Startseite | postmortal-Blog | Umfrage zum Friedhofszwang

Seitenaufrufe
seit Januar 2000

Die Medien zum Friedhofszwang   

Aktuelle Ebene:

Express Düsseldorf: Totenasche im Regal
 
Badische Zeitung
über Tod und Trauer

 
Westfälischer Anzeiger: Grauimport Totenasche
 
NRW-FDP will liberales Bestattungsrecht
 
W Z: Die Urne muß auf den Friedhof
 
RHEINISCHE POST:
Urne daheim

 
NRZ: Urne darf nicht in den Wandschrank
 
Westfälische Rundschau:
Keine Urne ins Haus

 
BILD-Zeitung:
Urnenzoff

 
Sonntags-EXPRESS:
Asche im Schrank

 
Presseagenturen zum Friedhofszwang
 
Westdeutsche Zeitung:
Letzte Ruhe im Karton

 
REPORT Mainz
über Pappsärge

 
FOCUS Nr. 46/99: Endstation Bücherregal
 
DEUTSCHE WELLE TV:
Deutschland heute

 
DER SPIEGEL über die Friedhofsbürokratie
 
PC Professionell:
Geliebte Restsubstanz

 
RHEINISCHE POST:
Urne bald im Wohnzimmer

 
NRZ-Bericht:
Asche vererbt

 
V.D.T.-Journal im
August 1998

 
RHEINISCHE POST:
Der Guatemala-Trick

 
FAZ: Totenruhe im Garten und der Friedhofszwang

Höhere Ebene:

Die Medien zum Friedhofszwang
 
Der Tod in den Medien

Oberste Ebene

postmortal.de
Portal-Seite

 
Seite 1 - Editorial
 
Infos & Termine
 
Der Tod in Düsseldorf
 
Der Tod in Köln
 
DIE REDAKTION
 
Der Tod in der Literatur
 
Der Tod in der Diskussion
 
Tod in Recht & Ordnung
 
Bestattung & Beisetzung
 
Tod  Kultur - Geschichte
 
Tod in den Religionen
 
Tod in Poesie & Lyrik
 
Tod im Medienspiegel
 
Kontakte - Gästebuch Foren - Voten
 
PDF- MP3-Dateien
 
Impressum
 
Medieninformationen
Rechercheservice

 
Urnengalerie
 
Links: Tod im Internet
 
Bestatter in Deutschland

  04.09.2000

Gericht: Urne mit Asche eines Toten gehört nicht ins Haus

Düsseldorf. (ddp) Die Urne mit der Asche eines Toten gehört auch weiterhin nicht daheim in den Wohnzimmerschrank, sondern muss auf einem Friedhof bestattet werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern aus formellen Gründen die Klage eines Ehepaars gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab, mit der das seit 1934 geltende "Gesetz über die Feuerbestattung" und der daraus folgende Friedhofszwang zu Fall gebracht werden sollte. Mit seiner Klage müsse sich das Ehepaar an das für das Bestattungswesen zuständige Ordnungsamt Düsseldorf wenden. Ob die gesetz- lichen Regelungen höherrangigem Recht - etwa der Verfassung - widersprechen, prüften die Verwaltungsrichter nicht.

Der 54-jährige Düsseldorfer Handwerker Bernd Bruns und seine Ehefrau Annette kämpfen seit über drei Jahren gegen die in Deutschland gültigen Bestattungsvor- schriften. Die Eheleute haben einander versprochen, die Totenasche des zuerst Gestorbenen solle im Haus des überlebenden Ehepartners bleiben. Dieser Absicht widerspricht das NRW-Gesetz über die Feuerbestattung.

Die Bruns´ fühlen sich dadurch in ihren verfassungsmäßig gewährten Freiheitsrechten verletzt - nicht zuletzt, weil sie die Kosten für ein Urnen-Wahlgrab in Düsseldorf mit knapp 4000 Mark für völlig überzogen halten. Sie verweisen außerdem auf die Niederlande, wo die Angehörigen das Gefäß vier Wochen nach der Kremation erhalten.

Bernd Bruns will nun mit einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der Bestattungspflicht ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen, an dessen Ende er die Stadt Düsseldorf verklagen kann.

Von Ulrich Hermanski

 
online


Link zur Umfrage

  Beteiligen Sie sich bitte auch an der postmortal Umfrage
zum Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland

Link zur Umfrage