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Landtagsfraktion der FDP in Nordrhein-Westfalen
will eine Liberalisierung des Feuerbestattungsrechts 

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Bestattungsgesetz NRW
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SPD-Fraktion will liberale
Bestattungskultur in NRW


Landtags_GRÜNE verhindern Liberalisierung

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Quellen: Drucksache 13/300 - Sitzungsprotokoll und Beschlussprotokoll des Landtags NRW
  Gesetz zur Liberalisierung der Feuerbestattung
  Gesetzentwurf  der Fraktion der F.D.P.


Über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Liberalisierung des Feuerbestattungsgesetzes gab es am 9. November 2000 eine kontroverse Diskussion im Landtag von Nordrhein-Westfalen
 
postmortal.de dokumentiert und kommentiert auf der Grundlage der
amtlichen Protokolle

1. Die agierenden Politiker(innen)
2.
Die kontroverse Debatte im Landesparlament
3.
Der Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion
4.
Das Beschlussprotokoll
5.
Kommentare der Redaktion postmortal.de
6.
Des Volkes Meinung zum Friedhofszwang

 

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Vizepräsident Jan Söffing   (FDP)

Er leitete die Sitzung und wurde kritisiert,
weil er gegen das entzündete Grablicht,
das der Redner Dr. Romberg mit ins
Parlament brachte,
nicht eingeschritten ist.

 

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Dr. Stefan Romberg   (FDP)

Er brachte ein leuchtendes Grablicht mit in die Sitzung und verursachte mit seinem harmlosen Happening eine Welle der Empörung im “Hohen Hause”. Selbst seine vorher nicht informierte Fraktion war überrascht.
Die entbehrliche (aber offenbar gut gemeinte)  Aktion überlagerte leider - vorhersehbar - die Aufmerksamkeit für seinen
Redebeitrag.

 

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Ralf Jäger    (SPD)

“Eine Reformierung des gesamten Bestattungsrechts ist nach unserer Ansicht erforderlich, weil sich insgesamt der Umgang mit dem Tod und die Auseinandersetzung mit Trauer und Verlust bei vielen Menschen verändert hat. Hier haben sich gesellschaftliche, weltanschauliche und auch religiöse Normen verändert.”
                                                                                
Die Rede im Volltext

 

Tanja Brakensiek   (CDU): Polemik gegen postmortal

Die rechte Juristin zitierte postmortal.de zwar teilweise falsch, aber immer- hin “mit Genehmigung des Präsidenten”.  Ihre  Polemik  ist  nicht  ohne Reiz: So wirft sie postmortal.de tatsächlich eine “pseudowissenschaftliche  Behandlung” des Themas “Tod und Bestattung” vor. Mit ihrer oberfläch- lichen Sachkunde zur Thematik kann sie die Dissertationen der namhaften Fachautoren  und  wissenschaftlichen   Berater   Dr. Norbert Fischer  und  Dr. jur.Tade Spranger   jedoch nicht relativieren.
                                                                                  
Die Rede im Volltext

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Ewald Groth    (GRÜNE)

“Das NRW-Bestattungsrecht ist in vielen Punkten veraltet. Es macht Sinn, über eine Novellierung nachzudenken. So weit, so gut. Wir brauchen eine Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Immerhin stammt das Gesetz ja aus dem Jahre 1934.”

                                                                                
Die Rede im Volltext

 

Link zu weiteren Informationen über die Ministerin

Birgit Fischer (SPD),
Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

Sie kündigte einen Gesetzentwurf ihres Ministeriums für das kommende Jahr an. “Die Tatsache, dass die FDP-Fraktion diesen Antrag stellt, zeigt, dass es gesellschaftliche Diskussionen um den Umgang mit Tod und Trauer gibt, die letztendlich auch zu solchen Forderungen führen”

                                                                              
Die Rede im Volltext:

 

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Dr. Stefan M. Grüll
(stellvertretender Fraktionsvorsitzender der F.D.P.)

Er bedauerte es - namens der FDP-Fraktion und des  Kollegen Stefan Romberg -, “dass durch eine offensichtlich missverständliche Geste, über deren Angemessenheit man hier nicht streiten sollte, Irritationen oder gar Verletzungen entstanden sind.”
                                                                      
Stellungnahme im Volltext:

2. Die kontroverse Debatte im Landesparlament:

 Jan Söffing (FDP) leitete als
 Vizepräsident die Debatte

Vizepräsident Jan Söffing: Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen
Dr. Romberg das Wort.

(Dr. Stefan Romberg [F.D.P.] stellt ein Grablicht auf das Rednerpult. - Britta Altenkamp-Nowicki [SDP]: Darüber würde sich meine Großmutter nicht lustig machen! - Horst Vöge [SPD]: Das ist doch Effekthascherei! Wir sind doch hier nicht im Gottesdienst! - Weitere Zurufe von der SPD: Das geht zu weit! Herr Präsident! Was soll das?! Das ist doch Affenkram! Also wirklich! - Zuruf von der CDU: Peinlich! - Weitere Zurufe von SPD und CDU)

 Dr. Stefan Romberg (FDP):
 “Wir befassen uns mit einem
 wirklich ernsthaften Thema.”

Dr. Stefan Romberg (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie um ein bisschen Ruhe bitten.

(Allgemeine Unruhe)


Vizepräsident Jan Söffing: Meine Damen und Herren, ich darf Sie um etwas mehr Ruhe bitten. Setzen Sie sich bitte mit dem Kollegen über diese Thematik sachlich auseinander.

(Anhaltende Unruhe - Glocke)

Dr. Stefan Romberg (F.D.P.): Ich bitte Sie, ein bisschen ruhiger zu werden; denn wir befassen uns nun mit einem wirklich sehr ernsthaften Thema, meine lieben Kollegen.

(Zahlreiche Zurufe)

Vizepräsident Jan Söffing: Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch einmal um Ruhe bitten. Zunächst hat der Kollege Dr. Romberg das Wort. Danach sind die Redner an der Reihe, die auf meiner Rednerliste stehen. Bitte.

(Horst Vöge [SPD]: Aber wir dürfen doch dazwischenrufen! Ist er so schüchtern?)

 Dr. Stefan Romberg (FDP):
 Tumulte wegen Grablicht im
 NRW-Landtag

Dr. Stefan Romberg (F.D.P.): Danke sehr. - "Wir sind nur Gast auf Erden und wandern ohne Ruh mit mancherlei Beschwerden der ew'gen Heimat zu." So heißt es in einem schönen alten Kirchenlied. Mit dem Thema Tod, dem Thema Sterben befassen sich dieses Parlament und auch die Öffentlichkeit noch immer sehr selten. Es ist ein Tabuthema, obwohl es vielen Menschen sehr am Herzen liegt.

Es ist eine alte und gute Sitte, unsere Toten zu ehren. Viele Menschen in diesem Land möchten die Toten zu Hause ehren. Deshalb halten wir eine Liberalisierung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934 für dringend erforderlich. Worum geht es? Ich möchte Ihnen einfach mal von einem Menschen bei mir aus der Gemeinde berichten. Das ist mittlerweile 30 Jahre her. Im Ort war ein ehrenwerter Lehrer. Es handelt sich um eine Bauernschaft, der nächste Friedhof ist 6 km entfernt. Er wollte auf seinem eigenen Grundstück, auf dem er schon ein Wegekreuz direkt an der Straße hat, seine Urne bestattet wissen. Er hat zehn Jahre lang mit deutschen Behörden und mit Gerichten gekämpft. Dieser Lehrer Holtmann ist inzwischen verstorben, ohne dass er an diesem Wegekreuz seine Ruhe gefunden hätte.

Mittlerweile versuchen viele Angehörige diese Regelung zu umgehen. Sie bringen ihre Verstorbenen in Krematorien in die Niederlande, lassen sie dort verbrennen und führen die Asche dann illegal wieder nach Deutschland ein. Dieser "Leichentourismus" - so kann man es wirklich nennen - ist meiner Ansicht nach überaus pietätlos. Wir sollten jedem Menschen die Chance geben, gebührend zu trauern, so, wie er das am besten kann. Das ist äußerst wichtig. Menschen, die nicht richtig trauern können, werden häufig krank, erleiden Depressionen.

Wer alt und gebrechlich ist, hat oft keine Möglichkeit, einen Friedhof, insbesondere wenn er weit entfernt ist, aufzusuchen. Auch die teuren Unterhaltungskosten für Gräber - vor allem in den nordrhein-westfälischen Großstädten - können sich arme Witwen heute kaum noch leisten.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zu Lebzeiten eines der höchsten Rechtsgüter. Dieses Recht darf nicht mit dem letzten Atemzug vergehen. Wer zu Hause sterben möchte, soll auch zu Hause seinen ewigen Frieden finden können.

Lassen Sie uns ins europäische Umland gucken. Fast in jedem europäischen Land ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, nicht nur in den Niederlanden. In Frankreich, Großbritannien, Irland, selbst im streng katholischen Spanien ist es durchaus möglich, dies zu tun. Es geht auch nicht um eine Abschaffung der Friedhöfe, es ist einfach nur ein Akt von Menschlichkeit, dies zuzulassen.

Das ist kein "privates Trauern", was die CDU uns sicher gleich vorwerfen wird, sondern wir haben eine andere Zeit. Ich nenne die Mobilität. Wir leben nicht mehr von Geburt an bis zum Tod an einem Ort, sondern wechseln häufig den Wohnort. Dort ist man anonym, man kennt keinen Menschen und möchte nur noch zu Hause trauern. Dort findet man letztendlich auch keine Befriedigung durch tröstende Worte auf dem Friedhof.

Ich würde mir wünschen, dass Sie mit diesem Antrag sehr menschlich und pietätvoll umgehen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Ja, so wie Sie!)

Ich wünsche uns gute Beratungen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der F.D.P. - Zuruf von den GRÜNEN: St. Martin ist erst morgen!)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Dr. Romberg.

Dr. Stefan Romberg (F.D.P.): Dieses ewige Licht würde ich gern der Ministerin überreichen. Jetzt ist sie nicht da.

(Horst Vöge [SPD]: Was soll das? Sie machen hier Showtanz! - Weiterer Zuruf: Was soll das denn? - Vizepräsident Jan Söffing und Dr. Stefan Romberg [F.D.P.] diskutieren miteinander.)

Vizepräsident Jan Söffing: Herr Dr. Romberg, die Redezeit ist beendet.

Dr. Stefan Romberg (F.D.P.): Ich sage Ihnen, was das soll: Es ist einfach eine Erinnerung an die Menschen, die zu Hause sterben möchten. Diese Erinnerung möchte ich der Ministerin mitgeben.

(Zuruf von der SPD: Unbeschreiblich! - Vizepräsident Jan Söffing und Dr. Stefan Romberg [F.D.P.] diskutieren erneut miteinander.)

Vizepräsident Jan Söffing: Das Redepult ist frei. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Jäger.

(Monika Düker [GRÜNE]: Ein Antrag zur Geschäftsordnung!)

- Einen Moment bitte, wir haben einen Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Palmen.

Manfred Palmen (CDU): Ich möchte Sie bitten, diese geschmacklose Aktion zu beenden, die gerade stattgefunden hat.

(Beifall bei CDU, SPD und GRÜNEN)

Vizepräsident Jan Söffing: Ich glaube, im Augenblick bedarf es keines weiteren Einschreitens meinerseits, da die Aktion zu Ende ist.

(Horst Vöge [SPD]: Vorher hätten Sie einschreiten müssen! Unglaublich!)

Jetzt hat das Wort Herr Kollege Jäger für die SPD-Fraktion.

(Zurufe von der SPD - Gegenrufe von der F.D.P.)

 Ralf Jäger (SPD):”Immer mehr
 Menschen wollen individuell um
 Angehörige trauern.”

Ralf Jäger (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns allen ist, denke ich, nach diesem Vortrag ein Licht aufgegangen. Dieser Antrag ist medial, aber inhaltsleer gewesen.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Ich glaube, es hat in diesem Hause noch nie einen solchen Widerspruch gegeben zwischen dem, was im Antrag formuliert worden ist, und dem Auftritt, wie dieser Antrag hier begründet wurde. Ich will darauf noch zu sprechen kommen.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Tatsache ist: Dieser FDP.-Antrag beschäftigt sich mit einem Teilbe- reich des Landesbestattungsrechtes. Er soll Angehörigen das Recht einräumen, Aschenreste selbst aufzubewahren und nicht mehr auf einem Friedhof beizusetzen.

Jetzt bitte ich Sie wirklich, im Zusammenhang mit Ihrem Auftritt die Begründung zu diesem Antrag zu lesen. In der Begründung heißt es, dass das Verbot, die Asche zu Hause aufzubewahren, dem Grundge- setz der Bundesrepublik Deutschland, der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen und - was immer das ist - dem "Quasi-Menschenrecht" widerspricht. Einen solchen Widerspruch zwischen einer rein juristischen Formulierung in einer Antragsbegründung und Ihrem theatralischen Auftritt habe ich selten erlebt.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Um gleich eines zu diesem Antrag und seiner Begründung vorwegzunehmen: Das Landesbestattungsrecht ist selbstverständlich nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben das Gegenteil festgestellt. Der Friedhofszwang für Urnen verletzt kein Grundrecht, da das Recht Ausnahmen zulässt. Im Übrigen haben die Gerichte deutlich bestätigt, dass Gesichtspunkten wie dem Schutz der Totenruhe und dem sittlichen Empfinden der Vorzug zu geben ist vor dem Wunsch der freien Beisetzungsart. So weit zum juristischen Teil.

Meine Damen und Herren, nach dieser Begründung, die dort zu lesen ist, nach dieser rein juristischen Betrachtungsweise, nach der Oberflächlichkeit Ihrer Begründung, mit der Sie mit deutscher Bestattungs- kultur umgehen, wundert es nicht, dass die Medien in den letzten Tagen mit diesem Thema eher süffisant umgegangen sind.

Eigentlich könnten wir, nachdem wir diese rein juristische Begründung Ihres Antrags ad absurdum geführt haben, zur Tagesordnung übergehen.

Tatsächlich ist aber das Landesbestattungsrecht - da gebe ich Ihnen Recht - ein wirklich ernstes und unglaublich schwieriges Thema, weil es sich dabei um den Umgang mit Tod, Trauer, Pietät, der Würde des Verstorbenen, dem Respekt vor dem Verstorbenen handelt und das Landesbestattungsrecht im Wesent- lichen aus den 30er-Jahren stammt und damals das Ziel hatte, vorrangig der Gefahr von Seuchen zu begegnen, und weniger, den zeitgemäßen Rahmen für Trauernde zu schaffen.

Eine Reformierung des gesamten Bestattungsrechts ist nach unserer Ansicht erforderlich, weil sich insge- samt der Umgang mit dem Tod und die Auseinandersetzung mit Trauer und Verlust bei vielen Menschen verändert hat. Hier haben sich gesellschaftliche, weltanschauliche und auch religiöse Normen verändert. Der Tod wird weniger tabuisiert. Immer mehr Menschen wollen individuell um Angehörige trauern.

Allerdings, Herr Dr. Romberg, greift Ihr Gesetzentwurf nur einen Teilbereich des Landesbestattungsrechtes auf und kratzt selbst da nur an der Oberfläche.

(Beifall bei der SPD)

Er ist im Übrigen für die weitere Beratung in den Ausschüssen wegen seiner Missachtung der Bestattungs- kultur in Deutschland wirklich unbrauchbar.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Außerdem führt dieser Antrag zu mehr Fragen, als er Fragen beantwortet.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Sagen Sie doch einfach einmal: Was machen wir, wenn die Angehörigen sich nicht einig sind oder der Angehörige, der die Asche aufbewahrt, selbst verstirbt? Wo sollen andere Angehörige, Freunde, Bekannte trauern,

(Beifall bei den GRÜNEN)

wenn sich die Asche nicht auf einem frei zugänglichen Friedhof, sondern in Privaträumen eines anderen, mit dem sie unter Umständen im Streit liegen, befindet? Das sind Fragen, die in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht tangiert werden. Für die Angehörigen sind das aber wesentliche Details.

Ich sage einmal ganz offen: Man kann auch ein lässiges Verhältnis zur Pietät pflegen - das tue ich in weiten Teilen selbst -, wie es aus Ihrem Antrag duftet, aber man muss auch vor allem für diejenigen Verständnis haben, die christlich motiviert sind.

(Beifall bei der CDU)

Bei allem Verständnis für Individualität ist die Vorstellung, dass sich die Aschenreste eines Menschen in einer Billy-Schrankwand von Ikea in einem Wohnzimmer wiederfinden, für religiös motivierte Menschen schlicht undenkbar.

(Beifall bei SPD und CDU)

Mit einem solchen Thema muss man sorgfältiger umgehen, als Sie es getan haben. Individualität muss dort Grenzen finden, wo die Ehrfurcht vor einem anderen und die Würde eines anderen beeinträchtigt werden - so das Bundesverfassungsgericht. Der Umgang mit sterblichen Überresten ist eben nicht nur juristisch zu klären. Aus diesem Grunde ist der Gesetzentwurf in der Tat untauglich und sorgfältiger zu erarbeiten.

Wir werden dennoch der Überweisung zustimmen, um uns dem Thema angemessener zu widmen, allerdings nicht so, wie ausgewiesen, sondern federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, wohin er gehört, und zur Mitberatung an den Innenausschuss und den kommunalpolitischen Ausschuss.

 Ralf Jäger (SPD):”Man kann auch
 ein lässiges Verhältnis zur Pietät
 pflegen - das tue ich in weiten
 Teilen selbst.”

Da werden wir, Herr Dr. Romberg, eine breitere Diskussion über Bestattungskultur in Deutschland führen. Da werden wir beispielsweise Antworten darauf geben müssen, dass die beiden großen Kirchen in Deutschland, die beiden großen christlichen Religionen wünschen, Tote wieder in ihren Kirchen aufzubewahren. Da werden wir Antworten darauf geben müssen, wenn Eltern wünschen, dass bei Totgeburten nicht Größe oder Gewicht entscheidend sind, ob ein Begräbnis stattfindet, sondern die Empfindungen der Eltern.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Wir werden Antworten darauf geben müssen, dass immer mehr Migranten nicht nur dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt bei uns in Deutschland gewählt haben, sondern auch zwangsläufig hier sterben und mit ihren Bestattungsriten umgegangen werden muss und wir dazu einen Zugang finden müssen.

Wir werden schauen müssen, dass bei Begräbnissen von Kindern wegen der Intensität und der Dauer der Trauer ein Begräbnis im Sinne der Eltern individueller gestaltet werden kann.

Zu guter Letzt werden wir irgendwann auch entscheiden müssen, wie mit der Asche von Verstorbenen umzugehen ist und zu welchem Zweck sie jemandem übergeben werden darf.

Das alles werden wir, Herr Dr. Romberg, gemeinsam mit den Religionen, gemeinsam mit Verbänden, gemeinsam mit Angehörigen diskutieren. Wir werden diese Diskussion mit der Sorgfalt, die erforderlich ist, mit dem Feingefühl, das erforderlich ist, und mit der Pietät, die erforderlich ist, führen - gelegentlich auch juristisch, wie Sie es in Ihrer Begründung getan haben, aber das ganz zum Schluss. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Jäger. - Als Nächstes hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Brakensiek das Wort.

 Tanja Brakensiek (CDU): “Der
 Totenkult ist ein Ritus, der nicht
 in allen Kulturen identisch ist

Tanja Brakensiek (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Romberg, das Thema ist wichtig. Aber was ich befürchtet habe, als ich Ihren Antrag gelesen habe, ist in seiner schlimmsten Dimension eingetreten: Diese Form der Behandlung ist geschmacklos.

(Beifall bei CDU, SPD und GRÜNEN)

Sie waren so frei, uns mit einem Antrag zu bedenken, der ein Thema zum Gegenstand hat, welches uns definitiv einmal alle angehen wird, mit der Frage, ob wir unsere letzte Ruhe, wenn wir uns denn für die Feuerbestattung entschieden haben sollten, auf dem kirchlichen oder kommunalen Friedhof finden - wie es nach unserer Gesetzeslage die Regel ist - oder ob wir uns künftig der Gefahr aussetzen möchten, dass mangels eigener Verfügung zu Lebzeiten unsere sterblichen Überreste in einem befüllbaren Amulett deponiert werden, welches von unseren Nachkommen als Schmuck um den Hals getragen werden kann.

Der Totenkult ist ein Ritus, der nicht in allen Kulturen identisch ist. Religiöse Anschauungen und klima- tische Bedingungen haben einen maßgeblichen Einfluss darauf, ob wir unsere letzte Ruhe in einem Sarg finden, ob - wie zum Beispiel in China - für uns ein Mausoleum errichtet wird oder ob unsere Asche, wie es in Ländern hinduistischen Glaubens geschieht, in alle Winde zerstreut wird.

Betrachten wir die Bestattungskultur seit der Frühzeit, lässt sich aber eines festhalten: Einen willkürlichen Umgang mit den menschlichen Überresten gab es nicht.

Das ist es, wogegen ich mich wehre: gegen die Möglichkeit, den Umgang mit unseren Toten der Willkür der Nachkommen zu überlassen.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Willkür ist Tür und Tor geöffnet, wenn wir dem Antrag der F.D.P. stattgeben.

(Beifall bei CDU, SPD und GRÜNEN)

Die folgenden Hervorhebungen durch die Redaktion postmortal.de

Wer dies nicht glauben mag, rufe bitte im Internet die Seiten mit der Adresse postmortal.de  auf.  Dort  hat  ein  Düsseldorfer Ehepaar  in  massiver  Weise  Front  gegen  die  bestehende gesetzliche Regelung gemacht. Neben dem Antrag der F.D.P., der dort für jedermann sichtbar ist, neben einer  pseudo-wissenschaftlichen Behandlung des Themas "Tod und Bestattung" erhält der erstaunte Leser zahlreiche Anregungen zur kostengünstigen Beseitigung unserer sterblichen Hülle und zur Umgehung der geltenden gesetzlichen Vorschriften .

(Zuruf von der CDU: Unglaublich!)

Besonders wird die Verbrennung in drei in Grenznähe befindlichen namentlich bezeichneten Krematorien in Holland empfohlen. Der Betreiber der Verbrennungsanlage in Slangenburg, dessen Foto dem staunenden Leser entgegenblickt, preist sich als besonders günstig an und empfiehlt den Nachkommen des Verstorbenen, sich die Asche doch am besten und billigsten auf dem Postweg zukommen zu lassen.

Etwas weiter unten werden uns dann zahlreiche Möglichkeiten angeboten, die Asche aufzube- wahren. Dosen, die sich auf jedem Kaminsims gut machen, werden in bunten Bildern angeprie- sen, und auch das mit Asche befüllbare Modell "Halsschmuck für den Nachkommen"  wird in seinen Vorteilen gerühmt. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren:

"In diese reliquienhaften Anhänger für die Halskette, die hier teilweise vergrößert abgebildet sind, passen allerdings nur kleinste Mengen der Asche eines kremierten Menschen. Den Rest der Asche kann man unter den trauernden Hinterbliebenen als Andenken in Mini-Urnen aufteilen oder an einem vom Verstorbenen erwünschten Platz ausstreuen oder beisetzen."
Mir fehlen da die Worte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU) .

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt dies einen Verstoß gegen in unserem Land bestehende gesetzliche Regelungen dar.

Der vorliegende Antrag der F.D.P. hat zum Ziel, dieses Vorgehen ohne den Umweg über Holland zu legalisieren. Meine Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung, dass der Staat alles regeln sollte, und ich bin auch nicht der Meinung, dass der Staat an unserem Tod verdienen sollte. Aber die Argumentation, die im Internet auftaucht, in dieser Frage quasi den Wettbewerb zu eröffnen, ist meiner Ansicht nach alles andere als geeignet, diesem sehr sensiblen Thema gerecht zu werden.

 Tanja Brakensiek (CDU):
 “Ich zitiere mit Genehmigung des
 Präsidenten:”

Die F.D.P. begründet ihren Antrag mit der Forderung, dass dem freien Bürgerwillen Rechnung getragen werden solle, und führt ein starkes Argument ins Feld: das Grundgesetz, und zwar insbesondere Art. 2 Abs. 1. Leider, Herr Kollege, haben Sie dieses Grundrecht nicht zu Ende gelesen. Die allgemeine Handlungsfreiheit findet laut Grundgesetz - und das unterschlägt die F.D.P. - dort ihre Grenze, wo sie die Rechte anderer verletzt, und gilt nur, soweit sie nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Dazu gehört auch, dass dem sittlichen Gefühl weiter Bevölkerungs- kreise Rechnung getragen werden muss. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich die gesellschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse in den letzten 20 Jahren wirklich so stark verändert haben, wie uns die FDP. glauben machen will.

Außer Acht lassen dürfen wir auch nicht die Belange der Strafrechtspflege. Die Wahrung der Totenruhe bzw. die pietätvolle Behandlung des Toten müssen gewähr- leistet sein.

Meine Damen und Herren, es ist nicht notwendigerweise so, dass jemand, der die Asche seines Angehöri- gen in einer Urne mit nach Hause nimmt, pietätlos damit umgehen wird. Aber auszuschließen ist es auch nicht. Wer kontrolliert denn dann, ob Oma oder Opa - mit Verlaub, Sie gestatten es - in der Mülltonne oder auf dem Komposthaufen landen, wenn den Verwahrern der Asche danach ist? Meine Damen und Herren von der FDP, das können Sie gar nicht kontrollieren.

Ich möchte mich auch nicht mit der Frage befassen müssen, ob eine Urne, die auf einem privaten Grund- stück vergraben worden ist, als eingetragene Belastung des Grundstücks angesehen werden soll oder ob der Neuerwerber die Überreste - falls er an der Stelle zum Beispiel einen Gartenteich anlegen möchte - einfach ausgraben kann und im besten Falle einer öffentlichen Stelle übergeben muss. Diese Folge eines willkürlichen Umgangs mit Toten lehne ich entschieden ab. Lassen wir den Toten ihre Ruhe!

(Beifall bei der CDU)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Frau Brakensiek. - Als Nächster hat Herr Kollege Groth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

 Ewald Groth (Grüne):
 “Ich fand auch das, was mit der
 Asche alles passieren kann -
 auch von Frau Brakensiek -,
 schon schwer über die Grenze.”

Ewald Groth (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das NRW-Bestattungs- recht ist in vielen Punkten veraltet. Es macht Sinn, über eine Novellierung nachzudenken. So weit, so gut. Wir brauchen eine Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Immerhin stammt das Gesetz ja aus dem Jahre 1934.

Der vorliegende Gesetzentwurf greift nur einen Aspekt, nur ein Detail auf: Die Bestattungspflicht in einer Urnenhalle, in einem Urnenhain, in einer Urnengrabstelle oder einer anderen Grabstelle soll aufgehoben werden, und Sie wollen nicht mehr den amtlichen Verschluss. Mit anderen Worten: Die Angehörigen sollen die Asche mit nach Hause nehmen können.

Im ersten Augenblick denken sicherlich viele: Ja, warum eigentlich nicht? Und es gibt sicher Situationen, in denen man sich von seinen Angehörigen nicht so trennen will, dass sie weit entfernt auf einem Friedhof beigesetzt sind. Dass man sich das, wenn man ein großes Grundstück hat, wünschen mag, das kann ich gut verstehen. So weit, so gut.

Es macht aber Sinn, etwas länger über diese Freiheit nachzudenken. Im Gesetzentwurf wird über Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung versucht, die Geltung der Grundrechte - das fand ich schon etwas heftig - als unmittelbares Recht herzuleiten. Und dann haben Sie noch die Einschränkung des Art. 2 Abs. 1 GG vergessen, wie Frau Brakensiek das gerade dargestellt hat, nämlich: soweit nicht gegen die verfassungs- mäßige Ordnung - das ist hier sicherlich nicht der Fall - oder das Sittengesetz verstoßen wird. Daran sieht man, dass alle Grundrechte auch Einschränkungen unterliegen können, unter strengen Voraussetzungen natürlich.

Sie leiten daraus ab - und jetzt zitiere ich einmal aus Ihrem Gesetzentwurf -, dass "jedem Individuum zwingend das Recht zusteht, unabhängig von staatlicher Einflussnahme" - das klingt alles noch sehr gut - "über die Verwendung der sterblichen Überreste seines Ehegatten, Lebenspartners, Eltern- oder Geschwisterteils zu entscheiden". Da geht es also schon darum, dass andere darüber verfügen. Jedes Individuum soll das Recht haben, über andere zu verfügen. Da kann ich nur sagen: vorsichtig, allenfalls ersatzweise.

Zunächst einmal käme ein solches Recht dem Verstorbenen selbst zu, ob allerdings ohne Einschrän- kungen, wie Sie das wollen, bleibt dabei offen. Erst dann, wenn der Verstorbene nicht selbst verfügt hat, was mit seinen sterblichen Überresten zu geschehen hat, könnten die Angehörigen eintreten. Ob die Ange- hörigen dann aber auch noch die gleichen Rechte bekommen sollten, wäre für mich auch noch einmal fraglich, ob das überhaupt der Fall sein kann.

Gerade weil uns der Grundsatz der Selbstentscheidung auch über den Tod hinaus so wichtig ist, müssen wir, wenn wir über die Novellierung des Bestattungsrechts in Nordrhein-Westfalen diskutieren, auch über die Einschränkungen dieses Grundsatzes reden. Wie bei jedem anderen Recht gibt es natürlich auch hier Grenzen und Beschränkungen - ob und, wenn ja, welche, darüber sollten wir noch etwas nachdenken und vor allen Dingen die Menschen fragen. Wir haben das heute an dieser Aktion hier gesehen. Ich fand das ausgesprochen peinlich. Es war entwürdigend, finde ich.

(Beifall bei der CDU)

Ich erwarte, dass man mit einem so sehr ernsten Thema in diesem Hause seriös umgeht. Ich fand auch das, was mit der Asche alles passieren kann - auch von Frau Brakensiek -, schon schwer über die Grenze.

Ich muss sagen: Wir sollten in der Öffentlichkeit dieses Thema nicht zerreden. Es eignet sich überhaupt nicht für politisches Gerangel und schon gar nicht für Schnellschüsse. Es ist ein Thema, das man - bitte schön, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen - mit Augenmaß, Einfühlungsvermögen und vor allen Dingen mit dem Respekt vor den Andersdenkenden behandeln muss. Da geht es nicht um die eigene Ansicht - mir wäre es egal, werden viele von Ihnen sagen -, sondern es geht darum, auch zu respektieren: Was ist denn mit den anderen? Wie gehe ich mit deren Gefühlen um? Genau wie im Erbschaftsfall, bei dem dem letzten Willen eine hohe Bedeutung zukommt und zukommen soll, aber nicht alles möglich ist - auch da gibt es Einschränkungen -, kann ich mir vorstellen, dass es auch im Bestat- tungsrecht Einschränkungen geben sollte und geben muss, die dem grundsätzlichen Recht, über die eigenen sterblichen Überreste zu bestimmen, entgegenstehen.

Es werfen sich mehr Fragen auf, als Antworten gegeben werden: Gibt es dann noch den Ort der öffentlichen Trauer? Wo kann man dann im öffentlichen Raum noch trauern, wenn Urnen privat weggeschlossen werden? Oder will unsere Gesellschaft darauf verzichten? Darüber kann man diskutieren. Machen wir es wie in Korea oder in anderen Ländern, die eine jahrhundertealte Tradition der Ahnenverehrung im privaten Raum haben, eine völlig andere Tradition, eine völlig andere Kultur?

 Ewald Groth (Grüne):
 “Wir sollten mit den Menschen
 über dieses Thema reden, mit
 den Kirchen, mit den Verbänden
 und in der Tradition unserer
 Bestattungskultur eine
 Modernisierung anstreben.”

Weitere Frage: Wie wird für die angemessene Totenruhe auf Dauer gesorgt, auf Dauer, meine Damen und Herren, nicht nur für das erste halbe Jahr? Sie wollen nicht einmal den amtlichen Verschluss der Urne sicherstellen. Denken Sie an Umzüge, Ortswechsel, spielende Kinder usw. Ich will hier nicht in öffentlicher Rede näher auf denkbare Situationen, Grotesken und mögliche Pietätlosigkeiten eingehen. Diese FDP-Aktion heute war aus meiner Sicht schon genug .

Ich bin sicher, wir sollten mit diesem Thema nicht nach dem Motto umgehen: Everything goes. Wir sollten mit den Menschen über dieses Thema reden, mit den Kirchen, mit den Verbänden und in der Tradition unserer Bestattungskultur eine Modernisierung anstreben. Das ist in Ordnung.

Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Lust zur Freiheit und Modernisierung gilt dabei auch: Die Gefühle der Andersdenkenden müssen berücksichtigt werden. Das war heute hier so nicht der Fall. Es tut mir ein bisschen Leid für die Sache an sich. - Danke schön.

(Beifall bei GRÜNEN und SPD und bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Groth. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Fischer das Wort.

 Birgit Fischer (SPD), Ministerin
 für Frauen. Jugend und
 Gesundheit:
 “Es hat deutliche
 gesellschaftliche Veränderungen
 auch im Denken und veränderte
Einstellungen gegeben”

Birgit Fischer, Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für mich gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem Ort eines Friedhofs, dem Ort eines Parlaments und dem Privatbereich. Persönliche Empfindungen, verbunden mit diesen Orten, sind jeweils auch sehr unterschiedlich. Ich weise darauf hin, weil ich in dem Zusammenhang die Grablicht- Aktion ausgesprochen geschmacklos fand.

(Beifall bei SPD, CDU und GRÜNEN)

Ich hatte den Eindruck, dass der Abgeordnete Romberg diese drei unterschiedlichen Orte durcheinander geworfen oder miteinander vermengt hat.

Eine veränderte Kultur im Umgang mit Tod und Trauer oder neue Wege in der Sterbebegleitung sind Themen, die in den letzten Jahren sehr stark diskutiert werden. Es hat deutliche gesellschaftliche Veränder- ungen auch im Denken und veränderte Einstellungen gegeben. Insbesondere hat auch die Hospiz-Bewegung mit dazu beigetragen, dass eine gesellschaftliche Diskussion in Gang gekommen ist.

Die FDP-Fraktion greift jetzt einen Mosaikstein heraus und beantragt, dass der Wille einer verstorbenen Person oder der Angehörigen ausschlaggebend dafür sein soll, was mit der Asche nach einer Einäscherung geschieht.

Es ist kein Einzelfall, dass solche Wünsche vorgebracht werden. Auch ich bekomme Eingaben, die Ähnliches wünschen. Was allerdings nicht stimmt - darauf möchte ich noch einmal hinweisen - ist das, was der FDP-Antrag suggeriert, nämlich dass das geltende Recht verfassungswidrig sei. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht haben entschieden, dass der Friedhofszwang für Urnen keine Grundrechte verletzt.

Der Gesetzgeber kann im Rahmen eines weiten Gestaltungsspielraums Gesichtspunkten wie dem Schutz der Totenruhe und dem sittlichen Empfinden vieler Bürgerinnen und Bürger den Vorzug geben gegenüber dem Wunsch des Einzelnen, zu seinen Lebzeiten den Ort seiner Beisetzung frei zu bestimmen. Das ist auch der Grund dafür, warum die übrigen Länder ebenso wie Nordrhein-Westfalen in ihrem Bestattungsrecht bisher an dem Bestattungs- und Friedhofszwang festgehalten haben. Allerdings ist in einigen neuen Ländern das Ausstreuen der Asche auf dem Friedhof gestattet.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine völlig andere Frage ist, ob der gegenwärtig geltende Friedhofszwang, rechtspolitisch gesehen, aufrechterhalten bleiben oder von einer großzügigeren Regelung abgelöst werden soll. Auch die Tatsache, dass die FDP-Fraktion diesen Antrag stellt, zeigt, dass es gesellschaftliche Diskussionen um den Umgang mit Tod und Trauer gibt, die letztendlich auch zu solchen Forderungen führen.

Man kann einen Wandel in der Gefühlswelt der Gesellschaft feststellen, was beispielsweise auf den Wunsch hinauslaufen kann, eine Bestattung in dem eigenen Garten vornehmen zu wollen. Insgesamt kann man feststellen, dass auch hier eine stärkere Individualisierung zum Tragen kommt und uniforme Vorgaben und Regeln, die in der Vergangenheit noch von allen als Norm akzeptiert wurden, in Frage gestellt werden.

Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten wird für eine Änderung des Gesetzes geworben. Diese Sicht- weise ist jedoch nicht gerade von einer ethischen Auseinandersetzung im Umgang mit Tod und Trauer geprägt. Daß dies eine würdige Auseinandersetzung mit dem Thema ist, bezweifele ich.

 Birgit Fischer: “Unser Bestat-
tungsrecht ist in der Tat veraltet,
 obrigkeitsstaatlich   geprägt,
 lückenhaft  und  unübersichtlich.”

Meine Damen und Herren, gemessen an diesen Veränderungen ist unser Bestattungsrecht in der Tat veraltet, zum Teil obrigkeitsstaatlich geprägt, lückenhaft und unübersichtlich. Das meine ich nicht hinsicht- lich der in Rede stehenden Regelung allein, sondern bezüglich des gesamten Regelungstatbestandes. Es bietet Anwendungsprobleme beispielsweise bei der Berücksichtigung nichtchristlicher Begräbnis- stätten, bei den Bestattungen so genannter Fehlgeborener, der Feuer- bestattung Toter ohne Angehörige und bei der Zulassung des Betriebs der Feuerbestattungsanlagen ausschließlich durch Gemeinden und die von ihnen beauftragten Feuerbestattungsvereinen. Deswegen ist es notwendig, unser Bestattungsrecht zu modernisieren.

Das Gesundheitsministerium hat dazu schon in der Vergangenheit mit den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenmini- sterium Gespräche geführt, zu denen ich feststellen kann, dass wir uns bei einigen Eckpunkten tendenziell einig sind. Es sind aber weitere Gespräche notwendig, bevor wir als Landesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen werden.

Zu den Regelungsbereichen eines modernisierten Bestattungsgesetzes gehören neben den bereits erwähnten Problemkreisen insbesondere auch die Fragen nach der Trägerschaft der Friedhöfe, der Regelung und konkreten Stufung der Kostentragungspflicht der Angehörigen bei Bestattungen und der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde über die Bestattungsart der Toten, deren Bestattungskosten sie in bestimmten Fällen zu tragen haben.

Weiter sind zu nennen: mögliche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Einrichtung, Veränderung und Aufhebung der Friedhöfe und die Zulassung und der Betrieb der Feuerbestattungsanlagen sowie größere Entscheidungsfreiheit der Friedhofsträger beim Betrieb der Einrichtung.

Meine Damen und Herren, ich habe den FDP-Antrag zum Anlass genommen, um die vielfältigen Aspekte und Fragen darzustellen, die das Bestattungsrecht und künftige Regelungen betreffen. Der Antrag selbst beschäftigt sich allerdings ausschließlich mit einem einzigen Detail. Der Antrag sollte deshalb meines Erachtens im Zusammenhang mit einer grundlegenderen und umfassenden Erneuerung des Landesbestat- tungsrechts erörtert werden.

Die Landesregierung wird dazu im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, nachdem entsprechen- de Gespräche vorab geführt wurden. Denn wie sensibel dieses Thema ist und wie stark nicht nur einzelne Persönlichkeiten gefragt, sondern auch Empfindungen zu berücksichtigen sind, hat nicht zuletzt die heutige Diskussion sehr deutlich gemacht. Darum bitte ich, diesen Antrag zu überweisen, die Diskussion aber dann im Gesamtzusammenhang zu führen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

 Birgit Fischer, Ministerin, versprach in der Landtagssitzung am 9. November 2000:
 ”Die Landesregierung wird dazu im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen,
 nachdem entsprechende Gespräche vorab geführt wurden.”
                                                                                           Alle Fotos: postmortal.de - Bernd Bruns

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Frau Ministerin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht der Wunsch, dass noch einmal seitens jeder Fraktion kurz zu diesem Thema Stellung genommen werden kann. Ich gewähre daher jeder Fraktion noch eine Redezeit von einer Minute. Ich darf dann aber auch bitten, die Redezeit einzuhalten.

Für die FDP-Fraktion beginnt Herr Dr. Grüll. Bitte.

 Dr. Stefan Grüll (FDP:
 “Wir möchten in der Sache
 ernsthaft diskutieren.”

Dr. Stefan Grüll (FDP.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen dafür, dass wir uns auf dieses Verfahren haben verständigen können, weil es der FDP- Fraktion die Gelegenheit gibt, ausdrücklich auch im Namen unseres Kollegen Stefan Romberg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir bedauern es, dass durch eine offen- sichtlich missverständliche Geste, über deren Angemessenheit man hier nicht streiten sollte, Irritationen oder gar Verletzungen entstanden sind. Wir bedauern das, und wir entschuldigen uns dafür.

Wir möchten in der Sache ernsthaft diskutieren. Wenn durch diese Geste der Eindruck entstanden ist, dass wir etwas anderes damit bezweckt haben, so möchte ich noch einmal wiederholen: Wir bedauern das, wir entschuldigen uns dafür. Das war nicht intendiert. - Herzlichen Dank, dass Sie uns Gelegenheit zu dieser Richtigstellung gegeben haben.

(Allgemeiner Beifall)

Vizepräsident Jan Söffing: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich danke Herrn Dr. Grüll für diese klaren Worte und schließe die Beratung.


3. Der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                              Drucksache 13/300

13. Wahlperiode

26.10.2000

Gesetzentwurf
der Fraktion der FDP

Gesetz zur Liberalisierung der Feuerbestattung
 

A   Problem
 

Artikel 4 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verweist in seinem Absatz 1 auf die Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Bestandteil der Landesverfassung und zugleich unmittelbar geltendes Recht.

Danach folgt schon aus der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, dass jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, jedem Individuum zwingend das Recht zusteht, unabhängig von staatlicher Einflussnahme über die Verwendung der sterblichen Überreste seines Ehegatten, Lebenspartners, Eltern- oder Geschwisterteils zu entscheiden.

Der Paragraph 9 des Gesetzes über die Feuerbestattung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 1934 schränkt jedoch die vorher beschriebene Handlungsfreiheit derart ein, dass der Grundsatz des Artikels 2 Absatz 1 nicht mehr gegeben ist.

Paragraph 9 Absatz 1 fordert, dass die Aschereste jeder Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder einem Grabe beizusetzen sind.

Nur in Ausnahmefällen kann durch die Ordnungsbehörde des Einäscherungsortes im Benehmen mit der Ordnungsbehörde des Ortes, an dem die Verwahrung der Aschereste stattfinden soll, in besonderen Fällen anders verfahren werden.

Diese Handhabung widerspricht nicht nur der Landesverfassung, sondern auch einem dem freien Bürgerwillen entsprechenden, ethischen und unbürokratischen Handeln.
 

B   Lösung
 

Nach erfolgter Einäscherung sind die Aschereste der Leiche in ein zu verschließendes Behältnis aufzunehmen.

Ein Bestattungszwang besteht nicht, da nach dem Willen des Verstorbenen verfahren wird. Liegt eine Willensbekundung des Verstorbenen nicht vor, so haben die Angehörigen diese zu bestimmen.
 

C   Alternativen
 

Beibehaltung des bisherigen unbefriedigenden Zustands.
 

D   Kosten
 

Keine.

Es entstehen dem Land Nordrhein-Westfalen keine Kosten.

In den Kommunen entsteht ein geringerer Verwaltungsaufwand, da die bisherigen Überweisungs- und Annahmeregelungen nach § 9 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung entfallen.
 

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Auszug aus der geltenden Gesetzgebung

Gesetz zur Liberalisierung der Feuerbestattung

Gesetz über die Feuerbestattung

Artikel 1
 

Das Gesetz über die Feuerbestattung vom 15. Mai 1934 wird wie folgt geändert:

 

§ 9

(1) Die Aschereste der Leiche sind nach erfolgter Einäscherung in ein zu verschließendes Behältnis aufzunehmen, mit welchem nach dem Willen des Verstorbenen zu verfahren ist.

§ 9

(1) Die Aschenreste jeder Leiche sind in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder in einem Grabe beizusetzen.

(2) wie bisher

(2) Es ist Vorsorge zu treffen, dass jederzeit festgestellt werden kann,

1. von wem die Aschenreste herrühren,

2. wo die Aschenreste des Verstorbenen aufbewahrt werden.

(3) Liegt eine Willensbekundung des Verstorbenen nicht vor, so gelten die Bestimmungen des § 2 Absätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Ausnahmen von der Bestimmung des Abs. 1 können in besonderen Fällen durch die Ordnungsbehörde des Einäscherungsorts, soweit nötig, im Benehmen mit der Ordnungsbehörde des Ortes, an dem die Verwahrung der Aschenreste stattfinden soll, zugelassen werden.


Artikel 2
 

In-Kraft-Treten
 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
 

Begründung

Zu Artikel 1


Die zurzeit gültige Fassung des Gesetzes über die Feuerbestattungen wird den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Grundrechte nicht gerecht. Durch die Änderung des § 9 des Gesetzes über die Feuerbestattungen, wird dem originären Recht, quasi "Urrecht" oder Menschenrecht eines jeden Einzelnen, über die Verwendung seiner sterblichen Überreste selbst zu entscheiden, Geltung verschafft.
 

Zu Artikel 2

Artikel 2 regelt das In-Kraft-Treten.
 

Felix Becker

Karl Peter Brendel

Dietmar Brockes

Brigitte Capune-Kitka

Dr. Ute Dreckmann

Holger Ellerbrock

Horst Engel

Angela Freimuth

Dr. Stefan Grüll

Dr. Jens Jordan

Christian Lindner

Jürgen W. Möllemann

Dr. Robert Orth

Dr. Gerhard Papke

Dr. Jana Pavlik

Ingrid Pieper-von Heiden

Christof Rasche

Dr. Stefan Romberg

Joachim Schultz-Tornau

Jan Söffing

Marianne Thomann-Stahl

Prof. Dr. Friedrich Wilke

Ralf Witzel

Dr. Ingo Wolf

 Die F.D.P.-Fraktion im Landtag NRW


4. Das Beschlussprotokoll

der 13. Sitzung
des Landtags Nordrhein-Westfalen
am Donnerstag, dem 9. November 2000,
gemäß § 107 der Geschäftsordnung
 

7. Gesetz zur Liberalisierung der    
    Feuerbestattung

 

Gesetzentwurf

der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 13/300
 

1. Lesung

 

Der Gesetzentwurf - Drucksache 13/300 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge - federführend -, an den Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.


5. Kommentare der Redaktion postmortal.de

Rede der CDU-Abgeordneten Tanja Brakensiek:

Zur
“pseudowissenschaftlichen Behandlung” des Themas “Tod und Bestattung” durch
       postmortal.de:

Bei postmortal.de handelt es sich um eine private Initiative in privater Trägerschaft. Es ist von vornherein nicht die Aufgabe eines solchen - aus dem privaten Engagement von Bür- gern entstandenen - Internetprojekts, ein Thema in rein wissenschaftlicher Form zu behan- deln. Ungeachtet dessen stützt sich die postmortal.de-Redaktion in zentralen Fragestel- lungen auf die Mitwirkung verschiedener Personen, die, im Gegensatz zu Frau Brakensiek, nicht bereits in jungen Jahren die Politik, sondern die Wissenschaft zu ihrem Beruf gemacht haben.
Der Vorwurf des "pseudowissenschaftlichen Umgangs" mit den Themen Tod und Bestattung stammt also weder aus berufenem Munde, noch ist er in der Sache zutreffend.

                                                                                   
Dr. Tade Matthias Spranger, Uni Bonn

Zur “Umgehung der geltenden gesetzlichen Vorschriften”:

Eine “christliche” Partei, deren Ex-Vorsitzender und ehemaliger Bundeskanzler offensichtlich während seiner Amtszeit gezielt gegen geltendes Recht verstoßen hat und der auch heute noch die Verfassung der BRD ignoriert, auf die er einst vereidigt wurde, sollte tunlichst auf eine geheuchelte öffentliche Empörung verzichten, wenn Bürger - mit ethischer Motivation - gegen ein (nicht strafbewehrtes) Gesetz verstoßen um den letzten Wunsch ihrer geliebten Verstorbe- nen und ihre eigenen natürlichsten Bedürfnisse erfüllen zu können. Eine solche Partei kann sich nicht ernsthaft wundern, daß die Akzeptanz von Gesetzen abnimmt, wenn sich ihre eige- nen hohen Amtsträger nicht daran halten.
                                                                    
Annette & Bernd Bruns, das “
Düsseldorfer Ehepaar


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