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Die Seite Drei
Dienstag, 5. September 2000 - Nummer 206

Die Urne darf nicht in den Wandschrank

An Rhein und Ruhr (NRZ). Bernd Bruns und seine Frau Annette müssen ihre Hoffnungen zunächst begraben. Seit drei Jahren kämpft das Düsseldorfer Ehepaar darum, dass die Asche des zuerst Verstorbenen nicht bestattet, sondern an den überlebenden Angehörigen ausgehändigt wird - ein Anliegen, das gestern vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Und zwar aus formalen Gründen. Familie Bruns, befanden die Richter, hätte nicht gegen das Land NRW, sondern gegen die dafür zuständige Stadt Düsseldorf klagen müssen (Az. 23 K 2315/98). Der Düsseldorfer Bestattungsunternehmer Raimund Salm sagt, warum er die Entscheidung für die einzig richtige hält: "Rechtlich sind Erd- mit Feuerbestattungen gleichzusetzen. Die Toten müssen ordnungsmäß bestattet, ihnen muss eine Ruhefrist eingeräumt werden. Deshalb besteht seit 1934 ein Friedhofszwang." In Düsseldorf betrage die Frist für die Totenruhe genau 20 Jahre.

Warum macht der Friedhofszwang auch für Feuerbestattungen, für die sich 40 Prozent der Deutschen entscheiden, Sinn? "Das ist eine Frage der Pietät", betont Salm, und sein Münchner Kollege Karl Denk vom Bundesverband des Bestattergewerbes setzt hinzu: "Es hat vor Erlass des Gesetzes über die Feuerbestattung sogar belegte Fälle gegeben, in denen kleine Kinder mit Urnen Fußball spielten oder die Asche eines Verstorbenen einfach irgendwo ausgeschüttet wurde."

In England dürfen die Angehörigen die Asche ihrer Liebsten mit nach Hause nehmen. Auch die Japaner und US-Amerikaner seien in dieser Hinsicht liberaler, sagt der Bestatter.

Bruns hat auf seiner Internetseite (www.postmortal.de) aufgeschrieben, wie man deutsche Verordnungen umgehen kann - sei es, um teure Friedhofsgebühren zu vermeiden, oder auch, um die Überreste der Lieben im vertrauten Umfeld zu wissen. "In den Niederlanden wird den Hinterbliebenen die Asche nach dem Verbrennen ausgehändigt", sagt Bruns. Die könne man dann einfach über die Grenze mit nach Hause nehmen. "Das ist noch nicht mal strafbar", sagt er. "Eine Gestzeslücke."

Allerdings solle man den Deckel der Urne und die Ofenmarke mit den Daten der Verstorbenen lieber verschwinden lassen. "Sonst müssen die Behörden die Asche nach Entdeckung zwangsweise beisetzen." Bei Anonymität entfällt diese Möglichkeit. In mindestens 100 Fällen habe diese Methode schon funktioniert, sagt der Bestattungs-Experte. "Das ist der große Trost - auch nach dem Urteil."

Kämpft um einen Urnenplatz im Wohnzimmer:
Bernd Bruns           Foto: fmv

Die deutsche Praxis sei daher nichts anderes als eine "Zwangsenteignung", schimpft der Düsseldorfer. Außerdem halte er die Kosten für ein Urnen-Wahlgrab in Höhe von 4000 Mark für viel zu hoch. Bestatter Salm hält dagegen: "Eine anonyme Urnenbeisetzung ist für 890 Mark zu haben."

Der Unternehmer bekam die unterschiedliche internationale Rechtslage vor sechs Monaten in der Praxis zu spüren. Eine verstorbene alte Dame verwahrte die Urne mit der Asche ihres in den USA gestorbenen Mannes im Wohnzimmerschrank. Was tun? "Wir haben dafür gesorgt, dass die alte Dame und ihr Mann in einem gemeinsamen Grab beigesetzt wurden. Jetzt stellen Sie sich mal vor, es hätte keine Angehörigen gegeben - vielleicht wäre die Urne samt Inhalt irgendwann auf einem Trödelmarkt gelandet..."

Bernd Bruns und seine Frau wollen keine Ruhe geben. Notfalls wollen sie sogar bis vors Bundesverfassungsgericht gehen. Zunächst aber, so kündigten sie gestern an, wollen sie den Düsseldorfer Oberstadtdirektor verklagen. Er soll eine Ausnahme von der Bestattungspflicht verfügen. Das geht eigentlich nur bei Prominenten. Aber wenn Bruns weiter so medienwirksam Wirbel um seine Asche macht, ist es nicht mehr weit bis zur Prominenz.

Von MICHAEL MINHOLZ und PETER TOUSSAINT


Zeitung für Düsseldorf
Dienstag, 5. September 2000 - Nummer 206

Keine Rede von
"Friede seiner Asche"

Bernd Bruns (54) denkt über den Tod hinaus. Er will die Asche seiner Ehefrau Annette, sollte sie zuerst das Zeitliche segnen, daheim im Bücherregal aufbewahren. Umgekehrt will er die Gewissheit, dass seine Asche in herzförmige Anhänger eingeschlossen wird, die Frau und Tochter am Hals tragen. "Meine Asche gehört mir", behauptet der streitbare Handwerker und klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Friedhofszwang.

Aber Bernd und Annette Bruns wollen das

Ob herkömmliche Urne, Buch-Attrappe oder Herz-Anhänger: Bruns wehrt sich gegen die staatliche Zwangsenteignung seiner späteren Asche
                    NRZ-Foto: Kai Kitschenberg

Problem nicht nur für sich lösen. Mit ihrer Klage gegen das Gesundheitsministerium will das Paar erreichen, dass alle Bürger des Landes über Art und Ort ihrer Urnenbestattung selbst bestimmen können. Ob Garten, Wohnung oder Dekolleté- die Asche der Verstorbenen brauche einen individuellen Ehrenplatz. Selbst die Verarbeitung der Totenasche, vermischt mit anderen Werkstoffen, zu Skulpturen schwebt ihm vor. Und Bruns hat ein gutes Argument auf seiner Seite: "Mein Körper ist mein Eigentum." Folgerichtig müsste dieses Eigentum im Todesfall genau wie materieller Besitz auf die Hinterbliebenen übergehen. Die Vorschrift, die Urne auf einem Friedhof beizusetzen, sei demnach eine Zwangsenteignung.

"Kein Bereich ist so reglementiert wie das Friedhofswesen", fasste Bruns gestern vor surrenden Kameras auf dem Gerichtsflur zusammen. Außerdem sei das Gesetz von den Nazis gemacht. "Das kann ich schon gar nicht akzeptieren." Die 1934 erlassene Regelung über die Feuerbestattung schreibt vor, dass Aschenreste einer Leiche nur auf einem offiziellen Friedhof beigesetzt werden dürfen.

Für prominente Sterbliche gibt es mitunter Ausnahmen, so für den Bankier Herstatt,wie vom Gericht zu hören war. Bruns bekam die Ausnahme vom Düsseldorfer Ordnungsamt nicht. Auch vor dem Verwaltungs- gericht zog er gestern den Kürzeren. Seine Anträge wurden aus formalen Gründen abgewiesen. Bruns hatte den Falschen verklagt. Nicht das Ministerium könne von den Vorschriften befreien, sondern nur der Oberstadtdirektor. "Und das erfahre ich erst jetzt?" entfuhr es dem enttäuschten Bruns, der seine Klage- schrift 1998 eingereicht hatte. Er fand, das hätte ihm das Gericht auch eher sagen können: "Wenn ich einen Kurzschluss suche, brauche ich auch nicht zwei Jahre dafür."

Von URSULA POSNY

 
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