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Badische Zeitung
über Tod und Trauer

 
Westfälischer Anzeiger: Grauimport Totenasche
 
NRW-FDP will liberales Bestattungsrecht
 
W Z: Die Urne muß auf den Friedhof
 
RHEINISCHE POST:
Urne daheim

 
NRZ: Urne darf nicht in den Wandschrank
 
Westfälische Rundschau:
Keine Urne ins Haus

 
BILD-Zeitung:
Urnenzoff

 
Sonntags-EXPRESS:
Asche im Schrank

 
Presseagenturen zum Friedhofszwang
 
Westdeutsche Zeitung:
Letzte Ruhe im Karton

 
REPORT Mainz
über Pappsärge

 
FOCUS Nr. 46/99: Endstation Bücherregal
 
DEUTSCHE WELLE TV:
Deutschland heute

 
DER SPIEGEL über die Friedhofsbürokratie
 
PC Professionell:
Geliebte Restsubstanz

 
RHEINISCHE POST:
Urne bald im Wohnzimmer

 
NRZ-Bericht:
Asche vererbt

 
V.D.T.-Journal im
August 1998

 
RHEINISCHE POST:
Der Guatemala-Trick

 
FAZ: Totenruhe im Garten und der Friedhofszwang

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Bestatter in Deutschland

Zum FOCUS online

 Am 15.November 1999 erschien FOCUS Nr. 46/99
 mit einem Bericht über die restriktiven Bestattungs- regeln in Deutschland. Seite 78:

FOCUStitel

KLAGE   Endstation Bücherregal

So mancher Deutsche wünscht sich für seine sterblichen
Überreste einen Platz in der Natur oder im eigenen Heim

S

einen himmlischen Frieden fand Malcolm Eccles im heimischen Küchenregal. Be- vor der Brite an Krebs starb, hatte er verfügt, seine Asche einer nützlichen Tätigkeit

zuzuführen. Weil er um die Unfähigkeit seiner besseren Hälfte wusste, ein weichge- kochtes Ei auf den Frühstückstisch zu bringen, rieselt seine Asche nun im Drei-Minuten- Takt durch Brenda Eccles´ Eieruhr.
   Vom frommen Wunsch “Frieden seiner Asche” hält auch der Düsseldorfer Bernd Bruns wenig. Seine zu erwartenden Überreste beschäftigen die Gerichte. Der 53-Jährige und seine Frau erklärten sich gegenseitig zu Erben ihrer  Asche und
verklagten das Land Nordrhein-Westfalen auf die posthume Herausgabe der Urne an den hinterbliebenen Ehepartner oder ihre Tochter. Bruns` Bitte für die Ewigkeit: Ihre Asche soll “möglichst nah am aktiven Leben” des hinterbliebenen Partners aufbewahrt werden. Die Urne im Buchformat steht schon jetzt im Wohnzimmerschrank.

LETZTE RUHE in Bewegung: Brenda Eccles füllte die Asche ihres Mannes auf dessen Wunsch in eine Eieruhr

FocusEieruhr

Um die Klage zu beschleunigen, mit der er das in Nordrhein- Westfalen geltende, 1934 erlas- sene Feuerbestattungsgesetz kippen will, erstattete der Elek- trotechniker Anfang dieses Jahres Selbstanzeige  und bezichtigte sich, die Aufbewahrung oder Bestattung von Toten- asche im Privatbereich zu planen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf reagierte promt und

nannte Bruns`Vorhaben “verbotswidrig,  jedoch nicht strafbar” und stellte das Verfahren ein.
   Den Sinn des Gesetzes bezweifelt auch Jürgen Bethke, Generalsekretär des
Bun- desverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes. Er sieht “keine sachlichen Argu- mente, die den Friedhofszwang für Urnen rechtfertigen”. In vielen Ländern Europas, wie in Holland, der Schweiz und England, pflegt man einen lässigeren Umgang mit den pulverisierten Toten: Dort werden die Urnen auf Wunsch den Hinterbliebenen ausge- händigt.
   Auch in Deutschland wünschen sich viele zukünftige Verstorbene dieses Privileg. Bei der
Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach im Auftrag des Forums Grab- kultur äußerten 21 Prozent der Befragten den Wunsch, “die Asche auf dem eigenen Grundstück oder in freier Natur verstreuen” lassen zu dürfen. Diesen Platz als Endsta- tion des Lebens können Deutsche aber bisher nur über Umwege erreichen.
   Ein Griff in die Trickkiste offenbart auch Bernd Bruns die Möglichkeit, seine Asche

                                                     

GEPFLEGTE LANGEWEILE Strenge Vorschriften lassen auf Friedhöfen wenig Platz für eigene Ideen

focusLangeweile

tatsächlich im Bücherregal zu deponieren oder unterm Lieblingsbaum im Garten zu begraben. Sein Weg zur selbst bestimmten letzten Ruhestätte führt über das Ausland - genauer gesagt über das Krematorium Slangenburg in den Niederlanden. Wenn dort vom Leben ein Häufchen Asche übrig bleibt, könnte man sich, erklärt Bruns (auch im Internet: http://www.postmortal.de), die Urne aushändigen lassen. “Dann muß man den Deckel und die Ofenmarke entfernen. Am besten füllt man die Asche gleich in eine dekorative Urne um.” Durch diesen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft schriftlich gab, “verbotswidrigen, jedoch nicht strafbaren” Akt, sei der Inhalt nicht mehr als Totenasche zu identifizieren. Um seinen Wunsch zu legalisieren, will der Verfechter für die Freiheit im Tode seine Klage bis zum Verfassungsgericht durchziehen. Bis dahin heißt sein Motto: “Der Regelverstoß ist ein bewährtes Stilmittel, um politische Veränderungen zu erzielen.”
                                                                                                           
Claudia Muschiol


DER REGLEMENTIERTE

  Tod

Viele Hinterbliebenen wünschen sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Gräber.

   “Gepflegte Langeweile”, ausgelöst durch Reglementierungswut, attestiert der Hamburger Kulturhistoriker Norbert Fischer Deutschlands Friedhöfen. Stren- ge Richtlinien in den Friedhofssatzungen erregen auch den Unmut der Lebenden. In einer Studie des Allensbacher Instituts für das Forum Grabkultur wünschen sich 25 Prozent der Befragten, dass man

 

 

 

 

 

die   Grabstelle   nach   eigenem   Ge- schmack gestalten kann. Ein Wunsch, der bisher, so bestätigt Fischer, durch “skandalös strenge” Gestaltungsricht- linien behindert wird.
   Eine fragwürdige Regelung kam in München unlängst in die Schlagzeilen. Die Friedhofsverwaltung untersagt den Trauernden in der Weltstadt mit Herz,

ein Foto des Verstorbenen an den Grabsteinen anzu- bringen. Ein Verbot, gegen das der Verein “Verwaiste Eltern” mit Unterstützung der Münchener CSU kämpfen will.
   Schon beschreiten wüten- de   Angehörige   den   Ge- richtsweg. Daniel Bräg vom Forum Grabkultur, das sich für mehr gestalterische Frei- heit auf den Gottesäckern einsetzt, hat festgestellt: “Viele   Regelungen   sind rechtlich nicht haltbar.” Vor zwei Jahren erst hob der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg das Verbot von polierten Grab- steinen aus “ästhetischen Gründen” auf.

focusGrabsteinfoto
focusAlternativStein

FOTOS auf Grab-
steinen: Was vieler-
orts zur Geschichte
gehört, ist in
München verboten

KUNST AM GRAB
Das Museum für
Sepulkralkultur
zeigt
Alternativen zum her-
kömmlichen Grabstein

FOCUS 46/1999


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