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Die Medien zum Friedhofszwang   

Aktuelle Ebene:

Express Düsseldorf: Totenasche im Regal
 
Badische Zeitung
über Tod und Trauer

 
Westfälischer Anzeiger: Grauimport Totenasche
 
NRW-FDP will liberales Bestattungsrecht
 
W Z: Die Urne muß auf den Friedhof
 
RHEINISCHE POST:
Urne daheim

 
NRZ: Urne darf nicht in den Wandschrank
 
Westfälische Rundschau:
Keine Urne ins Haus

 
BILD-Zeitung:
Urnenzoff

 
Sonntags-EXPRESS:
Asche im Schrank

 
Presseagenturen zum Friedhofszwang
 
Westdeutsche Zeitung:
Letzte Ruhe im Karton

 
REPORT Mainz
über Pappsärge

 
FOCUS Nr. 46/99: Endstation Bücherregal
 
DEUTSCHE WELLE TV:
Deutschland heute

 
DER SPIEGEL über die Friedhofsbürokratie
 
PC Professionell:
Geliebte Restsubstanz

 
RHEINISCHE POST:
Urne bald im Wohnzimmer

 
NRZ-Bericht:
Asche vererbt

 
V.D.T.-Journal im
August 1998

 
RHEINISCHE POST:
Der Guatemala-Trick

 
FAZ: Totenruhe im Garten und der Friedhofszwang

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Die Medien zum Friedhofszwang
 
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Bestatter in Deutschland

V.D.T.
Journal
Fachzeitschrift des VDT e.V.
Verband Dienstleistender Thanatologen, Münster
August 1998
       

Urne im heimischen Garten

     
Und schon wieder gibt es einen neuen Versuch, den Paragraph 9, Absatz 1 des Feuerbestattungsgesetzes zu umgehen. Jenen Paragraphen nämlich, der es untersagt, Totenasche privat aufzubewahren und eine amtlich bescheinigte Grabstelle vorschreibt, ohne die kein Krematorium eine Urne herausgeben darf.
     Nach dem Guatemala-”Trick” (das VDT-Journal berichtete), bei dem Asche mit einigen Bodenkrumen vermischt, als “Heimaterde” wieder ins Land gebracht wird, will nun ein 52jähriger Elektrotechniker aus Düsseldorf “die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts ebnen”. Über diesen Mann berichtete kürzlich die Rheinische Post.
     Der Inhaber einer Handwerker-Notrufleitstelle hat eine 25seitige
Klageschrift gegen das Land Nordrhein-Westfalen verfaßt. Er will eine Lücke im Landesgesetz entdeckt haben, die es sehr wohl ermögliche, die Überreste von im Ausland eingeäscherten Verstorbenen in NRW am Friedhofszwang vorbei aufzubewahren. Die Düsseldorfer Stadtverwaltung habe ihm bescheinigt, daß die von ihm vorgeschlagene Lösung selbst den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit umgehe.
     Einen (problemlos genehmigten) Gewerbeschein für den “Transport von Totenaschen sowie Ausstreuen von Aschen oder die Beisetzung von Urnen auf Privatgrundstücken” besitzt der Düsseldorfer bereits, und an Kunden für das Geschäft dürfte kein Mangel sein. Schließlich gibt es immer mehr Angehörige, die die Asche ihres lieben Verstorbenen in der Nähe wissen möchten - und die Pflege eines Grabes in der kichlichen oder kommunalen Anlage nicht zahlen wollen.


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Auch
DER SPIEGEL
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