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Dr. jur Tade Matthias Spranger

Sozialbestattung heute
 
Rechtsprobleme  des § 15 BSHG

Hrsg. Aeternitas e.V
Im Wiesengrund 57
53639 Königswinter

ISBN 3-9804604--4-4

Vorwort

Innerhalb der letzten Jahre hat die Übernahme von Bestattungskosten durch die Sozialhilfeträger erheblich an Bedeutung gewonnen. Dieser Umstand ist zum einen auf die stetig wachsende Zahl von Hilfeempfängern und zum anderen auf die allgemeine Finanznot der Kommunen zurückzuführen. Der so entstandene Druck zur Kostensenkung ließ offensichtlich viele Sozialhilfeträger den Bereich der Bestattungskosten als Einsparungspotential entdecken. In augenscheinlicher Unkenntnis der friedhofs- und bestattungs-, vor allem aber der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen hat sich infolgedessen vielerorts eine Praxis etabliert, die oftmals nur in Grundzügen den gesetzlichen Anforderungen zu genügen vermag. Im Rahmen meiner mehrjährigen Befassung mit den rechtlichen Problemen der Sozialbestattung hat sich rasch gezeigt, daß die Thematik in ihrer gesamten Bandbreite und Tiefe dargestellt werden muß. Die vorliegende Untersuchung stellt das Ergebnis dieser Bemühungen dar. Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei um die erste Abhandlung dieser Art. Im Hauptteil der Untersuchung wurde der alphabetische Aufbau nach einzelnen Bestattungselementen gewählt, um eine möglichst effektive Handhabung der Studie auch in der täglichen Arbeit zu gewährleisten. Literatur und Rechtsprechung wurden bis Juni 2000 berücksichtigt. Mein Dank gilt Herrn Hermann Weber* und Herrn Rechtsanwalt Bernd Kayser nicht nur  für kompetente Information und konstruktiven Meinungsaustausch, sondern auch für ihr umfassendes Engagement bei der Verwirklichung des gesamten Vorhabens. Danken möchte ich ferner den Mitarbeitern von Aeternitas e,V., die die zeitraubende Arbeit des Layouts übernommen haben.

Bonn, im Juli 2000
Tade Matthias Spranger

*Hinweis der Redaktion postmortal.de: Hermann Weber ist der Geschäftsführer der engagierten 
  Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, 
Aeternitas e,V. die auch die Studie herausgibt.


Rezension

Gespür für rechtliche Dunkelfelder

Bernd Bruns, postmortal.de

Wenn der inzwischen in Fachkreisen bekannte Jurist Dr. Tade M. Spranger, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Bonn, sich mit einem Thema aus rechtlicher Perspektive auseinander- setzt, bleiben am Ende nur selten Fragen offen. Diesem Image wird auch seine neueste Studie gerecht, die einmal mehr ein juristisches Dunkelfeld erhellt: Die Sozialbestattung nach Para- graph 15 BundesSozialHilfeGesetz.

Das Werk, das bisher in seiner  Ausführlichkeit einmalig sein dürfte, ist gleichwohl kein trockener Wälzer mit abstrakten Theorien sondern eine hilfreiche praxisorientierte Broschüre für interessierte und betroffene Bürger. Unverzichtbar auch für die rechtliche Orientierung der Sachbearbeiter(innen) in den Sozial- und Ordnungsämtern der Kommunen, die bis dato weitestgehend nach eigenem Gusto über die Kriterien der Sozialbestattung entscheiden konnten: Nicht selten mit willkürlich oder zufällig anmu- tenden Ergebnissen.  Damit ist jetzt - hoffentlich - Schluß. Denn: Die Broschüre macht auch die Rechtsgrundlagen der Sozialbestattung für die bedürftigen Bürger transpa- rent, die auf  staatliche Hilfe bei der Bestattung angewiesen sind. Informierte Bürger lassen sich in den Amtsstuben bekanntlich nicht so leicht mit dürftigen Argumenten abspeisen. Es ist nur konsequent, daß als Herausgeber der hilfreichen Broschüre ein Verein in Erscheinung tritt, der sich bereits in der Vergangenheit als engagierter Anwalt der Verbraucher im Umfeld des Todes einen guten Namen machte und der sich zudem der Förderung einer würdigen wie zeitgemäßen Bestattungskultur verpflichtet fühlt: Aeternitas e.V. aus Königswinter.


Link zur unabhängigen Beratung im Umfeld des Todes: Aeternitas

Empfohlen von der Redaktion postmortal.de

Die erste Studie, die sich umfassend  mit Paragraph 15 BSHG beschäftigt,   wurde jetzt vom bekannten Juristen Dr. Tade M. Spranger erarbeitet.

Der jetzt neu erschienene Ratgeber "Sozialbestattung heute" kann kostenlos bei Aeternitas mit einem rückadressierten und frankierten (3,- DM) DIN-A 4-Umschlag bestellt werden.
Die
Studie "Sozialbestattung heute" ist für 25,-DM zzgl. 3,- DM Porto bei Aeternitas erhältlich.
Bitte fragen Sie auch nach unserem Entwurf der Gesetzesnovelle und unserem Stimmzettel für die unterstützende Unterschriftenaktion.
Telefon 02244/92537 oder
per mail.

Willkür bei Sozialbestattungen?
Sozialhilfeempfänger, die Angehörige bestatten müssen, sind in punkto Kostenerstattung oft der Willkür der Sozialämter ausgeliefert. Der Grund: § 15 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enthält keine Leistungsdefinition.
Sozialämter müssen „die erforderlichen Kosten einer Bestattung“ tragen, wenn die Hinterbliebenen dazu nicht in der Lage sind, so sieht es § 15 BSHG vor. Welche Kosten im Einzelnen erforderlich sind, bleibt unbestimmt. Widersprüchliche Gerichtsurteile verringern die Rechtssicherheit und führen zu Unterschieden in der Leistungsgewährung. Ob die Kosten für ein Grabmal übernommen werden oder nicht, hängt von der juristischen Auffassung des zu- ständigen Sachbearbeiters im Sozialamt ab. Letztlich entscheidet der „Zufall“
.


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Tade Matthias Spranger
 
Die Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers beim Erlaß von Vorschriften zur Grabgestaltung
 
378 S., 124 DM, ISBN 3-428-09397-6,
Dunkler & Humblot

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