04.09.2000
Gericht: Urne mit Asche eines Toten gehört nicht ins Haus Düsseldorf. (ddp) Die Urne mit der Asche eines Toten gehört auch weiterhin nicht daheim in den Wohnzimmerschrank, sondern muss auf einem Friedhof bestattet werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern aus formellen Gründen die Klage eines Ehepaars gegen das Land Nordrhein-Westfalen
ab, mit der das seit 1934 geltende "Gesetz über die Feuerbestattung" und der daraus folgende Friedhofszwang zu Fall gebracht werden sollte. Mit seiner Klage müsse sich das Ehepaar an das für das Bestattungswesen zuständige Ordnungsamt Düsseldorf wenden. Ob die gesetz- lichen Regelungen höherrangigem Recht - etwa der Verfassung - widersprechen, prüften die Verwaltungsrichter nicht. Der 54-jährige Düsseldorfer Handwerker Bernd Bruns und seine Ehefrau Annette kämpfen seit über drei
Jahren gegen die in Deutschland gültigen Bestattungsvor- schriften. Die Eheleute haben einander versprochen, die Totenasche des zuerst Gestorbenen solle im Haus des überlebenden Ehepartners bleiben. Dieser Absicht widerspricht das NRW-Gesetz über die Feuerbestattung. Die Bruns´ fühlen sich dadurch in ihren verfassungsmäßig gewährten Freiheitsrechten verletzt - nicht zuletzt, weil sie die Kosten für ein Urnen-Wahlgrab in Düsseldorf mit knapp 4000 Mark für völlig überzogen halten. Sie
verweisen außerdem auf die Niederlande, wo die Angehörigen das Gefäß vier Wochen nach der Kremation erhalten. Bernd Bruns will nun mit einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der Bestattungspflicht ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen, an dessen Ende er die Stadt Düsseldorf verklagen kann. Von Ulrich Hermanski |