Startseite | postmortal-Blog | Umfrage zum Friedhofszwang

Seitenaufrufe
seit Januar 2000

Die Medien zum Friedhofszwang   

Aktuelle Ebene:

Express Düsseldorf: Totenasche im Regal
 
Badische Zeitung
über Tod und Trauer

 
Westfälischer Anzeiger: Grauimport Totenasche
 
NRW-FDP will liberales Bestattungsrecht
 
W Z: Die Urne muß auf den Friedhof
 
RHEINISCHE POST:
Urne daheim

 
NRZ: Urne darf nicht in den Wandschrank
 
Westfälische Rundschau:
Keine Urne ins Haus

 
BILD-Zeitung:
Urnenzoff

 
Sonntags-EXPRESS:
Asche im Schrank

 
Presseagenturen zum Friedhofszwang
 
Westdeutsche Zeitung:
Letzte Ruhe im Karton

 
REPORT Mainz
über Pappsärge

 
FOCUS Nr. 46/99: Endstation Bücherregal
 
DEUTSCHE WELLE TV:
Deutschland heute

 
DER SPIEGEL über die Friedhofsbürokratie
 
PC Professionell:
Geliebte Restsubstanz

 
RHEINISCHE POST:
Urne bald im Wohnzimmer

 
NRZ-Bericht:
Asche vererbt

 
V.D.T.-Journal im
August 1998

 
RHEINISCHE POST:
Der Guatemala-Trick

 
FAZ: Totenruhe im Garten und der Friedhofszwang

Höhere Ebene:

Die Medien zum Friedhofszwang
 
Der Tod in den Medien

Oberste Ebene

postmortal.de
Portal-Seite

 
Seite 1 - Editorial
 
Infos & Termine
 
Der Tod in Düsseldorf
 
Der Tod in Köln
 
DIE REDAKTION
 
Der Tod in der Literatur
 
Der Tod in der Diskussion
 
Tod in Recht & Ordnung
 
Bestattung & Beisetzung
 
Tod  Kultur - Geschichte
 
Tod in den Religionen
 
Tod in Poesie & Lyrik
 
Tod im Medienspiegel
 
Kontakte - Gästebuch Foren - Voten
 
PDF- MP3-Dateien
 
Impressum
 
Medieninformationen
Rechercheservice

 
Urnengalerie
 
Links: Tod im Internet
 
Bestatter in Deutschland

Montag, 4. September 2000

Keine Urne im Wandschrank

Klage gegen bestehenden Friedhofszwang blieb erfolglos

Von Ulrich Hermanski, ddp

Düsseldorf Die Urne mit der Asche eines Toten gehört auch weiterhin nicht daheim in den Wohnzimmer- schrank, sondern muss auf einem Friedhof bestattet werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern aus formellen Gründen die Klage eines Ehepaars gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab, mit der das seit 1934 geltende "Gesetz über die Feuerbestattung" und der daraus folgende Friedhofszwang zu Fall gebracht werden sollte (Az.: 23 K 2315/98).

Mit seiner Klage müsse sich das Ehepaar an die für das Bestattungswesen zuständige Behörde - in diesem Fall die Stadt Düsseldorf - wenden, hieß es zur Begründung. Das Land sei nicht der richtige Klagegegner. Ob die gesetzlichen Regelungen höherrangigem Recht - etwa der Verfassung - widersprechen, prüften die Verwaltungsrichter deshalb im vorliegenden Fall nicht.

Der 54-jährige Düsseldorfer Handwerker Bernd Bruns und seine Ehefrau Annette kämpfen seit über drei Jahren gegen die in Deutschland gültigen Bestattungsvorschriften. Die Eheleute haben einander versprochen, die Totenasche des zuerst Gestorbenen solle im Haus des überlebenden Ehepartners bleiben. Dieser Absicht widerspricht das nordrhein-westfälische Gesetz über die Feuerbestattung. Demnach sind Aschereste einer Leiche beizusetzen. Und Beisetzungen dürfen allein auf einem offiziellen - kirchlichen oder kommunalen - Friedhof erfolgen.

Durch diese Regelung fühlen sich die Kläger in ihren verfassungsmäßig gewährten Freiheitsrechten verletzt - nicht zuletzt, weil sie die Kosten für ein Urnen-Wahlgrab in Düsseldorf mit knapp 4000 Mark für völlig überzogen halten. Sie verweisen außerdem auf die Niederlande, wo das private Aufstellen von Urnen erlaubt sei und die Angehörigen das Gefäß vier Wochen nach der Verbrennung der Leiche erhalten. Bernd Bruns hat sich inzwischen zum Ratgeber entwickelt, auf welchen Wegen das deutsche Recht mit dem Weg über die Niederlande umgangen werden kann und Angehörige die Asche ihrer Lieben doch ins heimische Wohnzimmer oder in den Garten bekommen.

Über 100 Fälle dieses "Grau-Imports" von aschegefüllten Urnen kenne er persönlich, sagte Bruns nach der Verhandlung. Und er habe schon versucht, sich über Selbstanzeigen eine rechtliche Verfolgung einzuhandeln - vergebens: Weder Ordnungsbehörde noch Staatsanwaltschaft hätten sich mangels gesetzlicher Sanktionsmöglichkeit in der Lage gesehen, gegen ihn eine Strafe oder ein Bußgeld zu verhängen.

Der Kläger war gestern erbost, dass das Gericht ihm nicht früher - die Klage war vor über zwei Jahren erhoben worden - einen rechtlichen Hinweis auf die verwaltungsprozessuale Unzulässigkeit seines Begehrens gegeben hat. Nun will er ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen, an dessen Ende er die Stadt Düsseldorf verklagen kann.

(Die Problematik ist im Internet unter www.postmortal.de nachzulesen.)


Montag, 4. September 2000

Kläger an Ordnungsamt verwiesen

Urnenbeisetzung zu Hause:
Verwaltungsgericht nicht zuständig

Düsseldorf (dpa/lnw). Ein Streit um die Möglichkeit einer Urnen- Beisetzung auch in den eigenen vier Wänden geht in die nächste Runde. Aus formalen Gründen hat das Düsseldorfer Verwal- tungsgericht am Montag die Klage eines 54-Jährigen als unzulässig abgelehnt und ihn an das Düsseldorfer Ordnungsamt verwiesen.

Für Bestattungen sei nicht das Land Nordrhein-Westfalen zuständig, begründete der Richter den Urteils- spruch. Der 54-Jährige hatte vor zwei Jahren Klage gegen eine spätere Urnenbestattung auf einem Friedhof eingereicht.

Mit seiner Klage will der Mann verhindern, dass seine eigene Asche und die seiner Angehörigen "durch eine Behörde zwangsenteignet" würde. "Durch eine Beisetzung stellt sich ein unerwünschter Verrottungs- prozess ein und die Asche verliert ihre eigentliche Substanz, nämlich ihre Seele", so der Kläger. Deshalb müsse man die Urne zur besseren Trauerbewältigung im eigenen Haus an einem entsprechenden Platz unterbringen können.

Das Verwaltungsgericht dagegen berief sich auf einen Paragrafen, der eine Bestattung in einer dafür vorge- sehenen Urnenhalle oder auf einem Friedhof vorschreibe. "Dieser Paragraf ist ein eklatanter Fremdkörper in unserer Verfassung", sagte der 54-Jährige. "Die Asche muss mobil gemacht werden."


Link zur Umfrage

  Beteiligen Sie sich bitte auch an der postmortal Umfrage
zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland

Link zur Umfrage