| Der Tod eines Menschen löst zahlreiche Rechtsfolgen aus. Die Textsammlung enthält die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu folgenden Regelungsbereichen:Bestattungsrecht - Erbrecht - Erbschaftssteuer - Friedhofsrecht - Leichenbeförderung - Nachlassgericht - Obduktion - Organtransplantation - Sterbefallbeurkundung - Sterbegeldregelungen - Todesfallfeststellung - Totenfürsorge - Totenruhe - Verschollenheit Das Werk wendet sich an die Personenkreise, die sich beruflich mit Sterbefällen und ihrer rechtlichen Würdigung zu befassen haben, z. B. bei Gericht, Behörden und Notaren, aber auch als Betreuer, in
Krankenhäusern, Altenheimen, Hospizen sowie Bestattungsunternehmen und Kirchengemeinden. Rezension der Redaktion postmortal.de Das Buch kann der vorgesehenen Zielgruppe nur empfohlen werden. Mit Akribie hat der Autor Horst Deinert
die geltenden Rechtsnormen im Umfeld des Todes zusammen getragen. Aus Platzgründen wurde lediglich auf die Aufnahme der bundesgesetzlichen Normen zum Kriegsgräbergesetz sowie auf die kirchenrechtlichen Begräbnisbestimmungen verzichtet. Übersichtlich gegliedert ist das informative Werk in die Rubriken “Bundesrecht”, “Ehemaliges Reichsrecht” und “Länderrecht” mit allen relevanten Gesetzen und Verordnungen. Das mit 32,00 Euro sehr preiswerte Buch wird in der beruflichen Praxis der
Zielgruppen sicher gute Dienste leisten. Es wäre höchst unfair, das Buch mit dem weitaus teueren Standardwerk von Jürgen Gaedke
zu vergleichen. Wer eine ausführliche Kommentierung der Rechtsnormen und zudem Informationen über die Rechtsprechung im Umfeld des Todes wünscht, wird wohl auch weit tiefer in die Tasche greifen müssen...Sicher verfolgte der Autor mit seiner Sammlung von Rechtsnormen nicht das Ziel, auf neue Tendenzen im Bestattungswesen einzugehen und beispielsweise die aktuelle öffentliche und juristische Diskussion über die Abschaffung des Friedhofszwangs für Totenaschen zu thematisieren.
Dass das Land NRW zur Zeit an einem neuen Bestattungsgesetz mit bemerkenswerten Neuerungen “bastelt”, konnte bei der Drucklegung des ansonsten höchst aktuellen Werkes leider nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen: www.todesfallrecht.de
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