-bounces+redaktion=postmortal.de@gruene-fraktion-nrw.de [mailto:presse-bounces+redaktion=postmortal.de@gruene-fraktion-nrw.de] Im Auftrag von Bettina Tull
Gesendet: Mittwoch, 2. April 2003 14:18
An: Fraktionen-Verteiler; Kreisverbände-Verteiler; Landtagsfraktion NRW; Presseverteiler
Betreff: [Presse] PM 37-03 GRUENE: Neue Bestattungsformen ermöglichen – bestehender Trauerkultur gerecht werden

GRÜNE:
Neue Bestattungsformen ermöglichen – bestehender Trauerkultur gerecht werden

Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt, dass mit dem neuen Bestattungsgesetz die längst notwendige Anpassung an neue Formen der Bestattung und der Trauerkultur umgesetzt werden kann.
Das Vorhaben des Landes NRW wird bundesweit beachtet: „Wir haben einen guten Weg gefunden zwischen modernen und kulturell unterschiedlichen Bedürfnissen und dem was wir an Trauerkultur bereits vorfinden“, so
Barbara Steffens MdL stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.
Nun können verschiedene Bestattungsformen gewählt werden: Neben dem Verstreuen auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück als Gegenstück zur Seebestattung ist auch die Bestattung im Tuch, wie sie in der muslimischen Tradition üblich ist, möglich. Die Grünen haben sich des weiteren dafür eingesetzt, dass es nicht zu einer Aufbewahrung der Urne in der Wohnung kommt, wie der Gesetzesentwurf des Ministeriums es vorgesehen hatte. Auch die würdige Sammlung und Bestattung von Fehl- und Totgeburten wurde noch nachträglich eingefügt.
___________________________________
Pressestelle
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
bettina.tull@landtag.nrw.de
http://www.gruene.landtag.nrw.de

Zur Presseerklärung der GRÜNEN ein  Kommentar der Redaktion postmortal.de:

Folgt man der Presseerklärung der NRW-Grünen im Landtag wird der unselige Friedhofszwang für Totenasche endlich aufgehoben und das Verstreuen auf öffentlich zugänglichen Grundstücken gestattet. Die Frage ist nur, unter welchen Bedingungen das möglich sein wird

Wer darf - unter welchen Voraussetzungen - die Asche eines verstorbenen Menschen an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Gelände, etwa den Rheinwiesen, verstreuen? Wird etwa zu diesem Zweck den trauernden Angehörigen die Aschenurne von Krematorium ausgehändigt - oder muss dieser Vorgang unter “amtlicher Aufsicht” realisiert werden?

Vor diesem Hintergrund ist unbegreiflich, warum es den Angehörigen nicht möglich sein soll, die Aschenurne (vor dem späteren Ausstreuen auf öffentlichen Grundstücken) zunächst im Privatbereich aufzubewahren um der harmlosen Restsubstanz des/der geliebten Verstorbenen in der schlimmsten Trauerphase weiterhin nahe zu sein?

Warum verschließen sich die GRÜNEN der traurigen Realität, dass Angehörige einen Ort der Trauer brauchen, der für sie auf Grund ihres Alters oder anderer Umstände tatsächlich erreichbar ist?

Während die amtskirchlichen Funktionäre solche äußerst humanen Regelungen strikt ablehnen, beklagen auf der Hotline von postmortal.de Leiter und Seelsorger - auch von kirchlichen - Altenheimen nicht selten, dass dort keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die alten und oft hilflosen Menschen zum Grab ihrer geliebten Verstorbenen zu geleiten. Gerade auch aus diesen Kreisen wird postmortal.de ermuntert, sich weiterhin für die Aufbewahrung von Aschen im Privatbereich einzusetzen. Immerhin sind Grundstücke von Altenheimen zumeist öffentlich zugängliche Orte, so dass sich dort auch Aschen ausstreuen ließen.

Es wird abzuwarten sein, ob nach der Rechtskraft des bundesweit beachteten Bestattungsgesetzes in NRW noch Spielräume für die alternative Aschenaufbewahrung erkennbar bleiben, etwa der bisher mögliche Umweg über liberale Nachbarländer. Immer mehr Bürger holen sich bereits jetzt heimlich “bei Nacht und Nebel” die Urne ihrer Verstorbenen vom Friedhof heim ins Heim.

Sollte das Gesetz keine humanitären Hintertüren mehr zulassen um das von mündigen Bürgern vieltausendfach gewünschte Ziel der privaten Aschenaufbewahrung zu realisieren, wird sich die Auseinandersetzung sehr schnell von der politischen Ebene auf die juristische verlagern. Solvente “Sponsoren” für einen Musterprozess des postmortal.de-Initiators - bis hin zum BVerfGE - unter Beteiligung namhafter Fachjuristen sind bereits vorhanden. Denn: Wo ein Wille ist,  findet sich bekanntlich immer ein Weg...

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