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 Dienstag,
 5. September 2000

Urnen-Zoff vorm
Verwaltungsgericht

Von
PETER POENSGEN

“Meine  Asche  gehört mir”,  meint Bernd    Bruns  -  und   kämpft   vor Gericht     um    Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus.
                         
Foto: ANDREAS VIEWEG

Friede ihrer Asche - ein Spruch, der für Bernd und Annette Bruns wohl nicht ganz so schnell wahr werden wird: Beide ziehen nämlich quicklebendig gegen den “Friedhofszwang” und das “Einäscherungsgesetz” von 1934 zu Felde!

Der Urnen-Zoff vorm Verwaltungsgericht: Die Eheleute haben sich versprochen, die Totenasche des zuerst Gestorbenen nicht beizusetzen, sondern daheim im Regal aufzuheben. “Geht nicht”, beschied ihnen 1998 der Oberstadtdirektor. “Sie sind keine Ausnahme nach § 9, Absatz 3 des Feuerbestattungsgesetzes.”

Bernd Bruns will aber auf seine Ruhestätte im Bücherregal nicht verzichten, beantragte ein Gewerbe für “Transport und Austragung von Totenasche und Herstellung von Reliquien”. Auch das wurde untersagt.

Das Ehepaar verklagte das NRW-Gesundheitsministerium. Der Richter: “Sie hätten gegen die Stadt, nicht gegen das Ministerium klagen müssen.” Bruns sauer: “Warum hat man mir das nicht vor 2 Jahren mitgeteilt? Jetzt geht das Kasperle-Theater von vorne los...”

 
 
 
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