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Bestatter in Deutschland

SPD-Fraktion im NRW-Landtag bietet einmalige Perspektiven für eine liberale Bestattungskultur
 
Richtungsweisendes Bestattungsgesetz ohne Friedhofs- und Sargzwang wird bereits im Fachausschuss beraten. Baden-Württemberg und Niedersachsen ziehen nach.
 

Düsseldorf, Juli 2002 - Erstmals in der Nachkriegsgeschichte soll jetzt in NRW ein Bestattunggesetz verabschiedet werden. Nach dem Entwurf des Gesetzes wird der entmündigende Friedhofszwang für Totenaschen - ein Novum in Deutschland - in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Allerdings soll der Aushändigung der Totenaschen an die Angehörigen ein bürokratisches Genehmigungsverfahren der örtlichen Ordnungsbehörden vorgeschaltet werden, das keine Rechtssicherheit bietet und willkürliche Entscheidungen befürchten läßt. Einen Rechtsanspruch auf die Aushändigung der Aschen bei der Erfüllung von eindeutig definierten gesetzlichen Voraussetzungen soll es nicht geben. So werden wohl auch in Zukunft letztlich wieder die Verwaltungsgerichte im Einzelfall entscheiden müssen. Da werden die findigen Bürger zur zuverlässigen Realisierung ihrer Wünsche wohl weiterhin den Umweg über die nahen Niederlande wählen oder virtuelle “Seebestattungen” bevorzugen.  Insofern ist der Entwurf noch höchst mangelhaft.

Auch sarglose Bestattungen nach islamischem Ritus will die Landesregierung ermöglichen: Auf den  bisher geltenden Zwang zum Holzsarg wurde im Gesetzentwurf, zum Verdruss der Sarglobbyisten, bewußt verzichtet.  Auch die Kirchen kritisieren mit Vehemenz die vorgesehene Realisierung von verbreiteten Bürgerwünschen. Und erst recht der Deutsche Städtetag, der hohe Einnahmeverluste der Kommunen befürchtet, wenn nicht weiter zwangsweise teure Urnengrabstätten auf den Friedhöfen verkauft werden können.

Birgit Fischer (SPD), Ministerin der rot-grü- nen NRW-Landesre- gierung will das Be- stattungsrecht liberali- sieren und verbreiteten Bürgerwünschen ge- recht werden.
Foto: postmortal.de Bruns

 3. November .2002 -  20:11
“Als mein einziger, über alles geliebter Bruder mit 33 Jah- ren gestorben ist,  haben wir ihn verbrennen lassen, damit wir ihn zu unserem Papa ins Grab legen konnten. Nach der Trauerfeier wollte ich die Urne selbst ans Grab tragen  und so noch einmal Abschied nehmen.
Aber das war VERBOTEN!
War traurig.”
    
Angelika Jakob  in der
    
Umfrage zum Image des   
     Bestattungsgewerbes

Missachtung von fundamen- talsten Menschenrechten auf deutschen Friedhöfen

Das geplante Gesetz, dessen Entwurf jetzt vom Landtag zur Beratung an den zuständigen Fachausschuss überwiesen wurde, könnte eine Vorbildfunktion auch für das Bestattungsrecht in anderen Bundesländern übernehmen: Doch noch ist der Entwurf mit Mängeln behaftet, die hoffentlich vor der Verabschiedung noch beseitigt werden. Das vorgesehene Verfahren der Leichenschau, beispielsweise, ist offenbar mit der Praxis nicht kompatibel. Diesbezügliche Änderungen will die NRW-FDP, die das Gesetz grundsätzlich gut findet, zur Voraussetzung ihrer Zustimmung machen.

Allein die  “Christenpartei” im NRW-Landtag will die Zustimmung zu den beabsichtigten Innovationen im Bestattungsrecht verweigern. Verbreitete humanistische Bürgerwünsche haben dort offenbar keinen Stellenwert. Offenbar hat sich in der CDU auch im Jahr 2002 die banale Erkenntnis noch nicht durchgesetzt, dass die mündigen Bürger  hier zu Lande nicht in einem fundamentalistischen Kirchenstaat leben - sondern in einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen weltanschaulichen Wertvorstellungen. Gott sei Dank sind die Stimmen der dauerhaften Oppositions-Partei im NRW-Landtag für die Verabschiedung des fortschrittlichen Bestattungsgesetzes entbehrlich.

Auch Deutschlands größte Verbraucherorganisation im Umfeld des
Todes -
Aeternitas e.V. - begrüßt den richtungsweisenden Gesetzentwurf.

Dr. Rolf-Peter Lange, Vorsitzender des (VDB), Berlin: Immer hart und glaubwürdig am Thema, das die Menschen bewegt.
  
Foto: postmortal.de -  Bruns

Berlin, 19. November 2002 - Nach Auffassung des Verbandes Deutscher Bestattungsunternehmen (VDB), berücksichtigt der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung in NRW die  “Grundprinzipien unserer Verfassung”.

“Es entspricht dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen”, so der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Rolf-Peter Lange in einer Presseerklärung, “über seine eigenen sterblichen Überreste zu verfügen und dies zu Lebzeiten festzulegen”.

Und: “Wie die Befürworter des Friedhofszwangs für Urnen selbst anführen, handelt es sich bei der Würde des Verstorbenen um ein allgemein anerkanntes, verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG verankertes Schutzgut. Weshalb sollte einerseits bei Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnen eine Verletzung dieser postmortalen Würde drohen, wenn andererseits die Missachtung der noch zu Lebzeiten geäußerten Wünsche des Verstorbenen verfassungskonform sein soll? Die Vermutung einer Verletzung der Menschenwürde durch die Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnen trifft somit nicht zu. Die zwanghafte Verordnung des Urnenbeisetzungsortes ist heute vielen Menschen nicht mehr erklärbar”
Auch die vorgesehene Abschaffung des Sargzwangs wird von dem fortschrittlichen Bestatterverband befürwortet.                               
Die ganze Presseerklärung als PDF-Datei

Link zur Homepage des Wuppertaler Bestatters

Bestatterpräsident Wolfgang Zocher, BDB
 
   Foto: postmortal.de - Bruns

Link zum Bundesverband der Deutschen Bestatter
Doch der Bundesverband  der  Deutschen  Bestatter (BDB) will zu seiner Gewinnmaximierung weiterhin die Vergewaltigung des letzten Willens vieler Verstorbener und den verbreiteten Wünschen ihrer trauernden Hinterbliebenen.
Eine Kriegserklärung an die Kundschaft der Bestatter des in der Branche insofern isolierten Berufsverbandes.

Gleichzeitig fordert der BDB für sich die Zulassung privater Friedhöfe und Krematorien
                                                                           
Festhalten am Zwang

Nicht verwunderlich, dass postmortal.de Mitgliedsbetriebe dieses Verbandes
nur noch mit größten Vorbehalten empfehlen kann.

Das Zitat:
 
Prof. Dr. Reiner Sörries

Prof. Dr. Reiner Sörries, Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal

Schlimm ist aus meiner Sicht allerdings, dass die, die sich für private Friedhöfe stark machen, gleichzeitig den Friedhofzwang fortgeschrieben wissen wollen, das geht aus meiner Sicht nicht ganz zusammen.

Und dabei muss man eben dann fragen, ob es den Verfassern wirklich um einen würdigen Umgang mit der Totenasche und die Wahrung der Totenruhe oder um näher liegende privilegierte Einnahmegarantien geht?

Wenn sich
Friedhofsverwalter, Bestatter und Steinmetze als die dritten im Bunde der zitierten Stellungnahme so offenkundig ihrer wahren Eigeninteressen überführen lassen, dann ist es schlecht um die selbst ernannten Hüter der Friedhofskultur bestellt.
Die von Gewerbetreibenden und Friedhofsträgern beschworene und eingeklagte Kultur der Bestattung verdient dann diesen Namen nicht”.

Das erweiterte  Sörries-Zitat.mp3

Der leicht gekürzte Vortrag.mp3   (5,35 MB)

Die gefährdete Zukunft deutscher Friedhöfe im Spannungsfeld
kommerzieller Gruppeninteressen, kundenfeindlicher Bevormundung
und aufgezwungener anachronistischer Kultur.

Bericht über eine Fachtagung in Stuttgart

Weitere Hintergrundinformationen:

Der Gesetzentwurf und andere Dokumente im PDF-Format

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs am 27.06.02 im Landtag NRW

Umfrage zum Friedhofszwang für Totenaschen stützt die beabsichtigten rot-grünen Reformen

Anklicken und das Interview downloaden
Interview mit dem bundesweit bekannten fortschrittlichen Bestatter und Buchautor Fritz Roth
Format: MP3 - Größe: 1,94 MB (2.035.712 Bytes)

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