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Sonntag, 3. September 2000 - Seite 42
  

Bernd Bruns zieht morgen vor Gericht

Düsseldorfer (54) will nicht auf dem Friedhof beigesetzt  werden

“Asche in den Schrank”

Von WOLFGANG BERNEY

exp Düsseldorf - "Wir müssen in einer mobilen  
Gesellschaft auch die Toten mobil machen."

    Mit diesem Ziel geht der Düsseldorf Bernd Bruns am Montag in seinen Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Der 54-Jährige möchte in Deutschland auf keinen Fall begraben sein.
    Weder im Sarg noch in der Urne. Auch seiner Frau Annette (50) und der Tochter Brigitte (22) will er diesen „Friedhofszwang“ ersparen.
    Sein Wunsch: Als Häuflein Asche nach seinem Ableben später irgendwo zu Hause im Wohnzimmerschrank stehen. Vielleicht auch als Inhalt eines Amuletts, das seine Frau um den Hals trägt. Doch das darf er nicht.
    Bruns, der eine Handwerkervermittlung betreibt, regt sich mächtig auf: "Dieser Friedhofszwang, wonach die Asche beigesetzt werden muss, ist menschenverachtend, stammt aus der Nazizeit, aus dem Jahre 1934. Ich lasse da nicht locker. Von der Asche geht ja nicht die geringste Gefahr für die Umwelt aus."
    Zunächst klagte er gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Das Gesundheitsministerium: "Wir sind nicht zuständig für die Erteilung einer Befreiung von der Vorschrift. Das ist Sache des Gesetzgebers." Deshalb der Prozess vor dem Verwaltungsgericht.
    Bruns: "Dieser Friedhofszwang ist weltweit eine anachronistische Ausnahme. Die Trauerarbeit kann viel besser bewältigt werden, wenn man die sterblichen Überreste des oder der Angehörigen in seiner unmittelbaren Umgebung aufbewahrt." Er selbst hat schon seinen letzten Platz gefunden: In seiner Bücherwand. Hier steht eine leere Porzellan-Urne in Form eines Buches.
    Für den Prozess morgen ist er zuversichtlich. "Ich stehe nicht allein da. Habe viele Mitstreiter, die dasselbe Ziel verfolgen." Und wenn er vor Gericht nichts erreicht?
    "Dann nimmt meine Asche einen
Umweg über die Niederlande. Per Paket mit der Post. Dort muß sie pro Forma einen Monat zwischengelagert, dann nach Deutschland reimportiert werden. Und meine Frau kann meinen letzten Wunsch erfüllen." Ab in den Schrank...

5. September 2000

Streit um Asche

Stadt soll entscheiden
 

exp Düsseldorf – Jetzt soll die Stadt Düsseldorf entscheiden, ob die Asche von Bernd Bruns nach seinem Tod zu Hause im Bücherschrank aufbewahrt werden darf.

Der 54-Jährige möchte auf keinen Fall begraben werden, weder im Sarg noch in der Urne. Deshalb klagte er vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land auf Aufhebung des Friedhofszwangs (EXPRESS berichtete). Der Richter: „Wir sind nicht zuständig.

Das ist Sache des Gesetzgebers. Und Ausnahmen kann nur die Kommune erteilen.“ Bruns erbost: „Das Eigentumsrecht am eigenen Körper wird verletzt, wenn die Erben nicht frei darüber verfügen können, was mit der Asche des Verstorbenen geschieht.“

 

 
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