Startseite | postmortal-Blog | Umfrage zum Friedhofszwang

Seitenaufrufe
seit Januar 2000

Die Medien zum Friedhofszwang   

Aktuelle Ebene:

Express Düsseldorf: Totenasche im Regal
 
Badische Zeitung
über Tod und Trauer

 
Westfälischer Anzeiger: Grauimport Totenasche
 
NRW-FDP will liberales Bestattungsrecht
 
W Z: Die Urne muß auf den Friedhof
 
RHEINISCHE POST:
Urne daheim

 
NRZ: Urne darf nicht in den Wandschrank
 
Westfälische Rundschau:
Keine Urne ins Haus

 
BILD-Zeitung:
Urnenzoff

 
Sonntags-EXPRESS:
Asche im Schrank

 
Presseagenturen zum Friedhofszwang
 
Westdeutsche Zeitung:
Letzte Ruhe im Karton

 
REPORT Mainz
über Pappsärge

 
FOCUS Nr. 46/99: Endstation Bücherregal
 
DEUTSCHE WELLE TV:
Deutschland heute

 
DER SPIEGEL über die Friedhofsbürokratie
 
PC Professionell:
Geliebte Restsubstanz

 
RHEINISCHE POST:
Urne bald im Wohnzimmer

 
NRZ-Bericht:
Asche vererbt

 
V.D.T.-Journal im
August 1998

 
RHEINISCHE POST:
Der Guatemala-Trick

 
FAZ: Totenruhe im Garten und der Friedhofszwang

Höhere Ebene:

Die Medien zum Friedhofszwang
 
Der Tod in den Medien

Oberste Ebene

postmortal.de
Portal-Seite

 
Seite 1 - Editorial
 
Infos & Termine
 
Der Tod in Düsseldorf
 
Der Tod in Köln
 
DIE REDAKTION
 
Der Tod in der Literatur
 
Der Tod in der Diskussion
 
Tod in Recht & Ordnung
 
Bestattung & Beisetzung
 
Tod  Kultur - Geschichte
 
Tod in den Religionen
 
Tod in Poesie & Lyrik
 
Tod im Medienspiegel
 
Kontakte - Gästebuch Foren - Voten
 
PDF- MP3-Dateien
 
Impressum
 
Medieninformationen
Rechercheservice

 
Urnengalerie
 
Links: Tod im Internet
 
Bestatter in Deutschland

NEUE RHEINZEITUNG
NEUE RUHRZEITUNG

Die Seite 3

Freitag,
26. Juni 1998

 Herr Bruns hat seine Asche vererbt

       
Urne soll im Wohnzimmer stehen
    

Von PETER TOUSSAINT
    

 Düsseldorf (NRZ).  Bernd Bruns ist ganz gesund, mit 52 Jahren noch im besten Alter  - und denkt intensiv über seine Beerdigung nach. In die Erde will er auf keinen Fall. Bruns hat seine Asche an Ehefrau Annette (47)  vererbt: “Die Urne soll dann auf dem Wohnzimmerschrank stehen. ” Doch das verbietet das deutsche Feuerbestattungsgesetz von 1934.

Bruns hat dagegen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht
geklagt. Annette  Bruns  hat sich der Klage angeschlossen. Sie wollen das Land NRW per Urteil verpflichten, die Asche des zuerst Verstorbenen an den Hinterbliebenen oder an die gemeinsame  Tochter auszuhändigen.  Bisher geht das nicht. Seit 1934 sind deutsche Krematorien dazu verpflichtet, für die Beisetzung der Urnen auf einem Friedhof zu sorgen.

Auf die Idee ist  Bernd Bruns gekommen,  als  er in der Zeitung über einen Streit zwischen Friedhofs- verwaltung und einer Witwe gelesen hatte.  Es ging um überhöhte Beisetzungskosten, und eine strenge Satzung, die das Aufstellen eines polierten Grabsteins verbot. Bruns, der schon zu Lebzeiten allergisch auf alle Zwänge reagiert, die er nicht nachvollziehen kann, fürchtet um seinen Seelenfrieden. “Die Zwangsbei- setzung
Bild

Vor dem “Urnen-Gang” ist ein Papierkrieg mit den Behörden angesagt, doch Bernd Bruns ist optimistisch.

an einem unerwünschten Ort könnte einen ewig andauernden Leidensdruck auf meine Seele im Jenseits verursachen”, schrieb er an das Gericht.

Der selbstständige Techniker,  Betreiber einer Handwerker-Notrufzentrale in Düsseldorf, wandte sich an den Bundesverband des Bestattungs- wesens, besorgte  sich Fachliteratur und studierte die Gesetze auf der Suche nach einem Schlupfloch, das die Aufbewahrung der Asche im Heim oder die Beisetzung  im eigenen Garten gestattet. Seine Idee:  “Wenn ich eine Leiche in Venlo verbrenne, bekomme ich die Asche persönlich ausgehändigt und kann damit machen, was ich will.”
     
Jürgen Bethke, Bundesgeschäftsführer von 3000 organisierten Bestattern, bestätigt,   daß die deutsche Friedhofspflicht in Europa eher die Ausnahme ist: “Den Zwang der  Beisetzung der Urne auf einem Friedhof gibt es sonst nur in Österreich, Spanien und    Italien. ” In allen anderen Ländern können  die Hinterbliebenen selbst entscheiden, was mit der Asche passiert. Sie können sie ausstreuen, im Garten vergraben oder die Urne ins Bücherregal stellen.  “Aber die meisten bringen sie doch zum Friedhof”, weiß Bethke.
     
Der Weg durch die gerichtlichen Instanzen kann Jahre dauern, weiß Bruns. Darum hat er sich noch etwas anderes ausgedacht um das Bestattungsgesetz zu kippen. Im Düsseldorfer Rathaus stellte er einen “Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich für Angehörige Verstorbener” und er nannte ausdrücklich als Unternehmenszweck:  “Um das in NRW geltende Feuerbestattungsgesetz legal zu unterlaufen.”

Mit seinem Unternehmen wolle er die Toten ins Ausland bringen, sie dort verbrennen lassen und die Asche dann den Angehörigen aushändigen. Die unterliege dann, so argumentiert Bruns, nicht dem deutschen Friedhofszwan
Bild

Warum, so fragt sich der Düsseldorfer Bernd  Bruns, sollen die Menschen die Asche ihrer Lieben nicht im eigenen Garten verwahren können? Und er suchte nach einer Gesetzeslücke.

g. In der Düsseldorfer Stadtverwaltung sieht man das offensichtlich genauso. Die Gewerbeanmeldung wurde per Stempel besiegelt.

Auch für den Fall, daß die Richter entscheiden, daß auch im Ausland verbrannte Tote
nach dem Rücktransport unter den deutschen Friedhofszwang  fallen, hat Bruns vorgesorgt. Sein genehmigtes Gewerbe umfaßt auch die Herstellung von Reliquien. Auf Wunsch der Hinterbliebenen würde er dann Totenmasken herstellen: aus der Asche, gemischt mit Gips oder Kunstharz.  Bruns: “Solche Totenmasken können auch  bei strengster Auslegung deutscher Gesetze nicht mehr als Totenasche angesehen werden”, ist der 52jährige überzeugt.

Vorsorglich hat Bernd Bruns an das Ministerium für Arbeit,  Gesundheit und Soziales geschrieben und mitgeteilt, daß er am 1. Juli sein genehmigtes Gewerbe aufnehmen werde. Die Behörde teilte ihm jetzt mit, daß sie sehr wohl Bedenken gegen die geplante Praxis habe.  Der Minister will die Stadtverwaltung auffordern, die Gewerbegenehmi- gung zurückzuziehen. Bruns gibt dennoch nicht  auf. Schließlich geht  es ja, wie er beteuert, um den ewigen Seelenfrieden. Und Friedhofsgebühren spart es auch.

 Hier geht es zur

Zur NRZ online

Link zur Umfrage

  Beteiligen Sie sich bitte auch an der postmortal Umfrage
zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland

Link zur Umfrage

#Pfeiloben