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| | | Donnerstag, 12.10.200 |
| FDP-Politiker will Feuerbestattung liberalisieren lassen | | Die Urne für den Garten |
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| | | Von HELMUT VON DER GATHEN Ein Bett im Kornfeld? Für unsere Behörden kein Problem. Ein Urnengrab im Garten? Schwerer Verstoß gegen das Feuerbestattungsgesetz von 1934 - es gilt bis heute.
Und das ist Dr. Stefan
Romberg (31), Assistent an der psychiatrischen Uni-Klinik Hamm, ein Dorn im Auge. Der junge FDP-Landtagsabgeordnete will die Feuerbe- stattung “endlich liberalisieren lassen”. Er formulierte gerade einen Gesetzentwurf seiner Fraktion. Ziel: “Jeder
in NRW soll das Recht haben, unabhängig von staatlicher Einflußnahme über die Verwendung der sterblichen Überreste seines Ehegatten, Lebenspartners, Eltern- oder Geschwisterteils zu entscheiden.” Der angehende Psychiater: “Warum soll man die Urne mit der Asche eines lieben Angehörigen nicht in den Wohnzimmerschrank stellen oder unter dem eigenen Rasen bestatten dürfen? Dagegen ist auch hygienisch nichts einzuwenden.” Er weiß: “Gerade Älteren fällt
mit zunehmendem Alter der Gang zum Friedhof schwerer. Und wer am trauern gehindert wird ist akut depressionsgefährdet. Obendrein kostet in Düsseldorf ein Urnengrab schon 4000 Mark.” Das fördere zudem einen Leichentourismus. Dr. Rombergs Beobachtung: “Immer mehr Deutsche
lassen tote Angehörige in holländischen Krematorien verbrennen, holen 14 Tage später die Asche ab und importieren sie heimlich nach Deutschland. Eigentlich illegal - doch gibt es dafür keinen Straftatsbestand.” Hauptgrund für seine Initiative: “Ich möchte einem Trauernden
nicht zumuten, sich in einer schweren Situation noch mit Behörden auseinander setzen zu müssen.” “Ich selbst”, bekennt der frühere Obermessdiener, “möchte am liebsten an unserem großen Apfelbaum daheim in Drensteinfurt begraben werden.” |
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| | | Agenturmeldungen zum Thema am 1. November 2000 |
| | | Neue Rhein Zeitung FDP will den Bestattungszwang abschaffen Düsseldorf. (ts/NRZ) Die FDP will das Gesetz zur Feuerbestat- tung in NRW
ändern. Künftig sol- len Angehörige auch die Möglich- keit erhalten, die Aschereste der verbrannten Leiche mit nach Hau- se zu nehmen. Der Bestattungs- zwang soll abgeschafft werden. Über diese Frage sollen die An- gehörigen entscheiden, wenn kein letzter Wille des Verstorbe- nen vorliegt. Das sieht ein Ge- setzentwurf der FDP-Landtags- fraktion vor. Nach dem geltenden Gesetz von 1934 müssen die Aschenreste in einen amtlich zu verschließenden Behälter in einer Urnenhalle, einer Urnengrabstelle oder einem Grab beigesetzt werden. Davon dürfen die Ord- nungsämter nur in Ausnahme- fällen abweichen. |
| | | | Westfälische Rundschau FDP will neues Gesetz über die Feuerbestattung Düsseldorf (kle) Die FDP in NRW will eine Liberalisierug der Vorschriften des Gesetzes über die Feuerbestattung. Sie will einen Gesetzesantrag
im Land- tag einbringen, wonach künftig Hinterbliebene die Urne mit der Asche eines Verstorbenen auch zu Hause aufbewahren können. Ein Bestattungszwang bestünde nicht mehr. Nach dem noch gültigen Feuerbestattungsgesetz vom Mai 1934 müssen die “Aschenreste jeder Leiche” in einem amtlich zu verschließen- den Behältnis “in einer Urnen- halle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder einem Grab” beigesetzt werden. Künftig soll nach dem Willen des Ver- storbenen oder der Angehörigen verfahren werden.
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Rheinische Post Urnen bald im Haus? DÜSSELDORF
(kna) Angehörige sollen nach einer Gesetzesiniti- ative der FDP-Landtagsfraktion die Urnen ihrer Verstorbenen künftig auch zu Hause aufbewah- ren können. Das geltende Feuer- bestattungsgesetz schränke die im Grundgesetz und der Landes- verfassung verankerte Handlungs- freiheit der Bürger ein. Danach müssen die Aschenreste in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, ei- ner Urnengrabstelle oder in einem Grab beigesetzt werden. Der FDP-Gesetzentwurf sieht vor, dass die Aufbewahrung der Urne nach dem Willen des Verstorbe- nen erfolgen soll; falls von ihm keine Willensbekundung vorliegt, sollen die Angehörigen entschei- den.
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Donnerstag, 2. Nov. 2000 |
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| "Friedhofspflicht für Urnen ist überaltet” "Geseker Junge" bringt vor Landesparlament seinen ersten Gesetzesantrag ein GESEKE. Seine politische Wiege stand in Geseke, jetzt macht der 31-jährige Dr. Stefan Romberg in Düsseldorf Landespolitik. Der Mediziner, der an der Psychiatrischen Klinik Hamm arbeitet, sitzt seit der
letzten Landtagswahl im Mai für die FDP im NRW-Parlament, wo er zur Riege der jungen Abgeordneten gehört.
Den Kontakt in die Hellwegstadt ließ Stefan Romberg, der in Dortmund geboren wurde und in Geseke das Abi "baute", nie abreißen. So steht er in enger Verbindung zum Elternhaus, zu Freunden, Bekannten und zur hiesigen FDP.
Dr. Stefan Romberg, der verheiratet ist, lebt in Drensteinfurt im Münsterland, wo er dem dortigen FDP-Stadtverband vorsteht.
Der junge Politiker, der sich während seiner Geseker Zeit besonders für den Partei- nachwuchs, die JuLis (Junge Liberale), engagierte, blickt inzwischen auf "so um die 12 Debatten im Landtag" zurück. Der 31-Jährige, der mit Leidenschaft Tennis und Fußball spielt, bewirtschaftet "so nebenbei" einen 4,5 ha großen Resthof, der für ihn eine "Oase des Ausgleichs" darstellt. Romberg gehört als ordentliches Mitglied
dem NRW- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz an: "Gerade in die- ses Gremium bringe ich berufliches Gedankengut mit ein".
Dr. Stefan Romberg besuchte jetzt die Redaktion der GESEKER ZEITUNG und machte in einem Gespräch keinen Hehl daraus, dass er zunächst "über die politische Kultur im Landtag erschrocken" war. Er sprach
dabei von "heftigen verbalen Attacken" und verdeutlichte: "Die FDP hat nach der fünfjährigen "Auszeit" frischen Wind ins Parlament gebracht. Der Liberale hofft jetzt, "dass sich die Entscheidungsträger in Düsseldorf künftig wieder mehr der Sachlichkeit" widmen werden. Er freut sich auf neue Rededuelle zwischen Wolfgang Clement und FDP-Kämpfer Jürgen W. Möllemann (O-Ton "Die sorgen immer für
Brisanz"). Auf politische Ziele eingehend, meinte Stefan Romberg, dass er in der kommenden Woche einen Gesetzesantrag einbringen werde: "Es ist an der Zeit, dass die seit 1934 per Landesverordnung festgelegte
"Friedfhofspflicht für Urnen" beigelegt wird. Man muss Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, genau dort zu trauern, wo sie es wünschen. Warum soll eine Urne nicht im Wohnzimmerschrank stehen können? Es ist
doch heute so, dass viele Verstorbene zur Einäscherung in die Niederlande gebracht und die Urnen dann wieder mit zurück in unser Bundesland genommen werden. Die Friedhofspflicht wird dann eher weniger beachtet... Das Gesetz muss im Sinne der Hinterbliebenen liberalisiert werden. Ich hoffe also auf Menschlichkeit."
mig | |
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| | | | Westfälischer Anzeiger S. 3 08.11.2000 Ewige Ruhe im Regal Diskussion um Urnen-Aufbewahrung im Wohnzimmer erreicht Landtag Gesundheitsministerin Fischer kündigt neues Bestattungsgesetz an |
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| Von Kristian FrigeljDüsseldorf -
Stefan Romberg spricht ganz unverhohlen von “Leichentourismus”. Der FDP-Landtags- abgeordnete aus Drensteinfurt (Münsterland) empfindet es als “überaus piätätslos”, dass Verstorbene in den Niederlanden verbrannt und deren Asche illegal wieder nach Deutschland gebracht wird. Angehörige umgehen so die gesetzlichen Regelungen in NRW, um die sterblichen Überreste im Wohnzimmer aufbewahren zu können. Den Umweg über das Ausland will die FDP-Landtagsfraktion mit einem Gesetzentwurf überflüssig machen, den sie morgen in den Landtag einbringt.
Die Liberalen sehen in dem 1934 gesetzlich festgeschriebenen Bestattungszwang ein Grundrecht der Handlungsfreiheit verletzt, wonach die Verbliebenen über die Asche ihrer Verblichenen entscheiden dürfen. Laut Romberg sei der Wunsch “vielfach in der Bevölkerung”
vorhanden, die Urnen zu Hause aufzubewahren. Die Verstorbenen würden so ein Teil des Lebens. Das Trauern in den eigenen vier Wänden hat nicht nur psychologische Vorzüge: Teure Unterhaltungskosten für das Grab und beschwerliche Wege zun Friedhof würden überflüssig. Auch im NRW-Gesundheitsministerium gilt das Feuerbestattungsgesetz als “veraltet”. “Es hat sich eine neue Kultur beim Umgang mit dem Tod entwickelt”, sagt ein Referent des Hauses. Eine Änderung allein für die
Urnenbestattung reiche nicht. Vielmehr muss nach Ansicht von Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) das gesamte Gesetz “modernisiert” werden. Viele Dinge, die heute eine Rolle spielten, würden nicht beachtet Als Beispiel nennt das Ministerium nichtchristliche Begräbniszere- monien und die Trägerschaft der Friedhöfe, die bislang die Kommunen übernehmen. Im nächsten Jahr will Fischer dem Landtag eine neues Bestattungsgesetz vorlegen, der auf die veränderten Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Im Landtag wird das vermeintliche Tabuthema Tod offen behandelt. Der SPD-
Fraktionsvorstand ließ sich am Montagabend von der Gesundheitsministerin über den aktuellen Stand informieren und wird ihren Gesetzentwurf abwarten. Die Grünen stützen das Anliegen der FDP. “Wir stehen einer solchen Anregung aufgeschlossen entgegen”, sagt Ewald Groth von der Grünen-Fraktion. Er sieht allerdings ebenso wie die Gesund- heitsministerin einen Regelungsbedarf, der weit über das Ansinnen der
FDP hinausgeht. Deshalb wird der Entwurf der Liberalen allenfalls als Anregung in den Ausschüssen behandelt. Nur die CDU-Fraktion erteilt der von der FDP angestrebten Novellierung eine klare Absage. Die CDU hat, wie zu hören war, den Entwurf “sehr kritisch” erörtert und mit der wenig schmeichelhaften Bezeichnung “postmoderne Beliebigkeit” versehen. Das Sterben werde “privatisiert”, und es sei dann nur noch denjenigen vorbehalten, zu trauern, die im Besitz der Urne seien.
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| Freitag, 10.11.2000 Weltspiegel |
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| DÜSSELDORF (AP)
Die Urne im Wohnzimmer soll nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen künftig die Grabstätte auf dem Friedhof ersetzen können. Die FDP brachte am Donnerstag einen Antrag im Düsseldorfer Landtag ein, das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahr 1934 entsprechend zu reformieren. Der FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Romberg wies darauf hin, dass die bestehenden Regelungen, die
eine Aufbewahrung der Asche nach der Feuerbestattung nur auf dem Friedhof erlauben, häufig umgangen würden. Angehörige brächten die Verstorbenen zur Verbrennung in die Niederlande und führten die Asche dann illegal wieder nach Deutschland ein. "Dieser Leichentourismus ist überaus pietätlos", betonte Romberg. "Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zu Lebzeiten eines der höchsten Rechtsgüter. Dieses Recht darf nicht mit dem letzten Atemzug vergehen." |
| | | | | 10. November 2000 |
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Die Urne im Wohnzimmer soll nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen künftig die Grabstätte auf dem Friedhof ersetzen können. Die FDP brachte am Donnerstag einen Antrag im Düsseldorfer Landtag ein, das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahr 1934 entsprechend zu reformieren. Die Liberalen berufen sich auf den im Grundgesetz verankerten freien Bürgerwillen. Der
FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Romberg wies darauf hin, dass die bestehenden Regelungen, die eine Aufbewahrung der Asche nach der Feuerbestattung nur auf dem Friedhof erlauben, ohnehin häufig umgangen würden. Angehörige brächten die Verstorbenen zur Verbrennung zum Beispiel in die Niederlande und führten die Asche dann illegal wieder nach Deutschland ein. "Dieser Leichentourismus ist überaus pie- tätlos", betonte Romberg. "Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zu Lebzeiten eines
der höchsten Rechtsgüter. Dieses Recht darf nicht mit dem letzten Atemzug vergehen. Wer zu Hause sterben will, soll dort auch seinen ewigen Frieden finden können, wenn er will", so Romberg. Auch für die Trauernden könne es sinnvoll sein, die Urne mit der Asche des geliebten Menschen zu Hause aufzubewahren. Stefan Romberg, der von Beruf Arzt ist, fügt an: "Wir müssen jedem Menschen die Chance geben, gebührend zu trauern. Menschen, die nicht richtig trauern können, erleiden nämlich
häufig Depressionen." Auch einem sozialen Notstand will die FDP mit ihrem Antrag Abhilfe leisten. Denn die teuren Unterhalts- kosten für Gräber könnten sich viele arme Witwen derzeit nicht leisten. Zudem habe, wer alt und gebrech- lich sei, oft keine Möglichkeit, einen Friedhof aufzusuchen. Nach Vorstellung der FDP sollen Angehörige künftig die verschlossene Urne von der Einäscherung mit nach Hause nehmen können. Der zuständigen Behörde müsse allerdings der Aufenthaltsort des
Gefäßes mitgeteilt werden. In den westlichen Nachbarländern sei dieses Verfahren inzwischen üblich, auch andere Bundesländer arbeiteten derzeit an einer Revision der Bestimmungen, verteidigte die FDP ihren Vorstoß. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium will noch darüber hinausgehen und arbeitet bereits an einer Modernisierung des Bestattungsgesetzes, die im nächsten Jahr dem Landtag vorgelegt werden soll und zum Beispiel auch nicht-christliche Begräbniszeremonien berücksichtigen soll.
Die Grünen äußerten sich aufgeschlossen über den Vorstoß der FDP. Heftige Kritik kommt dagegen von der CDU. Sie lehnt die Liberalisierung ab, weil sie gegen das sittliche Gefühl weiter Bevölkerungskreise verstoße. So unterschiedlich die Totenkulte vergangener Kulturen auch gewesen sein mögen, "einen willkürlichen Umgang mit den menschlichen Überresten gab es nicht", heißt es in der Stellungnahme der CDU-Landtagsabgeordneten Tanja Brakensiek. Der Willkür im Umgang mit den Toten sieht die CDU Tür und Tor geöffnet, sobald dem FDP-Antrag statt gegeben werde. "Wer kontrolliert denn dann, ob Opa und Oma auf der Mülltonne oder dem Komposthaufen landen?", fragt Brakensiek. Sie möchte
sich auch nicht mit der Frage befassen müssen, was mit einer im Garten vergrabenen Urne passiert, wenn ein Grundstück verkauft wird.
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| | | | | Samstag, 11. Nov. 2000 |
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| | | Düsseldorf (NRZ). Der Landtag hat schon viel erlebt - das noch nicht: Tumulte und empörte Zwischenrufe
provozierte am Donnerstagabend der FDP-Abgeordnete Stefan Romberg. Als er den Gesetzentwurf
seiner Fraktion zur “Liberalisierung der Feuerbestattung” einbrachte, mit dem die FDP den Bestattungszwang für Urnen abschaffen will, stellte er eine rote Grablampe auf das Rednerpult und entzündete sie. Obwohl das Protokoll an dieser Stelle “anhaltende Unruhe” vermerkt, ließ sich der 31-jährige Arzt aus Drensteinfurt nicht irritieren. Selbst erregte Zurufe, wie “Effekthascherei”, “Showtanz” und “Affenkram” brachten ihn nicht von seiner Inszenierung ab. “St. Martin ist
erst morgen”, schallte es aus der Grünen- Fraktion. “Peinlich” riefen mehrere Abgeordnete. Zu aller Verwunderung schritt auch Landtags-Vizepräsident Jan Söffing (FDP), der die Sitzung leitete, nicht ein und sah keinen Anlass, dem Redner aus der Möllemann-Fraktion heimzuleuchten. “Setzen sie sich bitte mit dem Kollegen über diese Thematik sachlich auseinander”, mahnte er Zwischenrufer. Romberg selbst (neuer Spitzname: “Der tolle Romberg”) bat um pietätvollen Umgang mit dem Antrag.
Als er seine Rede beendet hatte, machte er sich auf die Suche nach Birgit Fischer: “Dieses ewige Licht möchte ich gern der Ministerin überreichen.” Und setzte erläuternd hinzu, als “Erinnerung an die Menschen, die zu Hause sterben möchten”.. Die Sozialdemokratin, die sich vorsorglich hinter die Regierungsreihen zurück geogen hatte, lehnte ab: “Geschmacklos!” Offenbar, sagte sie, verwechsele Romberg das Parlament mit einem Friedhof. Als
alles vorbei war, entschuldigte sich der FDP-Abgeordnete Stefan Grüll für seinen Kollegen, falls durch die “offensichtlich missverständliche Geste Irritationen oder gar Verletzungen entstanden sind”. Allgemeiner Beifall.Dem Präsdium ging erst später ein Licht auf. Gestern erteilte Präsident Ulrich Schmidt Romberg eine Rüge.
Theo Schumacher |
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