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Bestatter in Deutschland

Holländische Grenze keine Grauzone mehr

Niederländisches Bestattungsrecht gilt
jetzt auch für Deutsche

Nov. `99 - Eigener Bericht - Fast 5 Jahre gab es ihn, mit offizieller Ausnahmegenehmigung der niederländischen Behörden: den kleinen Urnen-Grenz-Verkehr, der von den deutschen Bestattern, vor allem in NRW, gerne in Anspruch genommen wurde.

Lag doch der Vorteil, ein grenznahes niederländisches Krematorium anzufahren, auf der Hand. Die als private Stiftungen geführten Einrichtungen boten nicht nur schnell und unbürokratischer einen Verbrennungstermin - der deutsche Bestatter konnte gleich vor Ort auf die Urne warten und mit ihr nach etwa eineinhalb Stunden wieder nach Hause fahren. Binnen Wochenfrist konnte so den Hinterbliebenen ein Beisetzungstermin in Deutschland geboten werden.

Bedingungen also, von denen die kommunalen deutschen Krematorien mehr als weit entfernt sind. Hier vergehen bisweilen Wochen, bis die Trauerfeier endlich organisiert werden kann und die Urne in deutscher Friedhofserde beigesetzt werden kann.

Die jetzt aufgehobene Ausnahmegenehmigung der Niederlande galt allerdings nur für die Asche vom im Ausland Gestorbenen. Die niederländischen Bürger müssen seit langem den Paragraphen 59, Absatz 3, des niederländischen Bestattungsgesetzes beachten, nach dem eine Urne erst nach einer Wartezeit von 30 Tagen vom Krematorium an die Hinterbliebenen oder den beauftragten Bestatter ausgehändigt werden darf (im Gegensatz zum deutschen Recht besteht in den liberalen Niederlanden kein Friedhofszwang für Totenasche). Diese Regelung wurde von den Niederländern ersatzweise für die entfallene zweite Leichenschau eingeführt.

Die überwiegend konservativen deutschen Bestatter, die sich bisher für eine Reform des antiquierten deutschen Bestattungsrechts nicht sonderlich engagierten, machten reichlich Gebrauch von der nachbarschaftlichen Ausnahmeregelung. Doch damit ist jetzt Schluß! Der niederländische Innenminister gab jetzt Anweisung, den kleinen Aschen-Grenz-Verkehr zu stoppen. Gleiches Recht gilt nun für alle Urnen.

Günter Peglau

_Pfeiloben

Der postmortal.de-Kommentar:

Der clevere Klever Bestattungsunternehmer Edgar Hendricks fuhr schon seit zehn Jahren, wie viele seiner Berufskollegen, nicht mehr die deutschen Krematorien in Krefeld, Mönchengladbach oder Duisburg an, sondern wechselte zur Einäscherung - weil sie zeitsparender war - über die nahe Grenze ins niederländische Nimwegen. Auch andere Orte in den Niederlanden boten den deutschen Bestattern attraktive wie alternative Angebote für die kreative Kremation ohne bürokratische Allüren.

Für die begehrten Kunden aus der Bundesrepublik gab es gar eine amtliche Ausnahmeregelung vom niederländischen Bestattungsrecht. Während die Bürger  in den Niederlanden seit jeher vier Wochen auf die Abgabe der Asche durch das Krematorium warten müssen, brauchten die deutschen Bestatter, nicht selten verwöhnt mit Kaffee und Kuchen,  bis zur Aushändigung der Asche einer angelieferten Leiche nur etwa 90 Minuten im Krematorium zu verweilen. Doch diese ungerechte Bevorzugung der deutschen Bestatter wurde jetzt von den niederländischen Behörden beendet. Über die Gründe dieser plötzlichen Gleichstellung darf gemutmaßt  werden. Hinter vorgehaltener Hand ist zu erfahren, bei den deutschen Bestattern habe es “Unregelmäßigkeiten gegeben”. Wie vertraulich verlautet, haben einige von ihnen auf die in Deutschland bei der Kremation zwingend vorgeschriebene - und auch durchaus sinnvolle - amtsärztliche Leichenschau “verzichtet” und die Verstorbenen ohne Überführungsgenehmigung nur mit dem normalen Totenschein flugs über die Grenze verbracht. Dieses Vorgehen hatte wohl Turbolenzen diesseits und jenseits der Grenze zur Folge. Jetzt sind vor dem niederländischen Gesetz wieder alle Aschen gleich.

So kommt es, daß jetzt die niederländischen Krematorien den Verlust ihrer fest eingeplanten und bisher privilegierten deutschen Kundschaft befürchten. Nicht ohne Grund. Die neuen Beschränkungen haben nämlich negative Auswirkungen auf die Bilanzen der deutschen Bestatter. Denn jetzt sind für jeden Toten zwei Fahrten über die Grenze fällig: Anlieferung der deutschen Leiche und Abholung der Asche vier Wochen später. Das rechnet sich nicht mehr so rentabel. Und der Zeitvorteil gegenüber der Kremation in Deutschland ist auch dahin. Schon lenken deutsche Bestatter ihre Leichenwagen bevorzugt in ein anderes  liberales Land: Belgien.

Die Niederländer - als exellente Kaufleute überall anerkannt - kontern auf diese neue wie negative Entwicklung mit preislichen Sonderkonditionen für die letzte Dienstleistung an den dahingeschiedenen Deutschen. Die Bestatter aus dem benachbarten Ausland erhalten jetzt einen finanziellen “Ausgleich” für die zusätzliche Abholung der Aschen: Die pure Marktwirtschaft - jetzt auch postmortal.

Dabei könnte doch alles im Prinzip beim Alten bleiben - auch ohne die zusätzliche zeitliche Belastung der deutschen Bestatter. Postmortal.de empfiehlt folgende preiswerte Variante zum Vorteil aller Beteiligten:

1. Überführung des verstorbenen Menschen durch den beauftragten Bestatter in
    ein niederländisches
Yarden-Krematorium;

2. Die deutschen Angehörigen lassen dort auch bei der Kremierung in einem feier-
    lichen Rahmen - nach ihren Vorstellungen und fernab von der Tristesse und Eile
    in deutschen Friedhofskapellen - die  würdevolle Trauerfeier gestalten bei
    anschließender Bewirtung im Krematorium mit Kaffe und Kuchen;

3. Nach vier Wochen Wartezeit - siehe oben - holt ein Angehöriger die Asche des
    Verstorbenen ab und bringt sie selbst in die Bundesrepublik. Für den Fall, daß
    die Asche dort einen Ehrenplatz in der eigenen Wohnung erhalten soll, kann
    diese auch vom Krematorium in eine der vielen Zierurnen gefüllt werden, die
    dort zu diesem Zweck angeboten werden und zudem nicht als Urnen erkennbar
    sind. Selbstverständlich können die Angehörigen die Asche auch in der
    Standard-Urne des Krematoriums in Deutschland aufbewahren oder im eigenen
    Garten beisetzen. Dann sollte jedoch vorsichtshalber einen
Deckel ohne die
    eingeprägten Daten des Verstorbenen und des Krematoriums verwendet - und
    die Ofenmarke, die auf der Asche liegt, entfernt werden.
    Zwar ist die Aufbewahrung der Totenasche im  Privatbereich in Deutschland
   
ohne strafrechtliche Konsequenzen; doch deutsche Behörden könnten eine
    identifizierbare Totenasche beschlagnahmen und gegen den Willen  der
    Angehörigen - und auf ihre Kosten - auf einem Friedhof zwangsbeisetzen.
    Wenn die Angehörigen diese Hinweise beachten, können sie nicht nur die
    Wünsche ihres Verstorbenen mit ihren eigenen Bedürfnissen in Einklang
    bringen sondern auch einer verwerflichen amtlichen Abzockerei entgehen und viele Euro
    für die Anpachtung einer überteuerten Urnenwahlgrabstätte sparen...
   
    Bei dieser Verfahrensweise sollten allerdings nur
Yarden-Krematorien in den
    Niederlanden ausgewählt  werden, beispielsweise das Krematorium Slangenburg.
    Denn auf fernmündliche Anfrage von postmortal.de ist beispielsweise das
    Krematorium in Venlo angeblich nicht bereit, Aschen an deutsche Angehörige
    auszuhändigen...
                                                                                                                                        Bernd Bruns
 

_Pfeiloben

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