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 Dienstag,
 5. September 2000
  

Handwerker will in der Urne daheim bleiben

Leben  für den
Tod - und  den
Platz im Regal

Von STEFANI GEILHAUSEN

Bernd und Anette Bruns wollen nicht auf den Friedhof. Doch es ist nicht die Ur-Sehnsucht nach ewigem Leben, die sie in den Marsch durch die Instanzen treibt, sondern ein altes Versprechen aus Liebe: Wer zuerst stirbt, bleibt dem Partner nahe - die Urne kommt ins Vertico. Vor der Romantik allerdings steht das Gesetz, und das sieht für die letzte Ruhestätte zwingend eine städtische Grünfläche vor. Das schon vor zwei Jahren angerufene Verwaltungsgericht
hat sich gestern für nicht zuständig erklärt. Bernd Bruns muss jetzt die Stadt verklagen.

Der Mann ist erst 54 und erfreut sich bester Gesundheit. Trotzdem war er sauer, als er gestern hörte, dass das von ihm verklagte Land nicht der richtige Gegner für ihn und das Verwaltungsgericht somit nicht zuständig sei. Immerhin hat Handwerker Bruns schon zwei Jahre seines Lebens geopfert, um Sorge für die Zeit danach zu treffen. Jetzt muss er ganz von vorn anfangen, erst eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen, dann gegen die zu erwartende Absage Beschwerde führen und am Ende die Stadt verklagen.

Der mühselige Weg zur Seligkeit im eigenen Wohnzimmerschrank wird Bruns nicht abschrecken. Der Mann schreckt ohnedies vor nichts zurück, wenn es um den Kampf gegen den "Friedhofszwang" geht. Weil das "Gesetz über die Feuerbestattung" aus dem Jahr 1934 stammt, wirft er auf einer Internetseite mit dem Titel "Der Tod in Deutschland in Realität und Rechtsordnung" dem Land Nordrhein-Westfalen vor, die "Nazi-Gesetzgebung" fortzuschreiben. Das Gesetz schreibt vor, die sogenannte Totenasche beizusetzen und zwar ausschließlich auf Friedhöfen.

Was Bruns an deutschen Friedhöfen stört, ist nicht nur die "phantasielose Uniformität", sondern auch der Preis der letzten Ruhe. Knapp 4000 Mark kostet in Düsseldorf ein Urnen-Wahlgrab, das sei "völlig überzogen", meint Bruns. Ganz abgesehen von den "elementarsten Äußerungen menschlicher Handlungsfreiheit", die er durch deutsches Bestattungsrechts beschnitten sieht. In den Niederlanden sei das besser geregelt: Da kommen die lieben Verblichenen vier Wochen nach dem Verbrennen der Leiche im formschönen Gefäß nach Hause zurück.

Bruns kennt inzwischen schon mehr als 100 "Grau-Importe", wie er selbst sagt. Kein Wunder, der Handwerker gibt schließlich selbst die Tipps, wie man trickreich zu einer Feuerbestattung in den Niederlanden und danach wieder an den heimischen Herd gelangen kann. "Tag und Nacht personell zur kostenlosen Beratung über alternative Bestattungsmöglichkeiten besetzt", wirbt Bruns im Internet für das postmortale Grenzgängertum. Die von ihm erkannte Gesetzeslücke bringt ihn freilich nicht weiter: Als er Selbstanzeige wegen des Re-Imports verstorbener Angehöriger erstattete, habe ihn niemand angeklagt, weil der Ascheversand eben rechtliche Grauzone ist.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte im Vorfeld der gestrigen Gerichtsentscheidung erklärt, Bernd und Anette Bruns wollten eine Änderung geltenden Rechts, die als politische Entscheidung des Gesetzgebers allerdings nicht einklagbar sei.

Bernd und Anette Bruns geben nicht auf, wollen entschlossen gegen die Stadt zu Felde ziehen und nehmen ein weiteres Mal den Papierkrieg auf. Sollten die beiden jemals Recht bekommen, dürfte es angesichts des Aktenberges im Bruns'schen Regal jedenfalls ganz schön eng werden für die Urne.

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