Startseite | postmortal-Blog | Umfrage zum Friedhofszwang

Seitenaufrufe
Der Tod in Düsseldorf
seit Januar 2000

Der Tod in Düsseldorf
  

- Mehr Infos hier...

jetzt auf der Site online
-

Ebene 3:

Satzung für 
 die Friedhöfe
Satzung f.d. Feuer- 
 bestattungsanlage
Pappsärge für Erd- 
 u. Feuerbestattung

Ebene 2:

Der Tod in Düsseldorf 
 DAS NEUSTE
Stadt Düsseldorf 
 Info / Kontakte
Friedhof Düsseldorf 
 Angermund
Friedhof Düsseldorf 
 Eller
Friedhof Düsseldorf 
 Hassels
Friedhof Düsseldorf 
 Heerdt
Friedhof Düsseldorf 
 Himmelgeist
Friedhof Düsseldorf 
 Hubbelrath
Friedhof Düsseldorf 
 Kalkum
Friedhöfe Düsseldorf 
 Kaiserswerth
Der Waldfriedhof in 
 Düsseldorf Gerresheim
Historischer Friedhof 
 Düsseldorf Golzheim
Friedhof Düsseldorf 
 Itter
Friedhof Düsseldorf 
 Lohausen
Dssd. Nordfriedhof 
 Jüdischer Friedhof
Russischer Ehrenfriedhof 
 Am Gallberg, Düsseldorf
Südfriedhof 
 Düsseldorf
Stoffeler Friedhof 
 NL-Ehrenanlage
Friedhof Düsseldorf 
 Unterrath
Friedhof Düsseldorf 
 Wittlaer
DIE REDAKTION 
 Eigene Berichte
Der Tod in Düsseldorf 
 Pressespiegel

Hauptverzeichnis

postmortal.de 
 Seite 1    /    Editorial
DAS NEUSTE 
 Infos & Termine
Der Tod 
 in Düsseldorf
Der Tod in Hamburg: 
 OHLSDORF online
Der Tod 
 in Köln
postmortal. de 
 Die  Redaktion
Der Tod in der 
 Literatur
Der Tod in der 
 Diskussion
Der Tod in Recht 
 und Ordnung
Bestattung und 
  Beisetzung
Der Tod in Kultur 
 und Geschichte
Das Bestattungs- 
 gewerbe der BRD
Der Tod und 
 die Religionen
Der Tod in 
 Poesie und Lyrik
Der Tod im 
 Medien-Spiegel
Kontakte - Gästebuch 
 Foren - Voten
Impressum / Redaktion 
 Berater /  Foto-Listen
MedienInformationen 
 Recherche-Service
Urnengalerie 
 online-shop
Der Tod im Internet 
 Link-Sammlung
postmortal Abo
 anmelden
 abmelden
  INFO

Die Landeshauptstadt Düsseldorf und der Streit
über die Genehmigung von Särgen aus Pappe

Bernd Bruns                                         Dagobertstraße      2
                                                                                                          40225      Düsseldorf
 
Bernd Bruns - Dagobertstraße 2 - 40225 Düsseldorf                                                             Telefon:  0211    34 40 70
 
Einschreiben / Rückschein                                                       Telefax:  0211 3 19 04 09
 
Landeshauptstadt Düsseldorf
 Garten-, Friedhofs- und Forstamt
 Herr Jansen
 Kaiserswerther Straße 390
 40474 Düsseldorf

                                                                                                     Düsseldorf, 25.08.1999
Särge für Feuerbestattungen müssen den Vorschriften der
Satzung für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf in der jeweils geltenden Fassung entsprechen (02. 09. 1980, Düsseldorfer Amtsblatt Nr.37 vom 13. 09. 1980).


Verbot von Särgen aus Pappe für die Feuerbestattung in Düsseldorf


Sehr geehrter Herr Jansen,

nach der geltenden Friedhofsordnung der Stadt Düsseldorf und insbesondere auch nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen für das Land Nordrhein-Westfalen (GV MN Seite 756 vom 7.8. 1980, SGV NW 2127) ist ein Verbot der Erdbestattung von Särgen aus Pappe nicht ersichtlich. Es wird insbesondere kein Material aus Holz vorgeschrieben. Kriterium der Zulässigkeit der Särge ist allein eine gute Verrottbarkeit im Erdreich. Diese wird durch Pappsärge ohne Zweifel besser und in kürzerer Zeit gewährleistet als durch Holzsärge.

Demgegenüber schreibt die vorbezeichnete Satzung für die Düsseldorfer Feuerbestattungsanlage Särge aus dem Material Holz ausdrücklich vor. Pappsärge dürfen demnach für die Kremation in Düsseldorf nicht verwendet werden.

Die Feuerbestattung ist aber bekanntlich der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt
- § 1 des
Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15. 5. 1934 (RGBl. 1 S. 3 80) -
Der kommunale Satzungsgeber ist - die Bestattung betreffend - nach herrschender Rechtsauffassung nicht berechtigt, Vorschriften zu erlassen, die über die Regelung einer ordnungsgemäßen Bestattung im öffentlichen Interesse hinausgehen und die verfassungsmäßige Selbstbestimmung der Bürger über die Art ihrer Bestattung ohne Not beeinträchtigt. Sofern dies im Friedhofsrecht - bei der Grabgestaltung - dennoch geschieht, hat die Verwaltung nach herrschender Rechtsprechung den Bürgern auf Wunsch Ausweichflächen ohne besondere Gestaltungsvorschriften zur Verfügung zu stellen

Analog dazu wäre ein Zwang, nur Särge aus Holz für die Kremation zuzulassen, nur zulässig, wenn dies durch zwingende Belange der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und auch der ordnungsgemäßen Kremierung zwingend erforderlich wäre. Ein Kriterium für das Verbot, Särge aus Pappe zu verwenden, wäre - auch diesseits anerkannt - der Umstand, daß die Kremation in Pappsärgen aus Umweltgründen nachteilig wäre, etwa weil sie ungünstigere Schadstoffwerte zur Folge hätten. Aber das ist gerade nicht der Fall. Im Gegenteil: Der TÜV Südwestdeutschland testete die sogenannte Peace Box (einen Pappsarg) im Vergleich zu unbehandelten bzw. lackierten Holzsärgen im elektrischen Krematoriumsofen. Urteil: "Die Peace Box emittiert im Vergleich zu den Vollholzsärgen niedrigere Kohlenmonoxid-, Gesamt-Kohlenstoff- und Chlorwasserstoff-Massenströme".

Das ganze Gutachten kann angefordert werden beim Bestattungsunternehmen Norbert Papke, Wörthstraße 10, 97082 Würzburg, Telefon 0931-4173840, Fax 0931-4173850. Es wird in den nächsten Tagen auch im Internet unter der Adresse
www.postmortal.de /html/pappsarg.html  publiziert; dort ist auch bereits ein Bericht über die Peace Box zu entnehmen.

Da mich das Konzept des ökologischen Pappsarges überzeugt, möchte ich in Wahrnehmung meiner Grundrechte - nach meinem Tod - im hiesigen Krematorium im Pappsarg kremiert werden. Weil ich das verfassungsmäßige Recht habe, bereits zu Lebzeiten für den Fall meines Todes Vorsorge zu treffen, teile ich Ihnen mein Begehren mit und fordere Sie auf, die in soweit rechtswidrige Satzung des Krematoriums kurzfristig zu ändern. Ich erwarte einen rechtsmittelfähigen Bescheid, den ich gegebenenfalls zur Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht benötige. Ausdrücklich erbitte ich auch ein Exemplar der streitbefangenen Krematoriumssatzung. Mit freundlichen Grüßen


Bernd Bruns

Ich möchte mir erlauben, Ihnen ein neues Buch der juristischen Fachliteratur zu empfehlen: Die Dissertation des namhaften Rechtswissenschaftlers der UNI Bonn, Dr. Tade Mathias Spranger
"Die Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers beim Erlaß von Vorschriften zur Grabgestaltung"  Das Buch erfaßt schwerpunktmäßig die bislang vollkommen ausgeblendete Problematik der Grundrechtsverletzung durch friedhofsrechtliche Gestaltungsforderungen. Verlag Duncker & Humblot 1999 378 Seiten, ISBN 3-428-09397-6,

 
Der Sachstand am 8. Juli 2000:

Die Stadt Düsseldorf fühlte sich bis dato nicht bemüßigt, auf das Einschreiben vom 25.08.1999 in irgend einer Form - beispielsweise mit einem Zwischenbericht -  zu reagieren...

Über den hier streitgegenständlichen Pappsarg wurde inzwischen in dem Medien bundesweit berichtet.
Auch die TV-Sendung der ARD
REPORT aus Mainz beschäftigte sich mit dem patenten Sarg aus Pappe. Über den hier streitgegenständlichen Vorgang berichtete zudem auch die Westdeutsche Zeitung im überregionalen Teil.

Die Fortsetzung der amtlichen Geschichte folgt hier kontinuierlich...
 

#Pfeiloben

  Bitte beteiligen Sie sich an der postmortal
Umfrage
über den ökologischen Sarg aus Pappe.
Die bisherigen Ergebnisse werden Sie überraschen.


Link zur Umfrage

  Und hier geht´s zur postmortal
Umfrage
zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland
Auch diese bisherigen Ergebnisse werden Sie überraschen

Link zur Umfrage

Kostenlose Werbung:
  

“Das beste Friedhofs-Fachbuch des Jahres 1999”
 Ausgezeichnet von der Redaktion postmortal.de  und später auch von der Stiftung der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise zur Förderung der Kommunalwissenschaften
in Verbindung mit der Carl und Anneliese Goerdeler-Stiftung.

Eine unverzichtbare Informationsquelle über das geltende Friedhofsrecht
  

Zu weiteren Informationen und Rezensionen
Auch
DER SPIEGEL
berichtete bereits über das ausgezeichnete Buch.
  


#Pfeiloben