Friede ihrer Asche - ein Spruch, der für Bernd und Annette Bruns wohl nicht ganz so schnell wahr werden wird: Beide ziehen nämlich quicklebendig gegen den “Friedhofszwang” und das “Einäscherungsgesetz” von 1934 zu Felde!Der Urnen-Zoff vorm Verwaltungsgericht: Die Eheleute haben sich versprochen, die Totenasche des zuerst Gestorbenen nicht beizusetzen, sondern daheim im Regal aufzuheben. “Geht nicht”, beschied ihnen 1998
der Oberstadtdirektor. “Sie sind keine Ausnahme nach § 9, Absatz 3 des Feuerbestattungsgesetzes.”
Bernd Bruns will aber auf seine Ruhestätte im Bücherregal nicht verzichten, beantragte ein Gewerbe für “Transport und Austragung von Totenasche und Herstellung von Reliquien”. Auch das wurde untersagt.
Das Ehepaar verklagte das NRW-Gesundheitsministerium. Der Richter: “Sie hätten gegen die Stadt, nicht gegen das Ministerium klagen müssen.” Bruns sauer: “Warum hat man mir
das nicht vor 2 Jahren mitgeteilt? Jetzt geht das Kasperle-Theater von vorne los...”