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Grauimport Totenasche
Bernd Bruns  kämpft gegen Friedhofszwang
und “kleinkariertes” Bestattungsrecht

Von Andreas Dürr

HAMM - Friede seiner Asche - ein frommer Wunsch, der allzu oft unerfüllt bleibt: “In keinem Staat der Erde wird der Umgang mit den Verstorbenen durch staatliche Rechtsnormen so kleinkariert reglementiert, wie in unserer Republik”, klagt der Düsseldorfer Bernd Bruns.

Er weiß, wovon er redet. Seit Jahren führt der 54-jährige Düsseldorfer einen mühsamen Feldzug gegen Behörden, Richter und Gesetzgeber. Hintergrund des Marsches durch die Instanzen, der bislang allerdings ohne Erfolg blieb:Er und seine Frau Annette, die beide übrigens kerngesund sind, wollen partout nicht auf den Friedhof.

“Wer zuerst stirbt, soll dem Partner nahe bleiben - und die Urne kommt ins Regal” - dieses Anliegen der Eheleute aus dem Rheinland führte zum erbitterten Kampf gegen den deutschen Friedhofszwang.

Ein ins Jahr 1934 zurückreichendes, so genanntes “Gesetz über die Feuerbestattung” schreibt in Nordrhein-Westfalen (und ähnlich in allen anderen Bundesländern) ausdrücklich vor, die Totenasche beizusetzen, und das allein auf Friedhöfen - sehr zum Ärger aller, die aus unterschiedlichsten Motiven eine Aufbewahrung der Asche zu Hause, zum Beispiel im Garten, vorziehen würden, wenn sie denn dürften.

“Für die elementarsten Äußerungen menschlicher Handlungsfreiheit ist im deutschen Bestattungsrecht wenig Platz”, ereifert sich Bernd Bruns: “Der Letzte Wille der Verstor- benen bezüglich ihrer eigenen Bestattung hat hierzulande keinen Stellenwert, und auch die berechtigten Bedürfnisse der trauernden Hinterbliebenen werden durch das gelten- de Gesetz ignoriert.”

Außerdem werde die Kreativität bei der individuellen Gestaltung teuer gepachteter Grabstätten von “Friedhofsbürokraten” in der Regel auf das Strengste Reglementiert.

In den Niederlanden, meint Bruns, sei das besser geregelt: Da kommen die Verbliche- nen nach der Einäscherung im formschönen Gefäß nach Hause zurück. Auch Groß- britannien, andere europäische Länder und die USA hätten längst liberalere Bestim- mungen.

 
  Etwas nicht zu dürfen, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass es nicht doch geht. Bruns kennt inzwischen schon mehr als 100 “Grau-Importe”, wie er selbst sagt. Allein in Nordrhein-Westfalen stünden mindestens 40 Urnen von Verstorbenen wunschgemäß in den Wohnzimmer- schränken ihrer Hinterbliebenen, sind in ihren Gärten beigesetzt, oder ihre Aschen wurden auf einem Wunschplatz verstreut.

Dabei droht für diesen Verstoß gegen das deutsche Bestattungsrecht nicht einmal ein Bußgeld, wie jüngst die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bescheinigte. Eine Gesetzes- lücke: Die heimische Urnenverwahrung ist zwar gesetzwidrig aber nicht strafbewehrt.

Handwerker Bruns gibt auf seiner (nicht kommerziellen) Internet-Seite mittlerweile die Tipps, wie man trickreich zu einer Feuerbestattung in den Niederlanden und danach wieder an den heimischen Herd gelangen kann.

Unterstützt wird er dabei unter anderem von Dr. Tade Matthias Spranger,   Fachbuch- autor  und Mitarbeiter der Universität Bonn. Der Jurist hatte seinerzeit über das anti- quierte deutsche Bestattungsrecht promoviert.

        Weitere Informationen zu diesem Thema
        gibt es auf der Internet-Seite
        www.postmortal.de

Quelle: http://www.soester-anzeiger.de/news/stories/?COMBI=TDM&WA=1#29713


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